Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

1014 20 
6 Std. 38 Min. Am meisten Sonnenschein war im 
Februar mit einer durchschnittlichen Dauer von 8 Std. 
29 Min.; am wenigsten im April, nämlich durch- 
schnittlich 4 Std. 20 Min. Die mittlere Windgeschwin- 
digkeit des Jahres betrug 2,7 Meilen in der Stunde 
mit vorzüglich SW.= und S.-Richtung. Die höchsten 
und niedrigsten Temperaturen waren im Lause des 
Jahres folgende: 
  
  
  
  
  
  
Maxi- Mini- 
S tat i on mum Datum mum Datum 
2 F F 
Buganda 3 
Entebbe.65 versch.Daten 5re 18. II. 
Masaka6 - --55% 23. VII. 
Kampala. . . . 3. III. 75 25. VI. 
Western Province 
Mbarara9606 24. IV.400 23. I. 
Fort Portall50 S. II. 470 7. II. 
CEastern Province « 
Zinja...... 920s14.111.540 4. VIII. 
Northern Province » . 
zioba...... 106011.1U.62022.l. 
Nimulc..... 1()203«12.lll.6001'14.Vlll. 
Gondotoro».10402'12.lll.59"-"«·4'25.Vl. 
I 
Grenzbestimmung. Eine englisch-belgische 
Grenzkommission hat sich zur Westgrenze begeben, um 
die Grenze zwischen Uganda und dem Belgi- 
schen Kongo neu zu bestimmen. Nach der Beendi- 
gung dieser Arbeiten soll ein großes Gebiet nördlich 
des Kiou-Sees unter englische Verwaltung gelangen. 
Die Staatswälder von Belgisch-Rongo. 
Nach einem im Bulletin okficiel du Congo 
belge vom 2. August, Nr. 15, angegebenen König- 
lichen Dekrete hat jeder Ansässige im Kongo- 
gebiete das Recht unter Wahrung der Ansprüche 
dritter, in den Staatswäldern Holz zu seinem 
häuslichen Gebrauche zu schlagen, während das 
Holzfällen zum Verkauf und zum Gebrauch in 
industriellen Anlagen oder auf Schiffen von der 
Erlangung eines Erlaubnisscheins, dessen Preis 
zwischen 50 und 1000 Francs schwankt, abhängig 
gemacht wird. Den Eingeborenen steht prinzipiell 
das Recht zu, ohne Erlaubnisschein Holz zu 
schlagen, vor allem dann, wenn des Holz zum 
eigenen Gebrauch und zum Verkaufe dient. Das 
Recht, Banholz zu schlagen, hat jeder Ansässige 
in der Kongolinie, jedoch wird — außer von 
Eingeborenen — ein besonderer Erlaubnisschein 
dazu gefordert. Der Generalgouverneur darf zum 
Schutz der Wälder Anordnungen erlassen, die das 
Holzfällen in bestimmten Distrikten untersagen. 
Die Ubertretung der erwähnten Bestimmungen 
wird bestraft. 
  
Hhandel der südafrikanischen Unlon im ersten 
Halbjahr 1912. 
Nach der amtlichen Statistik stellte sich die 
Ein= und Ausfuhr des südafrikanischen Bundes 
in der ersten Hälfte dieses Jahres, im Vergleich 
zu dem gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres, 
wie folgt: 
Die Einfuhr betrug 17 181 389 K&K gegen 
17273297 im Jahre 1911 und die Ausfuhr 
30 281 257 S& gegen 27228 122 im Vorjahre. 
In der Einfuhr weisen solche Artikel eine 
Abnahme auf, die Südafrika selbst zu erzeugen 
imstande ist, was auf eine gesteigerte Produktions= 
fähigkeit des Landes schließen läßt. Eine Zu- 
nahme dagegen zeigt die Einfuhr wichtiger Ar- 
tikel, die der Entwicklung der Produktionskräfte 
des Landes dienen; ferner hat der Import von 
Waren zugenommen, deren erhöhter Verbrauch 
vorzugsweise als ein Zeichen für eine vermehrte 
Kaufkraft des Landes angesehen werden kann. 
Bei der Ausfuhr ist insbesondere die Werkt- 
zunahme der exportierten landwirtschaftlichen Pro- 
dukte bemerkenswert, weil dies ein weiteres Zeichen 
für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Pro- 
duktionsfähigkeit ist, die für die wirtschaftliche Zu- 
kunft dieses Landes von viel größerer Bedeutung 
ist als die Minenindustrie. 
Abgenommen hat die Einfuhr folgender wich- 
tiger landwirtschaftlicher Produkte, die Südafrika 
selbst erzengen kann (Wert in LK): Butter 719141 
(1911: 119 006), Weizen 125 201 (255 715), 
Mehl 198 444 (292 662), Hammelfleisch 12 571 
(17 228), Schinken und Speck 102 738 (106125), 
Zucker 105 051 (238 810). 
Zugenommen hat die Einfuhr von folgenden 
Artikeln, die der Erschließung der Produktions= 
kräfte des Landes dienen: Landwirtschaftliche Ma- 
schinen 59 140 (46 161), Maschinen zur Wasser- 
bohrung 13 373 (6862), Windmühlen 31 ö81 
(24 583), landwirtschaftliche Geräte 186 889 
(173 481), Düngemittel 47 098 (41 829). 
Ferner zeigt die Einfuhr von folgenden Ar- 
tikeln, deren erhöhter Verbrauch vorzugsweise auf 
eine vermehrte Kaufkraft hinweist, eine Zunahme: 
Musikalische Instrumente 84 295 (75397), Motor- 
wagen 226 093 (168 415), Motorräder 44 868 
(26296), Juwelierwaren 78 106 (73 696), 
Seidenfabrikate 37 121 (31 746), Wollenfabrikate 
564637 (517948), Baumwollenfabrikate 1575661 
(1 500 971). 
Zugenommen hat auch die Ausfuhr folgen- 
der landwirtschaftlicher Erzeugnisse: Wolle 2436802 
(2 048 654), Mohair 410 375 (323 600), Häute 
694 824 (537 878), Mais 139 951 (73 931), 
Straußenfedern 1 323 091 (1 160 585), frisches 
und getrocknetes Obst 48 168 (39 163), Gerb- 
rinde 157 955 (138 335).
	        
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