Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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des britischen Gebietes befand, da ein Ver- 
gleich besagter Skizze mit Wreys Plan er- 
kennen läßt, daß der von Herrn Evensen im 
Jahre 1885 bewohnte Ort mit der Grenz- 
linie C—D zusammenfiel, nach einer Stelle 
hin, an welcher das Tal des Kuisipflusses 
jene Linie durchschneidet und einen ausge- 
dehnten „kloof“ mit Baumwuchs und an- 
derem Pflanzenwuchs bildet, worauf sich das 
in der Aussage des Herrn Sichel angewandte 
Wort „Ecke"“ (eck) beziehen mag; und end- 
lich, daß die Behauptung Deutschlands, daß 
die Herren Wilmer und Epvensen, bevor 
Walfischbai als Freihafen erklärt worden 
war, ihre Waren nach einem 1600 Meter 
östlich von der Messionsstation (also inner- 
halb des heute bestrittenen Gebietes) ge- 
legenen Lagerhause brachten, unrichtig ist, 
weil sich aus dem Zeugnisse des Herrn Evensen 
selbst ergibt, daß sein Wohnort nach der 
Stelle, deren Lage mit der des erwähnten 
Lagerhauses zusammenfällt, um das Jahr 
1886 verlegt wurde — zu einer Zeit, wo 
die Zollgebühren bereits abgeschafft worden 
waren; 
. daß der Umstand, daß der Vorfall des im 
Monat März 1885 von Jan Jonker be- 
gangenen Mordes seitens Deutschlands dazu 
benutzt worden ist, um zu behaupten, daß 
die Stelle, wo das Opfer des Verbrechers 
aufgehängt wurde, sich innerhalb des heute 
bestrittenen Landstriches befand, trotzdem der 
Magistrate Mr. Simpfon diese Stelle als 
außerhalb des britischen Gebietes befindlich 
feststellte, auf der gänzlich unbewiesenen An- 
nahme beruht, daß keine Bäume in dem 
Tale des Kuisipflusses außerhalb der von 
Wrey als Grenze festgesetzten Linien vor- 
handen sind; daß gegenüber dieser Annahme 
die britische Regierung, sich auf die Aus- 
sage des Mr. Simpson als Gewährsmann 
stützend, behauptet, daß der Bergdamara 
von Jan Jonker an einem Baum aucge- 
hängt wurde, der außerhalb des Grenz- 
punktes C in einer Entfernung von 600 
Yards von der Missionsstation stand; daß 
das Vorhandensein von Bäumen an dieser 
Stelle im vorhergehenden Absatze dieses Tat- 
bestandes (Resultando) konstatiert worden 
ist; daß die Behauptungen des Mr. Simpson 
durch das in der deutschen Denkschrift an- 
geführte Zeugnis des Herrn Evensen bestätigt 
werden, nach dessen Aussage sich der Baum, 
an dem der Leichnam des Ermordeten hing, 
ungefähr 200 Meter südöstlich von 
dem Hause des Zeugen befand, welches 
Haus damals, wie auch in dem vorher- 
  
17. 
18. 
gehenden Absatze bemerkt wird, auf der die 
Marksteine C und D verbindenden Grenz- 
linie stand; 
. daß, da die ununterbrochene Beanspruchung 
seitens Englands in bezug auf das Bett 
des Kuisipflusses bis Ururas und die bestän- 
dige Oberhoheit in bezug auf dieses Gebiet 
in der britischen Denkschrift festgestellt worden 
ist, dies mit den in dem Abschnitt C der 
deutschen Denkschrift angeführten Zeugnissen 
im Widerspruch steht, welche in ihrer Mehr- 
zahl anderseits, auch wenn sie genügend 
begründet wären, nur beweisen würden, daß 
der Magistrate Mr. Simpson die genaue 
Lage der Grenzen nicht kannte oder die 
Annexionsproklamation falsch auffaßte, wo- 
raus doch auf keinen Fall irgendein Nach- 
teil für Großbritannien entstehen darf; 
. daß das Zeugnis des Missionars Boehm 
bezüglich der Umstände der im Jahre 1878 
vollzogenen Annexion bloß indirekt ist oder 
auf Hörensagen beruht, weil der Zeuge erst 
im Jahre 1883 nach Walkischbai versetzt 
wurde; 
daß man sich nicht auf die Genauigkeit der 
Aussage des Kaufmanns Sichel betreffs der 
Lage des Warenlagerhauses der Herren 
Wilmer und Evensen verlassen kann, welches 
zur Zeit, auf die sich der Zeuge bezieht, auf 
der Grenzlinie, auf halbem Wege zwischen 
den Grenzmarken C und p, befindlich war, 
und daß anderseits die Andeutung, daß 
Herr Sichel selbst die Ausdehnung des briti- 
schen Gebietes bis Ururas zugestand, in der 
Tatsache zu finden ist, daß die Handelsfirma 
Mertens und Sichel, der er als Mitglied 
angehörte, die Kapregierung durch den 
Resident Magistrate um drei Stücke (span. 
lotes, engl. lots) Land ersuchte, von denen 
zwei in Rooibank lagen, und von denen das 
dritte in Ururas gelegen und auf einer 
seiner Seiten durch die Linie F—G des 
Planes des Mr. Wrey begrenzt war; 
daß ein großer Teil des Zeugnisses des 
Dr. Belck ebenfalls auf Hörensagen oder 
öffentlichem Gerücht beruht; daß in bezug 
auf das, was dieser Zeuge sagt, betreffs der 
Lage von Frederiksdam und betreffs der 
Grenztafel oder des Grenzzeichens, das auf 
seine Anordnung an genannter Stelle auf- 
gestellt wurde, zu bemerken ist, daß das be- 
sagte Zeichen später umgestürzt wurde, und 
das die deutsche Kolonialgesellschaft, nachdem 
sie dagegen Verwahrung eingelegt hatte, in 
einem an den Fürsten Bismarck gerichteten 
und von diesem letzteren der britischen 
Regierung offiziell übermittelten Briefe vom
	        
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