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Dadurch werden Rhodesien, die britischen Ein-
geborenenländer, wie Betschnanaland. Swaziland,
Basutoland usw., sowie Portugiesisch Westafrika und
Deutsch-Südwestafrika von dem Mitgenusse der
Frachtvergünstigung ausgeschlossen.
Die Frachten für frisches Obst sind so festgesetzt,
daß der Versender gezwungen wird, sich der Re-
gierungsinspektion zu unterwerfen, wenn er des
billigen Frachtsatzes teilhaftig werden will. Durch die
Inspektion wird verhindert, daß MWare, die nicht richtig
sortiert ist, oder die zu reif ist und unterwegs
verderben könnte, auf den europäischen Markt ge-
bracht wird.
Die Differenzierung der Frachtsätze für die ver-
schiedenen im Rühlraum zu befördernden Sorten
frischen Weichobstes, welche unter dem alten Tarif
üblich war, ist aufsgehoben worden; es wird jetzt ein
einheitlicher Satz von 40 Schilling pro Tonne —
40 RKubikfuß berechnet.
Die bisherigen Frachtsätze pro Tonne von
40 Kubikfuß zuzüglich 10 v. H. Primage waren:
Intermediate-
Dampfer
60 sh) im
55 sh Kühl-
Postdampfer
für Pfirsiche 65 sh
„ Birnen und Pflaumen 60 sh
„ Trauben, Aprikosen usw. 55 sh 50 sh.! raum
„ Ananas, Apfel usw.. 25 sh 25 shimbventi-
lierten Laderaume.
*i
Die neuen Frachten sind:
für 1, 2, 3: 40 sh wenn inspiziert, 50 sh wenn nicht
inspiziert,
für 4: 25 sh netto unter Wegfall der Primage.
Was die Ausfuhr von Wolle anbetrifft, so beträgt
die Ermäsiigung für Wollen, welche nach dem austra-
lischen Syftem schärfer eingepreßt sind, 15 v. H., bei
weniger fest gepreßten Wollen nur 10 v. H. der bis-
herigen Frachtsätze.
Die Vereinbarung bezüglich Beförderung von
Mais aus Sdüdafrika nach England und dem Kontinent
sind außerordentlich günstig. Es wird nämlich für
einen Cinheitsfrachtsatz von 10 sh nach den üblichen
Anlaufshäfen der Linie (bezw. 13 sh nach von der üb-
lichen Route der Union Castle Line Dampfer abge-
legenen Häfen) pro Tonne Schiffsraum vertraglich ge-
sichert für die Beförderung von 200 000 Tonnen
gesacktem Mais (gleich 2 Millionen Sack) und von
:3200 000 Tonnen losem Mais in ganzen Schiffsladungen
(welche 3 Millionen Säcken entsprechen), im ganzen
also für ein jährliches Juantum, das bis zu 5 Millionen
Sack Mais entspricht. Der gesamte Maiserport aus
dem Südafrikanischen Bundesgebiete betrug im Jahre
1910: 1 760 208 und 1911: 1 018 630 Sack. 1912
dürfte er noch geringer sein. Es ist also für das fünf-
fache Juantum Schiffsraum vorgesehen.
Aus der Tatsache, daß die Versendung von losem
Mais in Schiffsladungen in Aussicht genommen ist,
kann gefolgert werden, daß die Regierung nunmehr
beabsichtigt, mit dem Bau von Lagerhäusern nach
dem amerikanischen Silosystem in denjenigen Häfen
vorzugehen, in welchen ein direktes Anlegen der Schiffe
am Kai möglich ist.
Ferner sind billige Frachten für die Beförderung
von Butter, Fleisch u. dgl. in Kühl= oder Ge-
frierkammern von Südafrika nach England festgesetzt
worden. Bei der geringen Entwickelung des Molkerei-
wesens im Bundesgebiet und bei den anßerordentlich
schlimmen Verheerungen, welche das Ostküstenfieber
unter den Rindviehbeständen im Transvaal und in
Natal angerichtet hat und in der Kapprovinz heute
noch verursacht, ist indes an einen irgendwie nennens-
werten Export dieser Artikel während der Zeit der
Gültigkeit des neuen Postvertrags nicht zu denken.
(Aus einem Berichte des landwirtschaftlichen Sach-
verständigen beim Kaiserl. Generalkonsulat in
Kapstadt.)
Landwirtschaftiiches Vereinswesen der Kapprovinz.
In der Kapprovinz bestanden bis jetzt vier
große landwirtschaftliche Zentralvereine: die Cape
Province Agricultural Union, die Cape Province
Central Farmers"'" Asscciation, das Western
Province Board of Horticulture und das Eastern
Province Board of Horticulture. Der das
ganze Bundesgebiet umfassenden South African
Agrieultural Union war nur der erstgenannte
Zentralverein angeschlossen.
Bei Gelegenheit des diesjährigen gemeinsamen
Kongresses der Cape Province Agricultur Union
und des Western Province Board of Horti-
culture in East London ist endgültig die schon
lange angestrebte Vereinigung der vier Zentral-
vereine zustande gekommen. Der neue Verband
führt den Namen: Agricultural Association of
the Province of the Cape of Good Hope. Er
umschließt nunmehr sämtliche landwirtschaftliche
Lokalvereine der Kapprovinz.
Die neue Vereinigung wird einen Zentral-
ausschuß ernennen, in welchem die verschiedenen
beruflichen Interessentengruppen gleichmäßig ver-
treten sein sollen. Ein Anschluß an die South
African Agricultural Union wird geplant.
(Bericht des landwirtschaftlichen Sachverständigen
beim Kaiserl. Generalkonsulat in Kapstadt.)
Belgisch-KRongo.
Errichtung und Aufhebung von Zoll-
und Steuerstellen.
Laut Verordnung des Generalgouverneurs
vom 12. Juli 1912 sind mit Wirkung vom
15. Juli 1912 ab in Kalembe-Lembe, Luvungi,
Nya-Lukemba, Kwidjwi, Bobandana, Rutshuru,
Mahagi, Yakuluku, Bafuka, Monga, Mokoange,
Yakoma, Ekuta, Imese, Yumbi und Lukolela Zoll=
stellen mit der Befugnis zur Erhebung von Ein-
und Ausfuhrzöllen errichtet worden.
Durch frühere Verordnungen waren bereits
in Boma, Banana, Luali, Fundu-Zobe, Matadi,
Kinshasa, Leopoldville, Kwamouth, Kabamba,
Chutes Frangois-Joseph, Irebu, Coquilhatville,
Libenge, Banzyville, Doruma, Lebo, Irumu,
Boga, Baraka, Goma, Beni, Uvira, Kasindi und
Aba Zollstellen errichtet.
Laut Verordnung des Vizegeneralgouverneurs
von Katanga vom 23. Juli 1912 ist die Steuer-
stelle von Kiambi nach Kongolo verlegt und die
Steuerstelle in Kambove aufsgehoben.
(Bulletin Officich du Congo Belge.)