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und der vollständigen Wertlosigkeit jener
Wüste in offenem Widerspruch zu den Ab-
sichten steht, die vom Kapitän Dyer im
Jahre 1878 und in späteren Aktenstücken
bekundet worden sind, denen gemäß die
Annexion so angeordnet wurde, daß sie das
annektierte Gebiet mit Trinkwasser und Weide-
plätzen versorgte;
daß der Bericht des Kapitäns Dyer unter
dem Datum des 12. März 1878 und seine
Mitteilungen am 14. September 1887 und
vom 24. April 1889, deren Inhalt beziehungs-
weise in den Tatbeständen (Resultandos)
III. XVII und XIX dieses Schiedsspruches
angegeben worden ist, beweisen, daß es die
Absicht jenes Herrn war, das heute bestrittene
Land in das annektierte Gebiet einzuschließen,
und daß die Anwendung der Redensart
„mit Einschluß des Plateaus“ diesem Vor-
satze entsprach, indem gerade dies außerdem
durch die Nachforschungen erwiesen wird,
die im Jahre 1885 von Mr. Wrey an-
gestellt worden sind, welcher, wie er in seinem
im Tatbestande (Resultando) XII angeführten
Berichte vom 31. August 1889 sagt, durch
das Zeugnis des Mr. Rydin, eines Zeugen
der Annexion, und durch das anderer
Personen, die der Annexion beigewohnt
hatten oder eine Erinnerung daran bewahrten,
erfuhr, daß der Kommandant Dyer mit
Rücksicht auf die Angaben, die sie ihm in
bezug auf den Wert der jetzt bestrittenen
Fläche als Weideland machten, diese in das
annektierte Gebiet eingeschlossen hatte;
daß Rooibank wegen seines Aussehens ein
bemerkenswerter Gegenstand in der Mitte
der dasselbe umgebenden Einöde ist, weil,
obgleich weniger hoch als die im Norden
gelegene Namib-Wüste und als die Sand-
hügel im Süden, es doch beide zu beherrschen
scheint, ohne daß man bemerkt, daß es sich
bei seltenen Gelegenheiten in ein Flußbett
verwandelt; daß, wer auch immer in der
Nachbarschaft von Rooibank über die Wüste
dahinreitet, die Gipfel der Bäume, die in
der bestrittenen Ebene wachsen, in wagerechter
Richtung mit seinen Augen sieht; daß dem
Kapitän Dyer auf seiner Reise durch die
Wüste, um nach der Missionsstation zu ge-
langen, jener Landstrich im Vergleich mit
seiner dürren Umgebung wie etwas Insel-
artiges und Emporragendes (algo aislado
J dominante) erscheinen mußte; daß, wenn
nun die Ansicht verfochten wird, es sei ein
wesentliches Kennzeichen eines Plateaus,
einen Anblick des Erhabenen (dominaciön)
in bezug auf seine Umgebung zu gewähren,
man behaupten kann, daß diese Anforderung
von Rooibank erfüllt wird; daß, wenn auch
die Anwendung des Ausdruckes „Ebene“
(„anura“) auf die bestrittene Fläche dem
gewöhnlichen Sprachgebrauch angemessener
gewesen wäre, man mit Rücksicht auf das,
was gesagt worden ist, nicht behaupten kann,
daß das vom Kapitän Dyer gebrauchte
Wort „Plateau“ meseta“) eine gramma-
tische oder etymologische Unschicklichkeit ent-
hielt, da ja jenes Wort auf eine mehr oder
weniger isolierte Strecke Landes, die das
Aussehen einer Ebene im Verhältnis zu ihrer
Umgebung bietet, richtig anwendbar ist; daß
der Begriff der Ebene immer mit dem des
Plateaus vereinigt ist, während der der
Höhe eine gewöhnliche, aber nicht wesent-
liche Eigenschaft desselben ausdrückt; und
endlich, daß, als der Kapitän Dyer die
ebene Fläche (planieie) von Rooibank, die
kein Anzeichen des Durchströmens eines
Flusses aufwies, die wegen ihrer Frucht-
barkeit auffallend isoliert war und eine Höhe
von 300 Fuß über dem Meeresspiegel hatte,
Plateau (meseta) nannte, er sich augen-
scheinlich durch die Tatsache beeinflussen ließ,
daß die an der Küste wohnenden Leute,
von denen er die ihn leitenden Ortsangaben
erhielt, diese Gegend „Plateau („meseta“)
nannten;
daß das holländische Wort „plaat“, dessen
Gebrauch zur Bezeichnung von Rooibank
unter den an der Bai wohnenden Leuten
möglich ist, und das nicht den Begriff der
Höhe in sich enthält, wahrscheinlicherweise
zur Anwendung des Ausdruckes „Plateau“
Omeseta“) führte, der in der englischen
Sprache der am nächsten stehende, ihm ent-
sprechende Ausdruck ist; daß vor aller Er-
werbung von Rechten in bezug auf Land-
besitz seitens Deutschlands im südwestlichen
Afrika die heute bestrittene Landfläche in
britischen amtlichen Aktenstücken „Platean
von Rooibank“ genannt wurde, wie eine
Botschaft vom 14. Januar 1882 beweist,
in welcher der Gouverneur des Kaps der
guten Hoffnung, indem er das Walischbai-
Gebiet beschreibt, von diesem sagt, es sei
auf eine Strecke von 15 Meilen, vom Meere
an gerechnet, nichts weiter als eine aus
Sandflächen und Sandhügeln bestehende
Wüste, „bis man das Plateau von Rooi-
bank erreiche“; und daß ein ähnlicher Be-
weis, vor dem Beginne der Grenzstreitigkeit,
der Antwort zu entnehmen ist, die der Ver-
waltungsbeamte Mr. Simpson am 16. April
1885 gab, als er, vor der „Gemeinsamen