Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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oben angegebenen 993 054 Rup., so würde sich nur 
ein Defizit von 3561 850 Rup. ergeben, die, wie man 
wohl annehmen kann, durch den Verkauf der unter 
Frrigation befindlichen Kronländern und den Wert 
von rund 70 000 Acres noch unverkauften Kron- 
landes gedeckt sind. Eine neue Ordnung des Frri- 
gationswesens ist im Jahre 1906 vorgenommen 
worden. Der bisher bestehende Central Irrigation 
Boarcdl wurde aufgelöst, das Jrrigationsdepartement 
wurde den übrigen Departements gleichgestellt und 
der direlten KRontrolle des Gouverneurs unterstellt. 
Dadurch ist eine genanere Prüfung der einzelnen 
Jrrigationsplänunce ermöglicht worden. Durch diese 
neue Verordunng sind auch alle Bestimmungen be- 
treffend die Marimalhohe der von den Auliegern 
der Irrigationswerke zu zahlenden Summen auf- 
gehoben worden. Ju Zukunft soll die Entscheidung, 
ob Irrigationswerke umernommen werden sollen, 
gaug den Grundeigentümern überlassen werden. Es 
ist ihnen ein genauer Kostenanschlag zu unterbreiten 
und gleichzeitig ihnen bekannt zu geben, welche 
jährliche Abgabe von ihnen entrichiet werden mus, 
um die Ausgaben zu verzinsen und die Unterhal- 
tung des MWerkes sicher zustellen. Neue Werke von 
größerer Bedemung sind in den letzten vier Jahren 
nicht vorgenommen, sondern nur bestebende Systeme 
ausgebaut worden. Für diese Zwecke wurden 1904 
bis 1907 873 041 Rup. ausgegeben. Die Fläche, 
die durch diese Werke bewässert ist, beträgt 62 388 
Acres.“ 
In den französischen Kolonien ist bisher für 
staatliche Bewässerungsunternehmungen noch nicht 
so viel geschehen, wie in den englischen Kolonien. 
Doch sind jetzt staatliche Bewässerungsanlagen für 
Algier, für den Senegal und Ober-Dahomey in Aus- 
sicht genommen. 
Uber die staatliche Förderung des Bewässerungs- 
wesens in Niederländisch-Indien ist dem Justitut 
Colonial International vor einigen Jahren ein Bericht 
erstattet worden, aus dem sich ergibt, daß auch dort 
der Staat diese Meliorationsarbeit als seine Aufgabe 
betrachtet. Man unterscheidct: 
a) Irrigationswerke, die ganz von dem „Water- 
stant“ projektiert und ausgeführt worden sind. 
(Der Waterstaat ist die Behörde, der der 
Wasserdienst untersteht.) 
) Eingeborene Irrigationswerke. 
c) Eingeborene Frrigationswerke, auf Anregung 
der Residenten durch das Personal des „Water- 
stuntes-“ ausgearbeitet und von Spezialkommis- 
sionen geprüft. Fällt die erste Prüfung günftig 
aus, so wird die wahrscheinliche Rentabilirät 
berechnet, eine Berechnung, die auf der Ab- 
schätzung der erhöhten Bodensteuer und ver- 
schiedener anderer Steuern als Folgen der Jrri- 
gation beruht. Wenn die wahrscheinliche Rein- 
einnahme 4 v. H. des Anlagekapitals über- 
schreiret, wird das Werk unter die sogenaunte 
produktive Arbeit eingereiht. Wenn die wahr- 
scheinlichen Reineinnahmen diese Grenzen nicht 
erreichen, aber wenn man die Arbeiten als für 
die Bevölkerung unentbehrlich erachtet, so wird 
das Werk unter die Arbeiten von zweifeclhafter 
Rentabilität eingereiht und kann, wenn die 
Mittel es gestauen, im Budgetvoranschlag unter 
den ordentlichen Ausgaben verrechnet werden. 
Sind die Projekte vom Direktor der öffentlichen 
Arbeiten geprüft, so werden sie vom General-= 
gouverneur an den Kolonialminister übersandt, 
der dann, wenn es ihm beliebt, sie der zustim- 
  
mung der Kammern unterbreitet, entweder, 
indem er sie ins Budget inseriert, oder, wenn 
es sich um Arbeiten von außerordentlicher finan- 
zieller Wichtigkeit handelt, unter der Form eines 
besonderen Gesetzentwurfes. Die Nosten für den 
Bau betragen im Durchschnitt 210 Fres. pro 
irrigierten Hektar. Das größte vollständig 
fertigacstellte Irrigationswerk in Java ist das 
von Demak, welches 63 500 ha bewässert. Im 
Bnudget von Niederländisch-Ostindien sind ge- 
wöhnlich vier Nategorien von neuen Bewässe- 
rungsgarbeiten eingeschrieben, und zwar: 
a) Produktive Arbeiten, 
b) Arbeiten von zweifelhafter oder schwer zu 
schägender Rentabilität, 
Amelioration schon bestehender Frrigations-= 
werke und Kleinirrigationen, 
ch Studien und Projekte usw. 
JIm Jahre 1904 beliefen sich nach dem erwähnten 
Bericht uau das Institut colonial die Ausgaben für 
un) auf 2 362 500 Frcs., 
b) „ 1 438 500 „ 
c) „ 840 000 „ 
1 „ 210000 „ 
Zusammen also auf 4 351.000 Frcs. 
Dazu kommen noch beträchtliche 
Uberwachungs= und Verteilungsdienst des Wassers. 
der durch Staatsbeamte ausgefübrt wird. Die Bei- 
träge, welche europäische Interessenten für die Ver- 
teilung des Wassers zu zahlen haben, betrugen 
27 300 Fres. Die Eingeborenen haben keine besonderen 
Abgaben für das Bewässerungswerk zu zahlen, sondern 
der Staat begnügt sich mit dem indirekten Ersatz 
seiner Ausgaben, welche aus dem Anwachsen der ver- 
schiedenen Stenern infolge der Vermehrung des 
Wertes refultiert. Hierbei ist die Grundstener (Land- 
reute) die wichtigste Einnahme, es wird aber auch die 
Berufssteuer, welche gleichfalls mit der wachsenden 
Prosperität der Eingeborenen wächst, in Rechnung 
gestellt. Die Grundstener wird periodisch abgeschätzt. 
Eine genaue Zahl für die finanzielle Wirkung der 
Irrigationswerke anzugeben, ist bei diesem Sustem 
sehr schwierig, und alle Abschätzungen tragen einen 
mehr oder minder vagen Charakter. In Java gibt 
es nur wenig Frrigationswerke, die von Privatper- 
sonen ausgeführt worden sind. Der oben erwähnte 
Berichterstatter des Instiut Colonial International 
ist der Meinung, daß der Staat die Irrigationsar- 
beiten ausführen müsse. Für den Staat handele es 
sich nicht ausschließlich um die direkten und unmittel- 
baren finanziellen Erträgnisse der Frrigationsarbeiten, 
dic der Gesamtheit zugute kommen und von der Gesamt- 
heit getragen werden müssen. Deshalb scheine es auch 
gerecht, daß die Kosten dieser Maßnahmen, von denen 
vorzüglich die kommenden Generationen profitieren, 
von diesen auch zum Teil getragen werden, und daß 
die notwendigen Ausgaben aus Anleihen bestritten 
werden, so wie sich wenigstens eine Reineinnahme von 
wenigstens 4 v. H. berechnen läßt. Der Bericht- 
erstatter meint, man könne auch Werke, die nicht 
sofort sich mit 4 v. H. verzinsen, als gute koloniale 
Kapitalsanlage in diesem Sinne betrachten. Seit der 
Erstattung dieses Berichtes ist in Holländisch-Indien, 
wie für Landeskulturzwecke überhaupt, so auch für 
wasserwirtschaftliche Meliorationen, noch sehr viel 
seitens der Regierung getan worden. 
Auf den Philippinen hat die nordamerika- 
nische Regierung, obwohl sie erst kurz vorher mit 
beträchtlichen Mitteln die erwähnte Agrikulturbank für 
landwirtschaftlichen Kredit geschaffen hatte, durch Gesetz 
— 
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Summen für
	        
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