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Gouvernementssitzes nach Toma ausgesprochen.
Das Gouvernement war in den Räumen des fis-
kalischen Erholungsheimes Toma, welche von dem
Pächter vermietet wurden, zweckmäßig eingerichtet.
Toma ist von Herbertshöhe auf einem Fahrwege
von etwa 14 km Länge zu erreichen. In der
Luftlinie liegt Toma etwa 9 km von der Küste.
Um die Fühlung mit der nichtstädtischen ein-
geborenen Bevölkerung nicht zu verlieren, war
das Bezirksamt Neupommern mit dem Sitze
in Toma geschaffen worden. Sein Bezirk um-
saßte die Insel Neupommern mit Ausnahme der
Stadt Rabaul.
Die in ihrer bürgerlichen Tätigkeit abkömm-
lichen Angehörigen des Beurlaubtenstandes in
Rabaul und Umgebung waren unter Zuziehung
einer Anzahl Freiwilliger zu einer Wehrabteilung
von annähernd 30 Köpfen vereinigt. Der Ex-
peditionsabteilung der Polizeitruppe unter, dem
Befehl des Oberleutnants Maier lag der unmittel-
bare Schutz des Gouvernements und der Funken-
station Bitapaka ob.
Die Funkentelegraphenstation Bitapaka
befand sich noch immer im Baustadium unter Leitung
der Gesellschaft für drahtlose Telegraphie in Berlin.
Dem Personal unter der energischen Führung des
bauleitenden Oberingenieurs Kleinschmidt war
es durch ständige Tag= und Nachtarbeit gelungen,
zwei Funkentürme von je etwa 45 m Höhe zu
errichten und eine Sendestation unter Verwendung
von Schiffsmotoren und kleineren elektrischen Hilfs-
maschinen zusammenzustellen, welche vom 12. August
ab in Tätigkeit treten konnte. Bei dem spärlichen,
des Telegraphierens kundigen Personal konnte die
Funkenstation indes nur nachts besetzt werden.
Maßnahmen in Toma.
Bei meinem Eintreffen in Toma wurde zu-
nächst die bewaffnete Macht des Schutz-
gebiets begründet. Der in meiner Begleitung be-
findliche Rittmeister von Klewitz erhielt als ältester
aktiver Offizier von mir die Weisung, die Ange-
hörigen des Beurlaubtenstandes, welche sich bei dem
Gouvernement meldeten und zur bewaffneten Macht
einberufen wurden, zu organisieren und zur mili-
tärischen Verwendung bereit zu halten. Vorerst
wurde der größte Teil der Angehörigen der bis-
herigen Wehrabteilung in die bewaffnete Macht
eingestellt. Der Rittmeister von Klewitz blieb in
seiner Eigenschaft als Polizeiinspekteur Befehls-
haber der Expeditionsabteilung der Polizeitruppe
und erhielt die Weisung, die farbigen Polizei-
soldaten den zu den Waffen einberufenen An-
gehörigen des Beurlaubtenstandes, unter denen
sich auch eine Anzahl Polizeimeister befand, an-
zugliedern. Er erhielt eine Kasse mit Vorschüssen
aus der Gouvernementshauptkasse zur selbständigen
Verwaltung. Vorschriften über die Bezüge der
weißen Angehörigen der bewaffneten Macht ein-
schließlich eines Ersatzes für Bekleidung und Ver-
pflegung wurden von mir unter Zugrundelegung
des Wehrgesetzes für die Schutzgebiete und der
südwestafrikanischen Vorschriften erlassen, ebenso
über die Leistungen für die bewaffnete Macht in
Anlehnung an das Kriegsleistungsgesetz.
Da der Verkehr der Postdampferlinien mit
Ausbruch des Krieges gänzlich aufgehört hatte,
mußte es lange Zeit in Anspruch nehmen, bis
die öffentliche Bekanntmachung der neuen Fassung
des § 1112 der Wehrordnung und die an die
Personen des Beurlaubtenstandes gerichtete Auf-
forderung, sich beim Gouvernement zu melden,
in die von Rabaul durch die See getrennten
Teile des Schutzgebiets gelangen konnte. Auch
mußte es an Rückverbindungen aus den Außen-
bezirken nach der Blanche-Bucht fehlen. Es
konnte daher nur mit einer geringen Kopsstärke der
Weißen in der bewaffneten Macht gerechnet werden,
zumal in zahlreichen Beamtenstellen, bei den
Firmen und besonders auf den Pflanzungen, auf
denen sich zahlreiche auswärtige Arbeiter befanden,
Weiße belassen werden mußten. Tatsächlich hat
die Kopfstärke der weißen Angehörigen der
bewaffneten Machteinige fünfzig nichtüber-
stiegen, von denen aber wieder eine Anzahl aus
Gründen der Nahrungsversorgung oder zu techni-
schen Verrichtungen beim Gouvernement beurlaubt
oder abkommandiert werden mußte. Unter den
Weißen befanden sich zwei aktive Offiziere und sieben.
Reserve= bzw. Landwehroffiziere. Ein nicht un-
wesentlicher Teil der Weißen waren Ersatzreservisten,
deren militärische Ausbildung erst begonnen werden
mußte.
Für die Bewaffnung standen 280 verlängerte
Karabiner 98 nebst reichlicher Munition zur Ver-
fügung. Eine im Hauptlager des Gouvernements
liegende Revolverkanone war von S. M. S. „Planet“
mitgenommen worden. Zwei in Rabaul stehende
Geschütze ohne Protzen dienten nur Salutzwecken.
Maschinengewehre oder ähnliche Waffen gab es
nicht.
Die Zahl der felddienstfähigen eingeborenen
Polizeisoldaten der Expeditionstruppe betrug etwa
240 bis 250. Den Kern dieser Truppe, 30 aus-
gesuchte Leute, hatte ich als Begleitkommando
mit mir in Kaiser-Wilhelmsland gehabt. Sie
dienten schon im zweiten und dritten Jahre und
waren gut geschult und willig, standen aber hin-
sichtlich ihrer körperlichen Eigenschaften hinter den
Polizeisoldaten auf den Außenstationen erheblich
zurück. Der große Teil der Expeditionstruppe
diente erst kürzere Zeit. Ein Teil war eben erst
eingestellt.