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dessen Anwendung in dem besagten Sinne
Hugo Köhler, Zollamtsvorsteher in Swakop=
mund, Georg Evensen, der Keiserliche
Distriktches von Frankenberg und der
Missionar Johann Böhm, die alle die Boi,
das anstoßende Territorium und seine Be-
wohner kennen, niemals gehört zu haben
behaupten, wie sie in kürzlich gemachten
Aussagen oder Berichten bekunden;
.daß, wenn der Kapitän Dyer in seinem
erläuternden Bericht betreffs der Annexion
von „einer mit Gras und kleinen Sträuchern
dicht bewachsenen Oase“ spricht, dies
nicht deshalb geschieht, weil er den
Auftrag oder die Absicht hatte, sie zu
annektieren, sondern daß die angeführten
Worte eine bloße ergänzende Beschreibung
sind und zugleich eine Rechtfertigung für
das Hinausrücken der Grenzmarken, in
welchen Fehler er beim Festsetzen der
Ausdehnung des annektierten Gebietes ver-
el;
daß Rooibank zu weit von Walfischbai
entfernt ist für die Leute, die in dem
letzteren Orte wohnen, um Trinkwasser im
ersteren Orte zu holen, und daß das
brackige Wasser, das man westlich von
Scheppmansdorf antrifft, für das Vieh nutz-
bar und zuträglich ist;
daß der Baum, an welchem Jan Jonker
den Bergdamara aufhing, mitten im Bett
des Kuisipflusses und innerhalb des heute
bestrittenen Gebietes stand, und daß es un-
möglich ist, daß er an der Stelle stand,
die auf der nach Seite 74 der britischen
Denkschrift folgenden Karte mit einem roten
Kreuze bezeichnet ist, da es an besagter
Stelle nur kahle Sandhügel ohne Baum
oder Strauch irgendwelcher Art gibt, was
von dem Farmer Georg Evensen in einer
neuen, unter dem Datum des 9. März 1910
abgegebenen Erklärung vollständig und aus-
drücklich bezeugt ist;
daß die Zeugenaussagen der Topnaar-
Hottentotten, wie die, welche Großbritannien
benutzt, unglaubwürdig sind, sowohl wegen
ihrer natürlichen Neigung, die Wahrheit
zu entstellen, als auch wegen des Ein-
druckes, den das Erscheinen vor den Be-
hörden auf sie macht, und wegen der Un-
kenntnis, in der sie sich in bezug auf die
Bedeutung des Eides befinden, indem diese
Behauptung durch die Eigenschaften, die
Mr. Wrey in seinem Berichte den Topnaars
zuschreibt, auf indirekte Weise bestätigt
wird und ausdrücklich durch das, was der
Beamte des Südwestafrikanischen Minen-
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—
syndikats, Eugen von Broen, in einer neuer-
dings abgegebenen Erklärung bezeugt;
daß, wie am 22. März 1910 der deutsche
Polizeiwachtmeister Karl Leis erklärt (der,
wie er sagt, damit beauftragt worden war,
nachzuforschen, ob einige der am Ufer des
Kuisipflusses wohnenden Eingeborenen eine
Aussage betreffs der Besitzergreifung des
Territoriums würden machen können), der
Missionar Schaible ungefähr vier Wochen
vorher den Hottentotten Gottlieb, auch
Jan Sarop genannt, fragte, ob er sich zur
Zeit der Annexion in Rooibank befand,
worauf jener antwortete, er habe sich da-
mals in Walfischbai aufgehalten, indem er
zur Beantwortung neuer Fragen hinzu-
fügte, daß mit Ausnahme von Piet Haibib
damals gewöhnlich nur ein Hottentotte
(der bereits verstorben ist) in Rooibank
wohnte;
. daß mit dem Zeugnisse des Karl Leis das
schon angeführte und am 21. März 1910
datierte Zeugnis des von Broen überein-
stimmt, welcher versichert, er habe aus dem
Munde irgend eines Eingeborenen ver-
nommen, daß alle einheimischen Bewohner
des Landes, die bei der Annexion zugegen
waren, gestorben seien, wobei er der Meinung
war, daß dies nach dem Tode des Piet
Haibib, „vor etwa einem Jahre“, gesagt
wurde;
daß mit Rücksicht darauf die in die britische
Denkschrift eingefügten Zeugenaussagen der
alten Topnaar-Hottentotten Hendrik Petros,
Willem (eines alten Eingeborenenpolizisten,
der von der Kapregierung die Mittel zu
seinem Lebensunterhalt empfing) und Johann
Engelbrecht nicht zugelassen werden dürfen,
wenigstens in dem Sinne, daß solche Zeugen
bei dem Besuche des Kapitäns Dyer in
Rooibank anwesend gewesen seien;
daß der Hottentotte Willem bei seiner Aus-
sage den Irrtum begeht, anzunehmen, daß
der Kapitän Dyer und seine Begleiter im
Jahre 1878 in Ururas und in Zwartbank
gewesen waren, während sie doch gar nicht
über Scheppmansdorf hinauskamen;
daß die auf Grund von Mr. Shippards
Darlegungen in der britischen Denkschrift
beiläufig verneinte Glaubwürdigkeit des
Zeugen Koch nicht, wie man es getan
hat, wegen bloßer persönlicher Auffassungen
angefochten werden darf, besonders da es
sich um einen Mann handelt, der während
der langen Zeit, in der er nacheinander als
Landungsagent im Dienste der Rheinischen
Missionsgesellschaft und dann im Dienste der