fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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XN 16. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttga rt Domnerstag! den 28. Imi 1866. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Ausfuhr von Proviant, und Krlegsmatertal 
nach Preußen und den von preußischen Trupren besetzten Gebieken. 
Verfügungen der Depvartemento. Bekanntmachung, betreffend dle Paß= und Fremdenpolizel. — 
Bekanntmachung, betreffenk die Basler Lebene-Versicherungs-Gesellschaft. — Verfügung, betreffend die 
Prüfung der Schulpräparanden behufs der Aufnahme in die Staats-Semlnarten. 
  
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Ausfuhr von Proviant= und Kriegsmaterial nach Preußen und den von preußischen 
Truppen besetzten Gebieten. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die deutsche Bundesversammlung am 21. Juni die Erlassung eines Ver- 
bots der Ausfuhr von Proviant-Vorräthen, insbesondere von Schlachtvieh, sowie von 
Kriegsmaterial aller Art nach Preußen und den von preußischen Truppen besetzten Ge- 
bieten bis auf Weiteres beschlossen hat, verkünden Wir nach Anhörung Unseres 
Geheimen-Raths diesen Beschluß unter Bezugnahme auf den §. 3 der Verfassungs- 
urkunde zur allgemeinen Nachachtung und verordnen zum Vollzuge desselben, daß Ueber- 
tretungen des Verbots als Kontrebande in Gemäßheit des Zollstrafgesetzes vom 15. Mai 
1838 geahndet werden.
	        
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