Full text : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Vierter Band. (4)

Die  Verbreitung  der  pharmazentischen  Anstalten  und  des
pharmazeutischen  Personals  im  Deutschen  Reiche  nach  den
amtlichen  Erhebungen  vom  1.  Juli  1895.

Mit  2  Ülbersichtskarten.  Berichterstatter  Sanitäts-Rath  Dr.  Würzburg.

Für  die  Zwecke  einer  neuen  gesetzlichen  Regelung  des  Apothekenwesens  war  es  erwünscht,
  über  Zahl  und  Vertheilung  der  Apotheken  und  Dispensiranstalten,  über  die  Besitzund
  Betriebsverhältnisse  der  Apotheken,  sowie  über  das  pharmazeutische  Personal  genauere
Angaben  zu  besitzen,  als  nach  den  im  Jahre  1887  0)  zuletzt  vorgenommenen  Erhebungen  zur
Verfügung  standen.  Seitens  des  Herrn  Reichskanzlers  wurde  daher  bei  den  Bundesregierungen
  mittels  Rundschreibens  vom  25.  Juni  1895  in  Anregung  gebracht,  eine  neue,
auf  die  genannten  Anstalten  und  Personen  bezügliche  statistische  Aufnahme  zu  veranlassen.
Dieselbe  hat  am  1.  Juli  1895  stattgefunden.

Nach  den  vom  Kaiserlichen  Gesundheitsamte  in  Gemeinschaft  mit  dem  Kaiserlichen
Statistischen  Amte  gemachten  Vorschlägen  erfolgte  die  Aufnahme  in  Preußen  nach  Kreisen,
in  den  übrigen  Bundesstaaten  nach  den  entsprechenden  Verwaltungsbezirken.  Mit  ihrer
Vornahme  wurden  die  für  diese  Bezirke  bestellten  Medizinalbeamten  beauftragt.  Dies  geschah,
  um  die  mit  der  Bearbeitung  der  am  14.  Juni  1895  erfolgten  Berufs=  und  Gewerbezählung
  und  demnächst  mit  den  Vorbereitungen  zur  allgemeinen  Volkszählung  betrauten
Behörden  nicht  noch  weiter  zu  belasten.  Die  in  Betracht  kommenden  Medizinalbeamten
erschienen  ferner  besonders  geeignet,  weil  sie  die  örtlichen  Apothekenverhältnisse  aus  ihrer
amtlichen  Thätigkeit  kennen  oder  doch  leicht  in  der  Lage  sind,  sich  zuverlässigen  Aufschluß
über  sie  zu  verschaffen.

Zu  den  Erhebungen  wurde  das  auf  S.  2  und  3  wiedergegebene  Formular  benutzt.
Dasselbe  stimmt  im  Allgemeinen  mit  demjenigen  überein,  welches  1887  zur  Verwendung
kam.  Abweichend  von  diesem  sieht  es  vor,  daß  die  Angaben  für  jede  Gemeinde,  welche
Sitz  einer  Apotheke  oder  Dispensiranstalt  ist  und  mit  Namen  aufgeführt  werden  soll,
gesondert  aufgezeichnet  werden.  Bei  der  vorigen  Aufnahme  erfolgten  dieselben  für  den  Kreis
im  Ganzen,  sowie  für  die  Gemeinden  mit  20  000  und  mehr  und  mit  5.000  bis  19  999  Einwohnern.
  Einer  derartigen  gruppenweisen  Zusammenfassung  stand  diesmal  der  Umstand
entgegen,  daß  die  letzte  Volkszählung,  welche  zur  Zeit  der  Erhebung  für  eine  Eintheilung
der  Gemeinden  nach  ihrer  Bevölkerungszahl  maßgebend  sein  konnte,  bereits  im  Jahre  1890
stattgefunden  hatte.  Seitdem  aber  haben  sich  die  Verhältnisse  vielfach  verschoben,  ohne  daß
die  mit  den  Erhebungen  betrauten  Beamten  in  der  Lage  waren,  die  Veränderungen  zuverlässig
  zu  übersehen.  Dazu  kam,  daß  die  Mühewaltung  der  Kreismedizinalbeamten  durch
den  Wegfall  der  Addirung  geringer  wurde.  Ein  fernerer  Vorzug  der  gesonderten  Erhebungen
besteht  darin,  daß  man  eine  Grundlage  gewinnt,  welche  bei  einer  späteren  Aufnahme  den

1)  Die  Verbreitung  des  Heilpersonals,  der  pharmazeutischen  Anstalten  und  des  pharmazeutischen
Personals  im  Deutschen  Reiche.  Nach  den  amtlichen  Erhebungen  vom  1.  April  1887  bearbeitet  im
Kaiserlichen  Gesundheitsamte.  Mit  drei  Übersichtskarten.  Berlin.  Verlag  von  Julius  Springer  1889.

Mediz.-stat.  Mittheil.  a.  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamte.  Band  IV.