Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

1008 
Amtsblatt ausgeschrieben. Die Bewerbungen sind 
schriftlich unter Hinterlegung einer Gebühr von 
75 Rps. einzureichen; außerdem muß der Bewerber 
den Nachweis erbringen, daß er im Besitze hinreichen- 
der Mittel ist, um das 20 fache des jährlichen Pacht- 
zinses für Verbesserungen des Landes aufzuwenden. 
Der Pachtzins schwankt je nach der Güte des Bodens 
zwischen einem Halfpenny und threepence per Acre. 
Die Größe der Farmen beträgt mindestens 50 und 
höchstens 5000 Acres; die Durchschnittsgröße ist 3000 
Acres. Der Bewerber erhält zunächst für die Dauer 
von 2 Jahren die Erlanbnis zur Okkupation des Lan- 
des. Während dieser 2 Jahre muß das Land ver- 
bessert werden, und zwar bis zum 20 fachen Betrage 
des Pachtzinses. Nach Erfüllung dieser Bedingungen 
erhält der Juhaber ein 99jähriges Pachtrecht. 
7. Uganda. 
Die Kolonie umfaßt eine Fläche von 117 Gl 
Quadratmeilen, davon sind 15 3146 Quadratmeilen 
Wasser. Im Privateigentum stehen 6211.696 Acres. 
Die Regierung hat 99 1145 Acres verpachtet; 68 9.4993 
Acres sind Kronland. 
Hat jemand bis zu 1000 Acres Land gepachtet, 
so kann er das Eigentum daran erwerben, wenn er 
innerhalb dreier Jahre ein Zehntel des Landes unter 
Kultur genommen oder mindestens 10 s per Acre für 
die Gesamtpachtfläche zu Meliorationszwecken aufsge- 
wendet hat. Der Preis beträgt 2 s 8d per Necre. 
Zu dem Erwerb von mehr als 1000 Acres ist die 
Genehmigung des Staatssekretärs einzuholen; 
außerdem sind die Bedingungen für den Eigentums- 
erwerb erschwert. 
8. Nhassaland. 
Von den 39 802 QOQnadratmeilen Landes der Ko- 
lonie stehen 5938 Quadratmeilen im Privateigentum, 
während 33 801 Quadratmeilon Kronland sind; 63 
Quadratmeilen hat die Regierung verpachtet. 
Kronland wird nur ausnahmsweise verkauft und 
dann nur in kleinen Flächen, nicht über 250 Aeres. 
Der Verkauf geschieht in öffentlicher Versteigerung. 
Die Regierung behält sich das Recht vor, Wege, Eisen- 
bahnen, Kanäle und Telegraphen auf dem verkauften 
Lande anzulegen, ohne Entschädigung, außer für Ge- 
bände und Saaten, die zerstört werden mussen. 
Außerdem behält sich die Regierung die Kontrolle über 
alle Masserlänse und Seen vor, die sich nicht vollständig 
innerhalb der Grenzen des verkauften Landes befinden. 
Der Käufer darf an den Ufern von Wasserläufen bis 
auf 30 Nards kein Hol-#schlagen. Der Kaufpreis 
schwankt zwischen 10 §s und 21 per Acre. 
Unter ähnlichen Bedingungen wird das Land auch 
verpachtet. Die Pachtperiode beträgt in der Regel 
21 Jahre; als Pachtzins ind 1 bis 2s per Acre jähr- 
lich zu zahlen. Mehr als 2000 Acres zusammen- 
hängende Fläche werden in der Regel nicht verpachtet. 
" Basutoland 1910 /11.9) 
Finanzen. Die Einnahmen des am 30. Juni 
1911 beendeten Berichtsjahres steigerten sich um 
4 25,526 und beliesen sich auf C 115,500. Die Haupt- 
gründe für die Vermehrung der Einnahmen war die 
keuordnung der Eingeborenensteuer und die 
Neuverteilung des dem Basutolande zukommenden 
*) Auszug aus dem lieport for 1910, London 1912. 
  
Anteils an den von der Union of South Africa 
vereinnahmten Zöllen. 
Die Hüttensteuer der Eingeborenen wurde abge- 
schafft. An ihre Stelle trat eine Steuer von K I, 
die jedem männlichen Erwachsenen auferlegt wurde. 
Lebt dieser, nach der Sitte der Eingeborenen, mit mehr 
als einer Frau zusammen, so bezahlt er jähr- 
lich für jede Frau 1 bis zum Höchstbe- 
trage von 4 3 für sich und seine Frauen. 
Die Eingeborenensteuer hob sich von K& 60,601 
im Jahre 1909/10 auf & 84,175 im Jahre 1910/11. 
Nachstehend werden die Einnahmen und Aus- 
gaben der letzten 5 Jahre einander gegenübergestellt: 
Einnahmen Ausgaben 
L L 
1906/07. 111 901 108 833 
1907/08. 116 530 126 604 
1908/00. 1098638 126 921 
1909/110. 119974 127 437 
1910/11. 145 501 134 888 
Handel. Infolge der gollpolitischen Einbe- 
ziehung des Basutolandes in die Union können ein- 
zelne Hoblen über die Ein= und Ausfuhr des Landes 
nicht mehr gegeben werden. 
Ackerbau. Die Mais= und Weizenernte blieb 
unter dem Durchschnitt, weil es im Dezember, Ja- 
nuar und Februar 1910 zu trocken war. An einzelnen 
Orten war die Maisernte gänzlich verloren. 
Es ist der Versuch gemacht worden, die Soya- 
Bohne ins Basutoland einzuführen, damit sie ein 
wichtiger Handelsartikel der Eingeborenen werde. 
Infolge der Trockenheit ist der Versuch mißlungen, 
doch steht zu erwarten, daß unter etwas günstigeren 
klimatischen Verhältnissen auch bessere Resultate er- 
zielt werden. 
Tierzucht. Unter tierärztlicher Aussicht sind 
286 Merinoschafböcke und 140 Angoraziegenböcke, die 
vom Gouvernement erworben waren, im Lande ver- 
teilt. Diese Böcke waren aus den Herden der besten 
Züchter in Südafrika ausgewählt, um eine bemerkens- 
werte Verbesserung der Zucht zu erreichen. 
Die Versuche, welche mit der Verbesserung der 
Pferdezucht gemacht sind, befriedigen bis jetzt noch 
nicht, trondem in diesem Jahre schon von einem kleimen 
Fortschritt berichtet wird. Es liegt hauptsächlich 
daran, daß die Besitzer die Stuten zu roh behandeln. 
Eine bessere Pflege sucht man dadurch zu erreichen, 
daß jährlich in jedem Distrikt eine Pferdeschau abae- 
halten wird, um die Pferdebesitzer zum Wetteifer an- 
zuspornen. 
Von Viehkrankheiten ist, abgesehen von der Schaf- 
räude, das Land verschont geblieben. Zur Bekämpfung 
der Schafrände sind von dem Gouvernement erheb- 
liche Mittel aufgewendet, um „slipping tanks“" an 
verschiedenen Orten aufzustellen. Die Schaszüchter 
werden aufgefordert, ihre Schafe zum Baden zu 
bringen. Im Berichtsjahr sind 82 927 Schafe ge- 
badet worden. Neuc Tauks sollen auf den Bergen au- 
gestellt werden, wo es noch viele Schafe gibt, die von 
dort schwer zu den bisher errichteten Tanks gebracht 
werden können. 
Das Land 
Jahre frei. 
Erziehung. Es ist mit Genugtunng feitzu— 
stellen, daß die Schülerzahl, welche in den letzten drei 
bis vier Jahren fast unverändert geblieben war, im 
Berichtsjahr erheblich zugenommen hat. 
Die Elementarschulen wurden besucht: 
war von Heuschrecken im ganzen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.