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Für die Monate November 1912 bis einschließlich
März 1918 sind die Einnahmen und Ausgaben pro-
visorisch ermittelt.
Von dem Überschuß des Bechnungsjahres 191111 181411
entfielen auf die Gesellschaft 30
schädigung für die Betriebsführung. Von dem
dann verbleibenden Betrage von 1006 229 .4 erhielt
die Gesellschaft 10 v. H. = 100 628 .42, woegen der
Rest mit 905 606 /4 an den Fiskus zur Ablieferung
gelangt ist. 9
*
Für die Deutsche Kolonial-Eisenbahn-Bau= und Be-
triebs-Gesellschaft stellt sich das Ergebnis für 1912,
wie folgt: Zinseneinnahmen 208 05 4— Gewinn-
anteil an den von der G. m. b. Ke & Co. ab-
gewickelten Kolonialbaugeschäften 181 67S. 4 üÜberschuß
aus den gepachteten Betri ben der Usambarabahn und
der Lüderitzbuchtbahn 95 818 ¾, zusammen 486 075.“
Dagegen erforderten Unkosten 21 547 4, Gaonstee.
&¾, vertragsmäßige Zahlung an die Aktiengesell-
chaft für Verkehrswesen 1 A, age in den
Reservefonds 40 000 .¾ dent in #iie außeerordentliche
Reserve 88 706 A W 5 v. H. Dividende an die
Anteilseigner 200 ach r Bilanz per
l Dezember 1912 die Gesellschaft an Guthaben
8356 & und an 8⅛ v. H. Reichsanleihe 8 986 925.46.
Dee un dran die Schulden nur 146 557 .# aus.
Debundscha-Dflanzung.“)
Im Jahre 1912 betrug die Regenmenge nu
7505,0 mm gegen 11767,8 mm im Jahre 1911. Vei
dn guten etter richtete die Maumieule wenig
ie Erute an Kakao betrug 103 026½ kg gegen
87 *. i Jahre 1908, we 26 bisher die größte
Ernte t hatte. Gegen d as Vorjahr wurden
onie mehr geerntet.
Die rmsnsns"6 der tragenden Kakaobestände war
188 ha groß; der Durchschnittsertrag eines Hektars
betrug demnach 14,93 Zentner.
Die Kickriazapfung ergab 219 kg zubereiteten
Scraps. Die Aufbereitung des
geschah noch nicht einheitlich, doch wurde
der beste annqhernd so hoch bewertet wie feiner Para-
mmn
Neu bepflanzt wurden r ba mit Kakao und
4 ha mit Hevea. Am 31. Dezember befanden sich
244 ha unter Kultur, davon d ha mit Kakao und
48 ha mit Kautschuk.
Die Zahl der eingeborenen Arbeiter und Hand-
werker betrug im Durcschnitt 167. Der Gesundheits-
austand war ——
kgS-Een und Rückstellungen von
86 1657° AM verbleibt ein Reingewinn von 25 510 .K zu
folgender Verteilung; 10 v H Dividene—22000
Rücklage 127 Tantiemen 1905 /# und Vortrag
884 . | rl2i banden Land und Pflanzungen
mit 140 000 ¼ zu * Vankguthaben und Debitoren
mit 98 875 / und Kasse mit 2514 .K—, während die
Gesellschaft an Kreditoren nur 4197 A schuldete.
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten.
Französisch-Westafrihn zu Beginn des Jabres 1912.
Allgemeine Organisation (Verfassung).
Französisch-Westafrika umfaßt die Kolonien Sene-
hal. Französisch-Guinea, Elfenbeinküste, Da-
mey, Haut-Sénégal-Niger, das unter Zivil-
verwalt#ng stehende Territorium Mauretanien ut
das mililchisch verwaltete Territorium des Niger.
ie Gesamtoberfläche beträgt etwa 4 000 000 qkm.
Die eingeborene Bevölkerung beläuft. sh auf etwa
12 000 OOo Einwohner, von- — *# 000 000 Mo-
hammedaner, 7 000 000 42 000
Christen
jind. Die weiße Do asteht aus etwa
6000 Fran beren cnhne U#btkürpersonen und
1700 Nichtfran
Berwaltung.
Generalgouvernement.
Für das ganze Gebiet gilt das. régime des derrets“.
Es steht seit dem Dekret vom 18. Okiober 1904 unter
einem Generalgouverneur, die einzelnen Kolonien
unter Gouverneuren (Lieutenants-Gouverneurs).
Der Generalgouverneur, dem ein Gouvernements-
rat (consell de gouvernement) zur Seite steht, ist Ver-
treter der Republik. Er organisiert und leitet die
ienstzweige, die nicht unmittelbar den Behörden des
" erlandes unterstehen! und ernennt das in ihnen
beschöftigte Personal. verwaltet das General-
udgei, das die ——' für gemeinsame“ Zwecke
Ae dieser Kolonien zu bestreiten bestimmt ist. Diese
sgaben bestehen vorzüglich
in dem S endienst,
2. in den Beiträgen an das Mutterland,
# her eienbahnen.
3. in den Arbeiten und Unternehmungen von ge-
meinsamem Interesse, wie z. B. dem Betriebe
interkolonialer Eisenbahnen,
4. in den Beträgen für Rechtspflege und Zoll-
Hieverwaltung.
ie Cinnahmen. bestehen hauptsächlich in den Ab-
gaben D Ein= und Ausfuhr, sowie in den Reinerträgen
fi Gouvernementsrat besteht aus den Unter-
ourer on den Abteilungsleitern in dem Dienst-
vereich des Von. Couyernemern — aus dem Präsidenten
und aus je einem
Vertreter 7 el se der vom Generalgouverneur
ernannt wird. Generalgouverneur und Gouvernements-
rat bilden das Generalgouvernement, eine juristische
Person, welche zwischen das Mutterland und die
einzelnen Kolonien eingeschaltet iß die ihrerseits
wieder für sich gesonderte srechtüche Körperschaften mit
gesondertem Vermögen und gesonderter Verwaltung
darstellen. Es bildet das einigende Band zwischen
den verschiedenen —— untereinander durch die
ihm zustehende Auf ich t und Oberleitung (contröle et
haute direction) und sichert. auf allen Gebieten die
Eingeitlichtet der Gesichtspu
Sitz des * “ zz h ist Dakar.
Die einzelnen Kolonien.
ie Kolonie des Senegal entsendet in das fran-
galcl Porlament einen bbsoronelen. der gleis ihr
ertreter im Höchsten Kolonialrat (Consei
) us 1# Aus dem Geschäftsbericht für das Betriebs-
jahr 1912.