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29. Januar 1887 anerkannte, daß sie die
Beschwerde gegen „die Entfernung des die
deutsche Grenze anzeigenden Markzeichens,
das in Frederiksdam gemäß den von
Dr. Belck gelieferten Angaben errichtet wor-
den war“, zurückziehen mußte, „weil genauere
Angaben zeigten, daß besagter Ort tatsäch-
lich auf englischem Gebiete gelegen ist“; daß
eine derartige Erklärung bewirkte, daß die
Lage von Frederiksdam in bezug auf die
Grenzen nicht länger bestritten wurde und
sich keine Schwierigkeit betreffs der Genauig-
keit jenes Teiles der Südgrenze von Wal-
sischbai erhob, bis der Kommissar von
Frankenberg die Streitfrage im Jahre 1904
von neuem anregte; und endlich, daß trotz
des privaten Charakters, den Dr. Belck dem
oben erwähnten Grenzmale beimaß, doch
offenbar die deutsche Kolonialgesellschaft es
wirklich als ein Grenzmarkzeichen oder
Grenzkennzeichen ansah;
.daß die Tatsache, daß der Polizeibeamte,
auf den Dr. Belck am Ende seiner Aussage
Bezug nimmt, weder verfolgt noch verhaftet
worden ist, nichts beweist, insofern nicht be-
glaubigt ist, daß der Resident Magistrate
den Ort, wo sich jener befand, kannte und
ihn zur Fortsetzung seiner dienstlichen Arbeit
nach der Desertion zu zwingen wünschte;
daß der Teil der Aussage des Herrn Evensen
der sich auf die Absichten des Kapitäns
Dyer bezieht, einzig und allein auf dem,
was der Zeuge hat sagen hören, begründet
ist; und daß sein Geschäftsteilhaber, Mr.
Wilmer, betreffs der Angelegenheit verschieden
dachte, — nach dem am 25. Juni 1910
abgelegten Zeugnisse des Mr. Wrey, worin
gesagt wird, daß Mr. Wilmer der Ansicht
war, daß das, was die zur Zeit der Annexion
lebenden Eingeborenen bekundeten, welche
behaupteten, das Wasser und die Weiden-
plätze auf der sich zwischen Rooibank und
Ururas ausdehnenden Landfläche seien ver-
änderlich, und diese ganze Fläche werde
von ihren Viehherden durchwandert, gehöre
zu ihren Ländereien und sei den Gemeinde-
rechten ihres Stammes unterworfen, mit der
feststehenden Ansicht bezüglich dessen, was
der Kapitän Dyer tat, übereinstimmte;
.daß der Ursprung des Grenzstreites einer
Verwechselung zwischen den Namen Awahaus
und Ururas, einem von Mr. Shippard be-
gangenen Frrtume, nicht zugeschrieben werden
darf, weil eine derartige Behauptung sich
auf eine unoffizielle Angabe stützt, die am
1. September 1886 auf der Rückseite einer
Mitteilung oder eines Briefes angebracht
22.
23.
*
worden ist, und weil Mr. Shippard selbst
in einem Berichte vom 30. des erwähnten
Monats in demselben Jahre den vollstän-
digsten Beweis dafür erbringt, daß er nicht
den vorausgesetzten Irrtum begangen, oder
die vorausgesetzte Verwechselung gemacht
hat, da er die Ausdrücke „Awahaus“,
„Rooibank“ und „Ururas“ deutlich und ge-
nau erklärt; zu welchem allem man noch
hinzufügen muß, daß die britische Regierung
niemals irgend ein Argument auf die ver-
meintliche gleiche Bedeutung von Ururas und
Awahaus gegründet hat;
daß gemäß einer Erklärung des Kapitäns
Dyer, die in Nr. 4 dieses Tatbestandes
(Resultando) erwähnt ist, jener Herr bei
der Festlegung der Grenzen des Territoriums
nautische Meilen benutzte; daß auch der
Feldmesser Mr. Wrey es so verstand; und
daß, wenn der Punkt J an der Nordgrenze
auf Nuberoffkop festgelegt erscheint, dies mit
Rücksicht darauf geschieht, daß dieser Hügel
eine natürliche hervorragende Erhebung
bildet, die ungefähr 10 Meilen von der
Mündung des Swazkopflusses entfernt ist,
und die nach damaliger Ansicht der Kapitän
Dyer im Sinne gehabt hatte, wie Mr. Wrey
selbst in seiner beschworenen Aussage vom
25. Juni 1910 sagt, und wie gleichfalls
Mr. Simpson vor der Gemeinsamen Kom-
mission des Jahres 1885 erklärte, indem er
außerdem bemerkte, daß man den ausge-
wählten Punkt als etwas weniger denn
10 Meilen von der Küste entfernt abschätzte;
daß, abgesehen von der unbestreitbaren Tat-
sache, daß der Kapitän Dyer, wie zu er-
warten war, bei der Beschreibung des
annektierten Gebietes Seemeilen im Sinne
gehabt hat, die britische Regierung nicht zu-
gesteht, daß noch eine andere Streitfrage
vorhanden ist, als die, die die Grenze
zwischen Scheppmansdorf und Rooikop, mit
Einschluß des Plateaus, betrifft, weil dies
der streitige Punkt zur Zeit des englisch-
deutschen Übereinkommens vom Jahre 1890
war und man über den Sinn dieses Über-
einkommens hinausgehen würde, wenn man
in den Streit neue Einsprüche hineinzöge,
wie es die sind, die von dem deutschen
Kommissar von Frankenberg im Jahre 1904
vorgebracht, sofort von dem britischen Kom-
missar Mr. Cleverly zurückgewiesen, dann
von der deutschen Regierung nicht genehmigt
und nun von neuem erhoben worden sind,
nach einer dreißigjährigen, beständigen und
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