Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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wegs war, war der bisher vergeblich erwartete 
Dampfer mit Lebensmitteln vor Nauru erschienen. 
Der Stationsleiter hatte diese Gelegenheit dann 
noch dazu benutzt, fast alle Engländer nach dem. 
nahe gelegenen Ocean Island zu bringen, 
das zur Gruppe der unter englischem Protektorat 
stehenden Gilbert and Ellice Islands gehört und 
woselbst die Phosphat-Gesellschaft gleichfalls die 
dort vorhandenen großen Phosphatlager abbaut. 
Wenige Tage später, am 9. September, erschien 
vor Nauru Überraschend der englische geschützte 
Kreuzer „Melbourne“, landete ein Boot und be- 
orderte den Stationsleiter an Bord. Dieser 
stellte bei seiner Ankunft daselbst fest, daß der 
Kreuzer vollkommen gefechtsklar war und deshalb 
jeder Widerstand nutzlos gewesen wäre. Er ver- 
sprach, der Aufforderung des Kommandanten des 
Kreuzers, die Funkenstation während des Krieges 
nicht benutzen zu lassen, nachzukommen und wurde 
dann auf Ehrenwort wieder entlassen. Inzwischen 
hatte ein kleines englisches Landungskorps die 
Telefunkenstation durch Wegnahme einiger wich- 
tiger Bestandteile unbrauchbar gemacht und die 
beiden Ingenieure mit an Bord genommen. 
Noch am selben Tage verließ dann der Kreuzer 
unter Mitnahme der beiden Ingenieure Nauru. 
Trotzdem nur noch wenige Engländer auf Nauru 
waren, scheinen doch wieder Streitigkeiten aus- 
gebrochen zu sein, denn es geht aus einem hier 
vorliegenden Bericht hervor, daß am 28. Oktober 
der britische Administrator von Deutsch-Neuguinea, 
Oberst Holmes, mit dem Dampfer „Messina" 
nach Nauru fuhr und von dort am 12. Novem- 
ber mit sämtlichen deutschen Ansiedlern an Bord 
zurückkam. Uber das weitere Schicksal der Insel 
sind inzwischen keine Nachrichten mehr eingegan- 
gen. Erwähnt mag noch werden, daß am 
24. September der Dampfer „Tsingtau“ in Jaluit 
anlief und Maschinenteile des englischen Damp- 
fers „South Port“ landete, der im Hafen von 
Kusaie (Ostkarolinen) gelegen hatte und dort von 
einem unserer Stationskreuzer durch Herausnahme 
der betreffenden Maschinenteile an der Weiterfahrt 
gehindert wurde. 
2. Samoa. 
Aus diesem Schutzgebiet sind seit der letzten 
Mitteilung Nachrichten nur sehr spärlich einge- 
laufen, da von den englischen Behörden jeder 
Post- und Telegraphenverkehr seit Oktober v. Is. 
mit den feindlichen Ländern und später auch mit 
der amerikanischen Samoainsel Tutuila und den 
Vereinigten Staaten untersagt worden ist. Die 
Hoffnung, daß im Schutzgebiet nach der nunmehr 
erfolgten Besetzung durch die neuseeländischen 
Streitkräfte alles seinen alten Gang weiter gehen 
werde und vor allen Dingen die deutschen 
  
Firmen und Ansiedler wie bisher ihre Geschäfte 
weiter führen könnten, scheint sich leider nicht zu 
bestätigen. So ist, wie nachträglich bekannt 
wurde, seit einigen Monaken den deutschen 
Firmen und Kaufleuten der direkte Einfuhr= und 
Ausfuhrhandel mit der Außenwelt verboten 
worden und sie können nur noch Geschäfte in- 
nerhalb der Inselgruppe selbst abschließen). 
Daß natürlich auch hier die bereits in den Mit- 
teilungen über Deutsch-Neuguinea erwähnte Firma 
Burns, Philp & Co. die günstige Gelegenheit 
benutzt hat, bedarf keiner besonderen Hervor- 
hebung. So ist es ihr gelungen, sich zur Ge- 
schäftsführerin der größten deutschen Firma in 
Samoa bestellen zu lassen. Sie besorgt seit 
einigen Monaten für ihre Konkurrentin die ge- 
samte Einfuhr, während die Ausfuhr vom eng- 
lischen Administrator der dänischen Firma Fabri- 
cius übertragen worden ist. Es ist nach Sach- 
lage anzunehmen, daß bei den übrigen deutschen 
Firmen ähnliche Verhältnisse Platz gegriffen haben. 
Die Rechtspflege hat sich insofern auch ver- 
schlechtert, als nach einer Proklamation in der 
„Somoanischen Zeitung“ vom 26. Dezember v. Is. 
Deutsche und Osterreicher von dem Amt als Bei- 
sitzer der Gerichte ausgeschlossen und die Urteile 
des Gerichts erster Instanz als endgültige erklärt 
worden sind, so daß jedes Rechtsmittel dagegen 
ausgeschlossen ist. 
Die „Samoanische Zeitung“ erscheint seit dem 
12. Dezember v. Is. in veränderter Form. Sie 
gibt in der Nummer vom genannten Tage ihren 
deutschen Lesern bekannt, daß sie auf Grund eines 
Befehls der Militärverwaltung genötigt sei, bis 
auf weiteres die ersten Seiten ihres Blattes in 
englisch zu drucken. 
Als Einzelheiten, die inzwischen noch bekannt 
geworden sind, sei folgendes hervorgehoben. 
Den samoanischen Häuptlingen hat der Gou- 
verneur die Kriegsnachricht am 5. August mit- 
geteilt. Sie erklärten ihm, daß sie den Kampf 
von drei Völkern gegen eines sehr „ unfair" 
fänden, gelobten Loyalität und erklärten sich 
bereit, das Land zu verteidigen, wenn es ver- 
langt würde. Der Gouverneur versicherte ihnen 
aber, daß in Samoa nicht gekämpft werden 
würde, und versuchte ihnen klar zu machen, daß 
die Entscheidung in Europa fallen werde. Trotz. 
dieser Loyalitätsversicherung mußte natürlich das 
Gouvernement auf der Hut sein, da nicht aus- 
geschlossen war, daß bei irgendeinem Anstoß von 
außen die alten samoanischen Zwistigkeiten wieder 
auflebten. Die Stimmung war infolge der Un- 
gewihheit, was die nächste Zeit bringen werde, 
) Dieses Verbot soll indessen kürzlich wieder auf- 
gehoben worden sein.
	        
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