Die Verbreitung der pharmazentischen Anstalten und des
pharmazeutischen Personals im Deutschen Reiche nach den
amtlichen Erhebungen vom 1. Juli 1895.
Mit 2 Ülbersichtskarten. Berichterstatter Sanitäts-Rath Dr. Würzburg.
Für die Zwecke einer neuen gesetzlichen Regelung des Apothekenwesens war es erwünscht,
über Zahl und Vertheilung der Apotheken und Dispensiranstalten, über die Besitzund
Betriebsverhältnisse der Apotheken, sowie über das pharmazeutische Personal genauere
Angaben zu besitzen, als nach den im Jahre 1887 0) zuletzt vorgenommenen Erhebungen zur
Verfügung standen. Seitens des Herrn Reichskanzlers wurde daher bei den Bundesregierungen
mittels Rundschreibens vom 25. Juni 1895 in Anregung gebracht, eine neue,
auf die genannten Anstalten und Personen bezügliche statistische Aufnahme zu veranlassen.
Dieselbe hat am 1. Juli 1895 stattgefunden.
Nach den vom Kaiserlichen Gesundheitsamte in Gemeinschaft mit dem Kaiserlichen
Statistischen Amte gemachten Vorschlägen erfolgte die Aufnahme in Preußen nach Kreisen,
in den übrigen Bundesstaaten nach den entsprechenden Verwaltungsbezirken. Mit ihrer
Vornahme wurden die für diese Bezirke bestellten Medizinalbeamten beauftragt. Dies geschah,
um die mit der Bearbeitung der am 14. Juni 1895 erfolgten Berufs= und Gewerbezählung
und demnächst mit den Vorbereitungen zur allgemeinen Volkszählung betrauten
Behörden nicht noch weiter zu belasten. Die in Betracht kommenden Medizinalbeamten
erschienen ferner besonders geeignet, weil sie die örtlichen Apothekenverhältnisse aus ihrer
amtlichen Thätigkeit kennen oder doch leicht in der Lage sind, sich zuverlässigen Aufschluß
über sie zu verschaffen.
Zu den Erhebungen wurde das auf S. 2 und 3 wiedergegebene Formular benutzt.
Dasselbe stimmt im Allgemeinen mit demjenigen überein, welches 1887 zur Verwendung
kam. Abweichend von diesem sieht es vor, daß die Angaben für jede Gemeinde, welche
Sitz einer Apotheke oder Dispensiranstalt ist und mit Namen aufgeführt werden soll,
gesondert aufgezeichnet werden. Bei der vorigen Aufnahme erfolgten dieselben für den Kreis
im Ganzen, sowie für die Gemeinden mit 20 000 und mehr und mit 5.000 bis 19 999 Einwohnern.
Einer derartigen gruppenweisen Zusammenfassung stand diesmal der Umstand
entgegen, daß die letzte Volkszählung, welche zur Zeit der Erhebung für eine Eintheilung
der Gemeinden nach ihrer Bevölkerungszahl maßgebend sein konnte, bereits im Jahre 1890
stattgefunden hatte. Seitdem aber haben sich die Verhältnisse vielfach verschoben, ohne daß
die mit den Erhebungen betrauten Beamten in der Lage waren, die Veränderungen zuverlässig
zu übersehen. Dazu kam, daß die Mühewaltung der Kreismedizinalbeamten durch
den Wegfall der Addirung geringer wurde. Ein fernerer Vorzug der gesonderten Erhebungen
besteht darin, daß man eine Grundlage gewinnt, welche bei einer späteren Aufnahme den
1) Die Verbreitung des Heilpersonals, der pharmazeutischen Anstalten und des pharmazeutischen
Personals im Deutschen Reiche. Nach den amtlichen Erhebungen vom 1. April 1887 bearbeitet im
Kaiserlichen Gesundheitsamte. Mit drei Übersichtskarten. Berlin. Verlag von Julius Springer 1889.
Mediz.-stat. Mittheil. a. d. Kaiserl. Gesundheitsamte. Band IV.