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Staatsvertrag
zwischen Preußen und Reuß jüngerer Linie,
betreffend
die im Reußischen Staatsgeblete belegene Theilstrecke des Weimar-Geraer
Eisenbahnunternehmens.
Unter der Voraussehung, daß mit der Weimar-Geraer Eisenbahngesellschaft
wegen des Ueberganges ihres Unternehmens auf den Preußischen Staat eine Ver-
ständigung herbeigeführt werden wird, haben zum Zwecke der hierdurch erforderlich
werdenden anderweiten Regelung der Verhältnisse der zu dem genaunten Unternehmen
gehörigen Strecke, soweit dieselbe auf Fürstlich Reußischem Staatsgebicte liegt, zu
Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Rath Hermann
Kirchhoff und
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Friedrich Lehmann,
Seine Durchlaucht der Erbprinz Reuß jüngerer Linie im Namen
Seiner Durchlaucht des reglerenden Fürsten:
Höchstihren Geheimen Staatorath Walther Engelhardt,
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehallte der landesherrlichen Ratisikation,
solgender Vertrag abgeschlossen ist.
Artikel I.
Die Fürsllich Reußische Regierung erklärt Sich damit einverstanden, daß das
Weimar-Geraer Eisenbahnunternehmen nach Maßgabe des zwischen der Preußischen
Staatsregierung und der Weimar-Geraer Eisenbahngesellschaft abzuschließenden Ver-
staatlichungs-Vertrages auf den Preußischen Staat übergeht.
Artikel II.
Die Fürstlich Reußische Regierung überträgt von dem Tage ab, an welchem
die Direktion der Weimar= Geraer Eisenbahngesellschaft die Verwaltung des Unter-
nehmens an die von der Königlich Preußischen Regierung zu bezeichnende Königliche