Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Dadurch werden Rhodesien, die britischen Ein- 
geborenenländer, wie Betschnanaland. Swaziland, 
Basutoland usw., sowie Portugiesisch Westafrika und 
Deutsch-Südwestafrika von dem Mitgenusse der 
Frachtvergünstigung ausgeschlossen. 
Die Frachten für frisches Obst sind so festgesetzt, 
daß der Versender gezwungen wird, sich der Re- 
gierungsinspektion zu unterwerfen, wenn er des 
billigen Frachtsatzes teilhaftig werden will. Durch die 
Inspektion wird verhindert, daß MWare, die nicht richtig 
sortiert ist, oder die zu reif ist und unterwegs 
verderben könnte, auf den europäischen Markt ge- 
bracht wird. 
Die Differenzierung der Frachtsätze für die ver- 
schiedenen im Rühlraum zu befördernden Sorten 
frischen Weichobstes, welche unter dem alten Tarif 
üblich war, ist aufsgehoben worden; es wird jetzt ein 
einheitlicher Satz von 40 Schilling pro Tonne — 
40 RKubikfuß berechnet. 
Die bisherigen Frachtsätze pro Tonne von 
40 Kubikfuß zuzüglich 10 v. H. Primage waren: 
Intermediate- 
Dampfer 
60 sh) im 
55 sh Kühl- 
Postdampfer 
für Pfirsiche 65 sh 
„ Birnen und Pflaumen 60 sh 
„ Trauben, Aprikosen usw. 55 sh 50 sh.! raum 
„ Ananas, Apfel usw.. 25 sh 25 shimbventi- 
lierten Laderaume. 
*i 
Die neuen Frachten sind: 
für 1, 2, 3: 40 sh wenn inspiziert, 50 sh wenn nicht 
inspiziert, 
für 4: 25 sh netto unter Wegfall der Primage. 
Was die Ausfuhr von Wolle anbetrifft, so beträgt 
die Ermäsiigung für Wollen, welche nach dem austra- 
lischen Syftem schärfer eingepreßt sind, 15 v. H., bei 
weniger fest gepreßten Wollen nur 10 v. H. der bis- 
herigen Frachtsätze. 
Die Vereinbarung bezüglich Beförderung von 
Mais aus Sdüdafrika nach England und dem Kontinent 
sind außerordentlich günstig. Es wird nämlich für 
einen Cinheitsfrachtsatz von 10 sh nach den üblichen 
Anlaufshäfen der Linie (bezw. 13 sh nach von der üb- 
lichen Route der Union Castle Line Dampfer abge- 
legenen Häfen) pro Tonne Schiffsraum vertraglich ge- 
sichert für die Beförderung von 200 000 Tonnen 
gesacktem Mais (gleich 2 Millionen Sack) und von 
:3200 000 Tonnen losem Mais in ganzen Schiffsladungen 
(welche 3 Millionen Säcken entsprechen), im ganzen 
also für ein jährliches Juantum, das bis zu 5 Millionen 
Sack Mais entspricht. Der gesamte Maiserport aus 
dem Südafrikanischen Bundesgebiete betrug im Jahre 
1910: 1 760 208 und 1911: 1 018 630 Sack. 1912 
dürfte er noch geringer sein. Es ist also für das fünf- 
fache Juantum Schiffsraum vorgesehen. 
Aus der Tatsache, daß die Versendung von losem 
Mais in Schiffsladungen in Aussicht genommen ist, 
kann gefolgert werden, daß die Regierung nunmehr 
beabsichtigt, mit dem Bau von Lagerhäusern nach 
dem amerikanischen Silosystem in denjenigen Häfen 
vorzugehen, in welchen ein direktes Anlegen der Schiffe 
am Kai möglich ist. 
Ferner sind billige Frachten für die Beförderung 
von Butter, Fleisch u. dgl. in Kühl= oder Ge- 
frierkammern von Südafrika nach England festgesetzt 
worden. Bei der geringen Entwickelung des Molkerei- 
wesens im Bundesgebiet und bei den anßerordentlich 
schlimmen Verheerungen, welche das Ostküstenfieber 
unter den Rindviehbeständen im Transvaal und in 
Natal angerichtet hat und in der Kapprovinz heute 
  
noch verursacht, ist indes an einen irgendwie nennens- 
werten Export dieser Artikel während der Zeit der 
Gültigkeit des neuen Postvertrags nicht zu denken. 
(Aus einem Berichte des landwirtschaftlichen Sach- 
verständigen beim Kaiserl. Generalkonsulat in 
Kapstadt.) 
  
Landwirtschaftiiches Vereinswesen der Kapprovinz. 
In der Kapprovinz bestanden bis jetzt vier 
große landwirtschaftliche Zentralvereine: die Cape 
Province Agricultural Union, die Cape Province 
Central Farmers"'" Asscciation, das Western 
Province Board of Horticulture und das Eastern 
Province Board of Horticulture. Der das 
ganze Bundesgebiet umfassenden South African 
Agrieultural Union war nur der erstgenannte 
Zentralverein angeschlossen. 
Bei Gelegenheit des diesjährigen gemeinsamen 
Kongresses der Cape Province Agricultur Union 
und des Western Province Board of Horti- 
culture in East London ist endgültig die schon 
lange angestrebte Vereinigung der vier Zentral- 
vereine zustande gekommen. Der neue Verband 
führt den Namen: Agricultural Association of 
the Province of the Cape of Good Hope. Er 
umschließt nunmehr sämtliche landwirtschaftliche 
Lokalvereine der Kapprovinz. 
Die neue Vereinigung wird einen Zentral- 
ausschuß ernennen, in welchem die verschiedenen 
beruflichen Interessentengruppen gleichmäßig ver- 
treten sein sollen. Ein Anschluß an die South 
African Agricultural Union wird geplant. 
(Bericht des landwirtschaftlichen Sachverständigen 
beim Kaiserl. Generalkonsulat in Kapstadt.) 
  
Belgisch-KRongo. 
Errichtung und Aufhebung von Zoll- 
und Steuerstellen. 
Laut Verordnung des Generalgouverneurs 
vom 12. Juli 1912 sind mit Wirkung vom 
15. Juli 1912 ab in Kalembe-Lembe, Luvungi, 
Nya-Lukemba, Kwidjwi, Bobandana, Rutshuru, 
Mahagi, Yakuluku, Bafuka, Monga, Mokoange, 
Yakoma, Ekuta, Imese, Yumbi und Lukolela Zoll= 
stellen mit der Befugnis zur Erhebung von Ein- 
und Ausfuhrzöllen errichtet worden. 
Durch frühere Verordnungen waren bereits 
in Boma, Banana, Luali, Fundu-Zobe, Matadi, 
Kinshasa, Leopoldville, Kwamouth, Kabamba, 
Chutes Frangois-Joseph, Irebu, Coquilhatville, 
Libenge, Banzyville, Doruma, Lebo, Irumu, 
Boga, Baraka, Goma, Beni, Uvira, Kasindi und 
Aba Zollstellen errichtet. 
Laut Verordnung des Vizegeneralgouverneurs 
von Katanga vom 23. Juli 1912 ist die Steuer- 
stelle von Kiambi nach Kongolo verlegt und die 
Steuerstelle in Kambove aufsgehoben. 
(Bulletin Officich du Congo Belge.) 
 
	        
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