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4 Mitglieder, die in der Hauptversammlung zusammen mindestens den zehnten Teil des
Gesamtbetrages der Stimmen zu führen berechtigt sind, können in einer von ihnen unterzeichneten
ingabe verlangen, daß Gegenstände, die zur Zuständigkeit der Hauptversammlung gehören, zur
Beschlußfassung angekündigt werden. Diese Gegenstände sind auf die Tagesordnung der nächsten
auptversammlung zu setzen.
. Wird das Verlangen nach erfolgter Einberufung der Hauptversammlung gestellt, so müssen
solche Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem Versammlungstage
ei dem Vorstande eingereicht sein. Sie sind alsdann nachträglich auf die Tagesordnung der an—
eraumten Hauptversammlung zu setzen, und es ist dies mindestens vier Tage vor dem Versamm-
ungstage bekanntzumachen.
8 41. In jedem Jahre findet eine ordentliche Hauptversammlung vor Ablauf des Monats
Oktober statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung wird berufen, so oft es im Interesse der
Gesellschaft erforderlich erscheint, und außerdem:
1. wenn von einer Hauptversammlung ein dahingehender Beschluß gefaßt ist (§ 40, Abs. 2);
2. wenn Mitglieder, die zusammen wenigstens ein Zwanzigstel des Gesamtbetrages der
jeweilig ausgegebenen Anteile besitzen, die Einberufung fordern und dem Vorstande
zur Vorlage an die Hauptversammlung einen schriftlichen Antrag einreichen, dessen
Gegenstand innerhalb der Zuständigkeit der Hauptversammlung liegt; .
3. wenn über die Auflösung der Gesellschaft oder deren Verschmelzung mit einer anderen
Gesellschaft oder die Umwandlung ihrer rechtlichen Form zu beschließen ist.
§ 42. In der ordentlichen Hauptversammlung (§ 41) werden der Geschäftsbericht des
Vorstandes und die Bemerkungen des Verwaltungsrats über den Abschluß des abgelaufenen Rech-
nungsjahres zur Erörterung gebracht und wird über die Genehmigung des Hauptabschlusses und über
de hieran sich knüpfenden Vorschläge (§ 19 und 20) Beschluß gefaßt. Sodann werden die fälligen
Wahlen (§ 28, Abs. 2) vollzogen.
Die Bilanz nebst Gewinn= und Verlustrechnung mit dem Geschäftsberichte des Vorstandes
und den Bemerkungen des Verwaltungsrates müssen während zwei Wochen vor der Versammlung
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht eines jeden Anteilseigners ausgelegt sein, der
die Erteilung einer Abschrift verlangen kann.
Die Hauptversammlung ist berechtigt, wenn die Bilanz nicht sogleich genehmigt wird, einen
Ausschuß zur Nachprüfung zu ernennen.
43. Die Hauptversammlung beschließt ferner über Abänderungen und Ergänzungen der
Satungen einschließlich der Erhöhung und Herabsetzung des Grundkapitals. "“
« Außerdem steht der ordentlichen Hauptversammlung der Beschluß über jede Vorlage zu, die
nicht nach § 41, Ziffer 3, der außerordentlichen Hauptversammlung überwiesen ist.
, §44.Befchlüsseübereinenderim§41,Ziffer3,bezeichnetenGegenständejowieübek
eine Herabsetzung des Grundkapitals sind nur gültig, wenn wenigstens drei Viertel der jeweilig aus-
gegebenen Anteile in der Versammlung vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, so kann zu gleichem
wecke innerhalb der nächsten sechs Wochen abermals eine außerordentliche Hauptversammlung
erufen werden, in der gültig Beschluß gefaßt werden kann, auch wenn weniger als drei Viertel der
ausgegebenen Anteile vertreten sind.
.. Zur Gültigkeit der Beschlüsse über einen der im § 41, Ziffer 3, bezeichneten Gegenstände
ist erforderlich, daß sie mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der in der Versammlung
dertretenen Stimmen angenommen werden. Dasselbe gilt von Beschlüssen über Abänderungen und
rgänzungen der Satzung einschließlich der Erhöhung und Herabsetzung des Grundkapitals.
sch#en Vorbehaltlich dieser Bestimmungen und der Bestimmung des § 9 Abs. 3 werden die Be-
cchlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Gleichheit der Stimmen
gilt der Antrag als abgelehnt.
spr Die Wahlen finden, falls gegen einen anderen vorgeschlagenen Abstimmungsmodus Wider-
deech erhoben wird, durch Abgabe von Stimmzetteln nach absoluter Stimmenmehrheit statt. Ist
nr F in der ersten Abstimmung nicht erreicht, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Mit-
Fliedern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
hierbe Ver durch Beschlußfassung entlastet oder von einer Verpflichtung befreit werden soll, hat
Besche kein Stimmrecht und darf ein solches auch nicht für andere ausüben; dasselbe gilt von einer
* hlußfassung, welche die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit einem Mitgliede oder die Einleitung
er Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und der Gesellschaft betrifft.
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