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Verordnung des ZReichskanzlers, betr. Einführung der Kolonialeisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung in den afrikanischen Schutzgebieten.
Vom 15. Juli 1912.
Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 813) und
des § 1 Nr. 1 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Einrichtung der Verwaltung und die
Eingeborenenrechtspflege in den afrikanischen und Südsee-Schutzgebieten, vom 3. Juni 1908 (Reichs-
Gesetzbl. S. 397) wird die nachstehende Kolonialeisenbahn-Bau= und Betriebsordnung —
abgekürzte Bezeichnung: KBO. — in den deutschen Schutzgebieten Afrikas mit Wirkung vom
1. Januar 1913 hiermit eingeführt.
Berlin, den 15. Juli 1912.
Der Reichskanzler
v. Bethmann Hollweg.
Dorbemerkung.
Die Einteilung der nachstehenden Kolonialeisenbahn-Bau= und Betriebsordnung und die Zählung der
Paragraphen entspricht der Cisenbahn-Bau= und Betriebsordnung vom 4. November 1904. Einige Paragraphen
und Ziffern bleiben einstweilen ohne Inhalt.
Inhaltsverzeichnis.
I. Allgemeines. Seite Selte
S 1. Geltungsbereich... .. . . . . . G80 829. Raddruck 6036
S 2. Befristͤngen. .. .. . . . . 680 30. Radstand. Verschiebbarkei der Achsen . 687
§ 3. Ausnahhen 6890| (8 31. Räder 638687
§& 4. Aufsichtsbehörden 6890ö 32. Achsen 63888
8 5 Ausführungs Sestimmungen 622980 8 33. Zug- und Stotß vorrichtungen . . (6i88
8 34. Freie Räume an den Stirnseiten. . . . 689
II. Bahnanlagen. 5 35. Aremsen 6099
* 6. Begriffserklärungen. 6818 36. Auorüstung der Lokomotiven, Tender und
8 v. Michtungs= und Neigungsverhältnisse bei · Triebbagen 60699
Neubauten 6861 37. Tragfedern der Wagen 690)
§ 8. Breite des Bahntorvere n und öͤbenlage der 8 38. Wagenausrüstung für militärische Zwecke 690
VBahnkrone . . . · 681§39.Vc11(1)11m,Iclutcvtuugszund Vcizemuchtung
§9..-purtvute...........()82« der Personenwagen (6i90
§ 10. Gleislage 682 8 40. Bodenhöhe der Güterwagen — 690
§s 11. Umgrenzung des lichten Raumes 682 41. Signalstützen und Laternenkasten 690
§* 12. Gleisabstaoddd 603 42. Anschriften an den Wagen 691
* 13. Bahnkrenzungen 6838.43. Abnahme und Untersuchung der Lokomotiven "
* 14. Abstand der Zugfolgestellen und # der "„ und Triebwagen . 691
Krenzungsstationen 683 44. Abnahme und üniersuchung der Tender
§ 15. Wasserstationen und Wasserkrane 6893 und Wagen 692
e 16. Tragfähigkeit des Oberbaues und der
"F l 44144443n83 IV. Bahnbetrieb.
* 17. Abteilungszeichen. Neigungszeiger 684 45. Eisenbahnbetriebsbeamte 692
§ 18. Einfriedigungen. Schranken. Warnungs- § 16. Unterhaltung, Untersuchung und Vewachung
tasen iis4 der Bahn. Schraukendient 692
§ 19. Telegraph. Fernsprecher. Lämtewerke 68148 47. Freihalten des Bahnkörpers 693
§ 20. Drehscheiben. Gleiskehren. Schiebebühnen 685 8. Keunzeichnung mangelhafter oder unfahr—
8 21. Signale und Signalsicherung . . . 6185 barer Bahnstrecken 693
§ 22. Streckenblockung 685 19. Boleuchtung der Bahnanlagen 6093
§ 23. Bahnsteiggess 685 50. Grundstellung der Fahrsignale und Weichen.
§ 24. Nampen. . 6P6395 Sicherung der Weichen (103
8 25. Güterschuppen. Ladebühnen. Lademaße. § 51. Rangieren auf und neben den bauptaleijen 693
Brückenwdagen 68985 8h52. Stillfstehende Fahrzeuge .... Wtk
§26.StationsnamcwUhren.......686§5.«k.Mlnmdllmm.. ......6(.I:k
§ 54. Begriff, Gattung und Stärke der Züge 6091
III. Fahrzeuge. § 55. Ausrüstung der Züge mit Bremsen . 694
§* 27. Beschaffenheit der Fahrzeuge . . 686 856. Zusammenstellung der Züge 68595
§ 28. Umgrenzung der Fahrgeuge 686 §7. Schutzabbbei 666
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