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des britischen Gebietes befand, da ein Ver-
gleich besagter Skizze mit Wreys Plan er-
kennen läßt, daß der von Herrn Evensen im
Jahre 1885 bewohnte Ort mit der Grenz-
linie C—D zusammenfiel, nach einer Stelle
hin, an welcher das Tal des Kuisipflusses
jene Linie durchschneidet und einen ausge-
dehnten „kloof“ mit Baumwuchs und an-
derem Pflanzenwuchs bildet, worauf sich das
in der Aussage des Herrn Sichel angewandte
Wort „Ecke"“ (eck) beziehen mag; und end-
lich, daß die Behauptung Deutschlands, daß
die Herren Wilmer und Epvensen, bevor
Walfischbai als Freihafen erklärt worden
war, ihre Waren nach einem 1600 Meter
östlich von der Messionsstation (also inner-
halb des heute bestrittenen Gebietes) ge-
legenen Lagerhause brachten, unrichtig ist,
weil sich aus dem Zeugnisse des Herrn Evensen
selbst ergibt, daß sein Wohnort nach der
Stelle, deren Lage mit der des erwähnten
Lagerhauses zusammenfällt, um das Jahr
1886 verlegt wurde — zu einer Zeit, wo
die Zollgebühren bereits abgeschafft worden
waren;
. daß der Umstand, daß der Vorfall des im
Monat März 1885 von Jan Jonker be-
gangenen Mordes seitens Deutschlands dazu
benutzt worden ist, um zu behaupten, daß
die Stelle, wo das Opfer des Verbrechers
aufgehängt wurde, sich innerhalb des heute
bestrittenen Landstriches befand, trotzdem der
Magistrate Mr. Simpfon diese Stelle als
außerhalb des britischen Gebietes befindlich
feststellte, auf der gänzlich unbewiesenen An-
nahme beruht, daß keine Bäume in dem
Tale des Kuisipflusses außerhalb der von
Wrey als Grenze festgesetzten Linien vor-
handen sind; daß gegenüber dieser Annahme
die britische Regierung, sich auf die Aus-
sage des Mr. Simpson als Gewährsmann
stützend, behauptet, daß der Bergdamara
von Jan Jonker an einem Baum aucge-
hängt wurde, der außerhalb des Grenz-
punktes C in einer Entfernung von 600
Yards von der Missionsstation stand; daß
das Vorhandensein von Bäumen an dieser
Stelle im vorhergehenden Absatze dieses Tat-
bestandes (Resultando) konstatiert worden
ist; daß die Behauptungen des Mr. Simpson
durch das in der deutschen Denkschrift an-
geführte Zeugnis des Herrn Evensen bestätigt
werden, nach dessen Aussage sich der Baum,
an dem der Leichnam des Ermordeten hing,
ungefähr 200 Meter südöstlich von
dem Hause des Zeugen befand, welches
Haus damals, wie auch in dem vorher-
17.
18.
gehenden Absatze bemerkt wird, auf der die
Marksteine C und D verbindenden Grenz-
linie stand;
. daß, da die ununterbrochene Beanspruchung
seitens Englands in bezug auf das Bett
des Kuisipflusses bis Ururas und die bestän-
dige Oberhoheit in bezug auf dieses Gebiet
in der britischen Denkschrift festgestellt worden
ist, dies mit den in dem Abschnitt C der
deutschen Denkschrift angeführten Zeugnissen
im Widerspruch steht, welche in ihrer Mehr-
zahl anderseits, auch wenn sie genügend
begründet wären, nur beweisen würden, daß
der Magistrate Mr. Simpson die genaue
Lage der Grenzen nicht kannte oder die
Annexionsproklamation falsch auffaßte, wo-
raus doch auf keinen Fall irgendein Nach-
teil für Großbritannien entstehen darf;
. daß das Zeugnis des Missionars Boehm
bezüglich der Umstände der im Jahre 1878
vollzogenen Annexion bloß indirekt ist oder
auf Hörensagen beruht, weil der Zeuge erst
im Jahre 1883 nach Walkischbai versetzt
wurde;
daß man sich nicht auf die Genauigkeit der
Aussage des Kaufmanns Sichel betreffs der
Lage des Warenlagerhauses der Herren
Wilmer und Evensen verlassen kann, welches
zur Zeit, auf die sich der Zeuge bezieht, auf
der Grenzlinie, auf halbem Wege zwischen
den Grenzmarken C und p, befindlich war,
und daß anderseits die Andeutung, daß
Herr Sichel selbst die Ausdehnung des briti-
schen Gebietes bis Ururas zugestand, in der
Tatsache zu finden ist, daß die Handelsfirma
Mertens und Sichel, der er als Mitglied
angehörte, die Kapregierung durch den
Resident Magistrate um drei Stücke (span.
lotes, engl. lots) Land ersuchte, von denen
zwei in Rooibank lagen, und von denen das
dritte in Ururas gelegen und auf einer
seiner Seiten durch die Linie F—G des
Planes des Mr. Wrey begrenzt war;
daß ein großer Teil des Zeugnisses des
Dr. Belck ebenfalls auf Hörensagen oder
öffentlichem Gerücht beruht; daß in bezug
auf das, was dieser Zeuge sagt, betreffs der
Lage von Frederiksdam und betreffs der
Grenztafel oder des Grenzzeichens, das auf
seine Anordnung an genannter Stelle auf-
gestellt wurde, zu bemerken ist, daß das be-
sagte Zeichen später umgestürzt wurde, und
das die deutsche Kolonialgesellschaft, nachdem
sie dagegen Verwahrung eingelegt hatte, in
einem an den Fürsten Bismarck gerichteten
und von diesem letzteren der britischen
Regierung offiziell übermittelten Briefe vom