Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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und der vollständigen Wertlosigkeit jener 
Wüste in offenem Widerspruch zu den Ab- 
sichten steht, die vom Kapitän Dyer im 
Jahre 1878 und in späteren Aktenstücken 
bekundet worden sind, denen gemäß die 
Annexion so angeordnet wurde, daß sie das 
annektierte Gebiet mit Trinkwasser und Weide- 
plätzen versorgte; 
daß der Bericht des Kapitäns Dyer unter 
dem Datum des 12. März 1878 und seine 
Mitteilungen am 14. September 1887 und 
vom 24. April 1889, deren Inhalt beziehungs- 
weise in den Tatbeständen (Resultandos) 
III. XVII und XIX dieses Schiedsspruches 
angegeben worden ist, beweisen, daß es die 
Absicht jenes Herrn war, das heute bestrittene 
Land in das annektierte Gebiet einzuschließen, 
und daß die Anwendung der Redensart 
„mit Einschluß des Plateaus“ diesem Vor- 
satze entsprach, indem gerade dies außerdem 
durch die Nachforschungen erwiesen wird, 
die im Jahre 1885 von Mr. Wrey an- 
gestellt worden sind, welcher, wie er in seinem 
im Tatbestande (Resultando) XII angeführten 
Berichte vom 31. August 1889 sagt, durch 
das Zeugnis des Mr. Rydin, eines Zeugen 
der Annexion, und durch das anderer 
Personen, die der Annexion beigewohnt 
hatten oder eine Erinnerung daran bewahrten, 
erfuhr, daß der Kommandant Dyer mit 
Rücksicht auf die Angaben, die sie ihm in 
bezug auf den Wert der jetzt bestrittenen 
Fläche als Weideland machten, diese in das 
annektierte Gebiet eingeschlossen hatte; 
daß Rooibank wegen seines Aussehens ein 
bemerkenswerter Gegenstand in der Mitte 
der dasselbe umgebenden Einöde ist, weil, 
obgleich weniger hoch als die im Norden 
gelegene Namib-Wüste und als die Sand- 
hügel im Süden, es doch beide zu beherrschen 
scheint, ohne daß man bemerkt, daß es sich 
bei seltenen Gelegenheiten in ein Flußbett 
verwandelt; daß, wer auch immer in der 
Nachbarschaft von Rooibank über die Wüste 
dahinreitet, die Gipfel der Bäume, die in 
der bestrittenen Ebene wachsen, in wagerechter 
Richtung mit seinen Augen sieht; daß dem 
Kapitän Dyer auf seiner Reise durch die 
Wüste, um nach der Missionsstation zu ge- 
langen, jener Landstrich im Vergleich mit 
seiner dürren Umgebung wie etwas Insel- 
artiges und Emporragendes (algo aislado 
J dominante) erscheinen mußte; daß, wenn 
nun die Ansicht verfochten wird, es sei ein 
wesentliches Kennzeichen eines Plateaus, 
einen Anblick des Erhabenen (dominaciön) 
in bezug auf seine Umgebung zu gewähren, 
  
man behaupten kann, daß diese Anforderung 
von Rooibank erfüllt wird; daß, wenn auch 
die Anwendung des Ausdruckes „Ebene“ 
(„anura“) auf die bestrittene Fläche dem 
gewöhnlichen Sprachgebrauch angemessener 
gewesen wäre, man mit Rücksicht auf das, 
was gesagt worden ist, nicht behaupten kann, 
daß das vom Kapitän Dyer gebrauchte 
Wort „Plateau“ meseta“) eine gramma- 
tische oder etymologische Unschicklichkeit ent- 
hielt, da ja jenes Wort auf eine mehr oder 
weniger isolierte Strecke Landes, die das 
Aussehen einer Ebene im Verhältnis zu ihrer 
Umgebung bietet, richtig anwendbar ist; daß 
der Begriff der Ebene immer mit dem des 
Plateaus vereinigt ist, während der der 
Höhe eine gewöhnliche, aber nicht wesent- 
liche Eigenschaft desselben ausdrückt; und 
endlich, daß, als der Kapitän Dyer die 
ebene Fläche (planieie) von Rooibank, die 
kein Anzeichen des Durchströmens eines 
Flusses aufwies, die wegen ihrer Frucht- 
barkeit auffallend isoliert war und eine Höhe 
von 300 Fuß über dem Meeresspiegel hatte, 
Plateau (meseta) nannte, er sich augen- 
scheinlich durch die Tatsache beeinflussen ließ, 
daß die an der Küste wohnenden Leute, 
von denen er die ihn leitenden Ortsangaben 
erhielt, diese Gegend „Plateau („meseta“) 
nannten; 
daß das holländische Wort „plaat“, dessen 
Gebrauch zur Bezeichnung von Rooibank 
unter den an der Bai wohnenden Leuten 
möglich ist, und das nicht den Begriff der 
Höhe in sich enthält, wahrscheinlicherweise 
zur Anwendung des Ausdruckes „Plateau“ 
Omeseta“) führte, der in der englischen 
Sprache der am nächsten stehende, ihm ent- 
sprechende Ausdruck ist; daß vor aller Er- 
werbung von Rechten in bezug auf Land- 
besitz seitens Deutschlands im südwestlichen 
Afrika die heute bestrittene Landfläche in 
britischen amtlichen Aktenstücken „Platean 
von Rooibank“ genannt wurde, wie eine 
Botschaft vom 14. Januar 1882 beweist, 
in welcher der Gouverneur des Kaps der 
guten Hoffnung, indem er das Walischbai- 
Gebiet beschreibt, von diesem sagt, es sei 
auf eine Strecke von 15 Meilen, vom Meere 
an gerechnet, nichts weiter als eine aus 
Sandflächen und Sandhügeln bestehende 
Wüste, „bis man das Plateau von Rooi- 
bank erreiche“; und daß ein ähnlicher Be- 
weis, vor dem Beginne der Grenzstreitigkeit, 
der Antwort zu entnehmen ist, die der Ver- 
waltungsbeamte Mr. Simpson am 16. April 
1885 gab, als er, vor der „Gemeinsamen
	        
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