Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Gouvernementssitzes nach Toma ausgesprochen. 
Das Gouvernement war in den Räumen des fis- 
kalischen Erholungsheimes Toma, welche von dem 
Pächter vermietet wurden, zweckmäßig eingerichtet. 
Toma ist von Herbertshöhe auf einem Fahrwege 
von etwa 14 km Länge zu erreichen. In der 
Luftlinie liegt Toma etwa 9 km von der Küste. 
Um die Fühlung mit der nichtstädtischen ein- 
geborenen Bevölkerung nicht zu verlieren, war 
das Bezirksamt Neupommern mit dem Sitze 
in Toma geschaffen worden. Sein Bezirk um- 
saßte die Insel Neupommern mit Ausnahme der 
Stadt Rabaul. 
Die in ihrer bürgerlichen Tätigkeit abkömm- 
lichen Angehörigen des Beurlaubtenstandes in 
Rabaul und Umgebung waren unter Zuziehung 
einer Anzahl Freiwilliger zu einer Wehrabteilung 
von annähernd 30 Köpfen vereinigt. Der Ex- 
peditionsabteilung der Polizeitruppe unter, dem 
Befehl des Oberleutnants Maier lag der unmittel- 
bare Schutz des Gouvernements und der Funken- 
station Bitapaka ob. 
Die Funkentelegraphenstation Bitapaka 
befand sich noch immer im Baustadium unter Leitung 
der Gesellschaft für drahtlose Telegraphie in Berlin. 
Dem Personal unter der energischen Führung des 
bauleitenden Oberingenieurs Kleinschmidt war 
es durch ständige Tag= und Nachtarbeit gelungen, 
zwei Funkentürme von je etwa 45 m Höhe zu 
errichten und eine Sendestation unter Verwendung 
von Schiffsmotoren und kleineren elektrischen Hilfs- 
maschinen zusammenzustellen, welche vom 12. August 
ab in Tätigkeit treten konnte. Bei dem spärlichen, 
des Telegraphierens kundigen Personal konnte die 
Funkenstation indes nur nachts besetzt werden. 
Maßnahmen in Toma. 
Bei meinem Eintreffen in Toma wurde zu- 
nächst die bewaffnete Macht des Schutz- 
gebiets begründet. Der in meiner Begleitung be- 
findliche Rittmeister von Klewitz erhielt als ältester 
aktiver Offizier von mir die Weisung, die Ange- 
hörigen des Beurlaubtenstandes, welche sich bei dem 
Gouvernement meldeten und zur bewaffneten Macht 
einberufen wurden, zu organisieren und zur mili- 
tärischen Verwendung bereit zu halten. Vorerst 
wurde der größte Teil der Angehörigen der bis- 
herigen Wehrabteilung in die bewaffnete Macht 
eingestellt. Der Rittmeister von Klewitz blieb in 
seiner Eigenschaft als Polizeiinspekteur Befehls- 
haber der Expeditionsabteilung der Polizeitruppe 
und erhielt die Weisung, die farbigen Polizei- 
soldaten den zu den Waffen einberufenen An- 
gehörigen des Beurlaubtenstandes, unter denen 
sich auch eine Anzahl Polizeimeister befand, an- 
zugliedern. Er erhielt eine Kasse mit Vorschüssen 
  
aus der Gouvernementshauptkasse zur selbständigen 
Verwaltung. Vorschriften über die Bezüge der 
weißen Angehörigen der bewaffneten Macht ein- 
schließlich eines Ersatzes für Bekleidung und Ver- 
pflegung wurden von mir unter Zugrundelegung 
des Wehrgesetzes für die Schutzgebiete und der 
südwestafrikanischen Vorschriften erlassen, ebenso 
über die Leistungen für die bewaffnete Macht in 
Anlehnung an das Kriegsleistungsgesetz. 
Da der Verkehr der Postdampferlinien mit 
Ausbruch des Krieges gänzlich aufgehört hatte, 
mußte es lange Zeit in Anspruch nehmen, bis 
die öffentliche Bekanntmachung der neuen Fassung 
des § 1112 der Wehrordnung und die an die 
Personen des Beurlaubtenstandes gerichtete Auf- 
forderung, sich beim Gouvernement zu melden, 
in die von Rabaul durch die See getrennten 
Teile des Schutzgebiets gelangen konnte. Auch 
mußte es an Rückverbindungen aus den Außen- 
bezirken nach der Blanche-Bucht fehlen. Es 
konnte daher nur mit einer geringen Kopsstärke der 
Weißen in der bewaffneten Macht gerechnet werden, 
zumal in zahlreichen Beamtenstellen, bei den 
Firmen und besonders auf den Pflanzungen, auf 
denen sich zahlreiche auswärtige Arbeiter befanden, 
Weiße belassen werden mußten. Tatsächlich hat 
die Kopfstärke der weißen Angehörigen der 
bewaffneten Machteinige fünfzig nichtüber- 
stiegen, von denen aber wieder eine Anzahl aus 
Gründen der Nahrungsversorgung oder zu techni- 
schen Verrichtungen beim Gouvernement beurlaubt 
oder abkommandiert werden mußte. Unter den 
Weißen befanden sich zwei aktive Offiziere und sieben. 
Reserve= bzw. Landwehroffiziere. Ein nicht un- 
wesentlicher Teil der Weißen waren Ersatzreservisten, 
deren militärische Ausbildung erst begonnen werden 
mußte. 
Für die Bewaffnung standen 280 verlängerte 
Karabiner 98 nebst reichlicher Munition zur Ver- 
fügung. Eine im Hauptlager des Gouvernements 
liegende Revolverkanone war von S. M. S. „Planet“ 
mitgenommen worden. Zwei in Rabaul stehende 
Geschütze ohne Protzen dienten nur Salutzwecken. 
Maschinengewehre oder ähnliche Waffen gab es 
nicht. 
Die Zahl der felddienstfähigen eingeborenen 
Polizeisoldaten der Expeditionstruppe betrug etwa 
240 bis 250. Den Kern dieser Truppe, 30 aus- 
gesuchte Leute, hatte ich als Begleitkommando 
mit mir in Kaiser-Wilhelmsland gehabt. Sie 
dienten schon im zweiten und dritten Jahre und 
waren gut geschult und willig, standen aber hin- 
sichtlich ihrer körperlichen Eigenschaften hinter den 
Polizeisoldaten auf den Außenstationen erheblich 
zurück. Der große Teil der Expeditionstruppe 
diente erst kürzere Zeit. Ein Teil war eben erst 
eingestellt.
	        
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