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infolge welcher Tatsache ein Beweisgrund, der
auf der Annahme begründet ist, daß man jenes
Wort nur zur Bezeichnung der Namibwüste an-
wandte, seine ganze Kraft verliert.
. In der Erwägung, daß, wenn auch
der Kapitän Dyer in seinem die Annexion er-
klärenden Berichte von „dem Plateau von Rooi-
bank und Scheppmansdorf im Südosten“ ge-
sprochen hat, aus diesen Worten nicht not-
wendigerweise folgt, daß Scheppmansdorf im
Südosten von dem Platean oder dieses letztere
im Nordwesten von jedem Orte liegt (in
welchem Falle man unter Plateau die Namib-
wüste verstehen müßte), weil, wie in der deutschen
Denkschrift selbst anerkannt wird, die erwähnten
Worte auch in dem Sinne verstanden werden
können, daß sie sich darauf beschränken, anzu-
geben, daß sich Scheppmansdorf im Südwesten
vom annektierten Territorium befindet, wodurch
weder seine Lage im Verhältnis zu dem Plateau
festgesetzt noch die Möglichkeit der Auffassung der
Redeweise als eines Hinweises auf die Tatsache,
daß sich beide Orte im Südwesten vom Territorium
befinden, ausgeschlossen wird.
I. In der Erwägung, daß, wenn man
annaheren würde, daß das Plateau die Namib-
wüste ist, sich nicht das erklären lassen würde, was
der Kommandant Dyer in seinem Berichte vom
12. März 1878 schreibt, wenn er sagt, daß er
weine Reise im Ochsenwagen nach Rooibank“
unternahm und zwei Offiziere mitnahm, damit
sie ihn bei „der Besichtigung des Plateaus“ be-
gleiten möchten, — weil, um das Plateau zu
besichtigen, wenn dies die Namibwüste sein sollte,
er nicht nach Rooibank zu gehen brauchte, in
Anbetracht, daß er einige Stunden vor der
Erreichung dieses Punktes angefangen haben
würde, quer durch jenes Plateau zu fahren, und
er die charakteristischen Kennzeichen desselben voll-
kommen kennen lernen konnte, soweit es möglich
war, daß sie ihm irgend ein Interesse für den
mit der Annexion verfolgten Zweck boten.
XII. In der Erwägung, daß bei derselben
Annahme der Auffassung der Namibwüste
als Plateau auch die Worte keine Erklärung
finden würden, welche der Kommandant
Dyer in dem in der vorhergehenden
Erwägung (Considerando) erwähnten Be-
richte als Fortsetzung zu den dort angeführten
Worten schreibt, nämlich; „dieser Ort ist eine
Oase“, welche Worte man auf den ihnen un-
mittelbar vorhergehenden Ausdruck „Plateau“
beziehen muß, weil das hinweisende Fürwort
adieser", wenn man es in angemessener Weise
anwendet, nur mit bezug auf diesen Ausdruck
angewandt werden kann, da ja ein anderes Für-
wort oder ein anderer Ausdruck grammatisch
notwendig sein würden, um auf irgend ein
weiter entferntes Wort im Satze hinzuweisen.
In der Erwägung, daß gegen diese
grammatische Ausstellung nicht eingewandt
werden kann, es sei unangemessen, das Wort
„Ort“ Glugar“) auf ein „Plateau“ (mmeseta“)
zu beziehen, und man müsse aus demselben
Grunde annehmen, es beziehe sich auf einen
anderen Ausdruck im angeführten Texte, — weil
besagtes Wort ebensowohl im Englischen als in
anderen europäischen Sprachen seiner Bedeutung
nach weit umfassend genug ist, um einen Raum,
eine Stelle oder eine Gegend von sehr ver-
schiedener Ausdehnung und von sehr verschiedener
Ueschafenheit zu bezeichnen.
XIV. In der Erwägung, daß unbeschadet,
daß der wirkliche Sinn der Redeweise „mit
Einschluß des Plateaus“, um deren Deutung sich
ein großer Teil der vorliegenden Streitfrage
dreht, weiter unten untersucht wird, man schon
jetzt bemerkt, wie schwierig es ist, diese
Redeweise mit der wiederholt genannten An-
nahme in Einklang zu bringen, daß die Namib-
wüste das vom Kapitän Dyer erwähnte Plateau
ist, — weil, wenn man unter „Plateau“ den
sich westlich von der Linie Scheppmansdorf—
Rooikop befindlichen Teil der Namibwüste ver-
stehen will, dieser Teil offenbar durch besagte
Linie in das annestierte Gebiet eingeschlossen ist,
so daß dann jene Redeweise durchaus üÜberflüssig
wird, und, wenn man unter „Plateau“ die
ganze Namibwüste im allgemeinen versteht, es
ebenfalls offenkundig ist, daß die Linie Schepp-
mansdorf—Rooikop sie durchschneidet und
nicht sie einschließt, wodurch die fragliche
Redeweise ganz und gar unpassend wird.
XV. In der Erwägung, daß, wenn man
die Hypothese, daß mit dem Worte „Plateau“
in der Annexionsproklamation auf die Namib-
wüste Bezug genommen wird, ganz beiseite läßt,
und wenn man daran geht, die Hypothese zu
prüfen, der gemäß man erachtet, daß sich be-
sagtes Wort auf einen Teil des Tales des
Kuisipflusses bezieht, es nicht statthaft ist, gegen
diese letztere die Aussagen des Obersten Philips
heranzuziehen, wenn er sagt, daß dieser Land-
strich mit dem Worte „Ebene“ OIllanura“)
auf eine befriedigendere Weise als mit dem
Ausdrucke „Plateau“ (meseta") hätte bezeichnet
werden können, oder die Aussagen des Mr.
Wrey, wenn er behauptet, jener Ausdruck, so
wie er in der Annexionsproklamation angewandt
werde, sei ein irrtümlicher Name, — weil,
wenn auch derartige Aussagen einen Tadel des
von Mr. Dyer benutzten Wortes implicite ent-
halten, sie weder bezweifeln, daß es sich auf das
Flußbett bezieht, noch zur Schlußfolgerung be-