Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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eigene Leitung gebaut hatte, von dem ihm zustehenden 
Rechte Gebrauch gemacht. Als er jedoch im Frühjahr 
1914 einen weiteren Draht auf das vorhandene Ge- 
stänge legen wollte, erhob die Gesellschaft hiergegen 
Einspruch, da das Gestänge zu schwach sei. Inwieweit 
dieser Einspruch begründet ist, entzieht sich der Be- 
urteilung. 
c) Abschnitt * vo bvikle Coguikhatoille 
— 747 km 
Die Leitung folgt dem linken llfer des Kongo, 
überschreitet den Kasai unmittelbar oberhalb seiner 
Mündung bei Kwamonth in zwei Spannungen von 
350 und 670 m. Der Mittelpfeiler steht in Stahl- 
konstruktion auf einer kleinen Felsinsel im Fluß. Die 
Leitung legt zum größten Teil auf Stahlpfosten, teil- 
weise sind aber auch lebende Bäume als Träger ver- 
wandt. Die Linie führt vielsach durch Wald. Unter- 
brechungen durch stür zende Bäume oder Elefanten sind 
äufig. Die Unterhaltung ist daher schwierig und 
ostspielig. Für die Unterhaltung der Strecke von 
Copoldville nach Coquilhatville wurden im 
Fahre 1913 8 Europäer und durchschnittlich 290 farbige 
irbeiter verwandt. 
Der Anschluß an die französische Linie von Li- 
ranga nach Bangui (vgl. hierzu die Telegraphen- 
konvention mit Frankreich vom 23. Juni 1903 und 
7. April 1906) wurde durch Beförderung der Tele- 
gramme mittelst Kanoes, Vrsprisnalich von Irebu nach 
Liranga, seit 1908 von Belgisch- nach Frauzösisch= 
Lukolela erreicht. Vorübergehend erwog man, eine 
optische Ubermittlung, ähnlich der zwischen LCopold= 
ville und Brazzaville, einguführen, gab aber diesen 
Plan in Erwartung der vrahtlosen Verbindung alsbald 
wieder auf. Die französische Linic ist 1912 bis Bangui 
fertiggestellt worden. Da sie sich stets längs des 
Ubangiufers entlang zgieht und die Franzosen gemäß 
der Konvention vom 7. April 1906 (Louwers, S. 1378) 
zur Annahme der für den belgischen Kongo bestimmten 
Telegramme verpflichtet sind, so haben damit auch die 
auf dem linken Ufer des Ubangi gelegenen belgischen 
Stationen einen relativ guten telegraphischen Anschluß 
erhalten. 
2. Der Bau der Linie Boma—Banana wurde 
dur Königlieben Erlaß vom . November 1911 
„Bull. off. 1911, S. 872) Linckmunnt Die Linie wurde 
P sonnel gebaut und konnte bereits am 20. März 
12 dem Verkehr übergeben werden. Shinka ## 
Aei- bereits vordem mit dem Hauptpostamt in Boma 
verbunden. Die Länge dieser Leitung war 3 km 
Von Shinkakasa geht die neue Linie über Zambi 
und Moanda nach Bunana. Sie ist insgesamt kein- 
schließlich der alten Strecke) 104,4 km lang. 
3. Die Linie Boma —Lukula und ihre neuerliche 
Fortführung bis Tshela wurde im Zusammenhang 
mit dem Bau der Mayumbe-Bahn gebant. Nach 
Artikel 24 der Konvention vom 21. September 1898 
hatte die Gesellschaft längs des Schienenstranges eine 
Telegraphenlinie nach Angabe des Gouvernements an- 
zulegen. Der Bau der Linie erfolgte zu Lasten des 
Staates nach näheren Vereinbarungen, der Betrieb 
für Rechnung und Nutzen des Fiskus. Jedoch sollten 
die Beamten der Gesellschaft auf allen Bahnhöfen den 
Telegraphenbetrieb unentgeltlich besorgen. Die Gesell- 
schaft hatte ihrerseits Anspruch auf unentgeltliche Be- 
förderung ihrer Telegramme. Durch Konvention vom 
11. November 1901 wurde die Verpflichtung der Ge- 
sellschaft zum Bau der Bahn und damit auch der 
  
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Telegraphenverkehr auf die Strecke Bema Lukula 
(80 km) beschränkt. Von Lukula wurde eine Zweig- 
telephonleitung nach dem 3 km entfernten Soldaten- 
lager von Mbavu gel'gt. Als mit dem 1. August 
1907 der Staat den Bahnbetrieb der Strecke Bema— 
Lukula übernahm, ging auch der Telegraphenbetrieb 
ohne weiteres auf ihn über. Der belgische Fiskus 
hat später die Mayumbebahn und damit auch die 
sie begleitende Telegraphenleitung über Lukula hinaus 
auf eigene Rechunng weiter gebaui. Anfang 1913 
lag der Draht schon bis km 114. Eine Verfügung 
des Ministers aus dem Frühjahre 1913 genehmigte 
den Weiterbau der Linie bis Tshela und ordnete die 
Beschaflung der erforderlichen Materialien an, so daß 
inzwischen Tshela (km 138) erreicht sein dürfste. Da- 
gegen wurde der Vorschlag des Gouvernements, von 
km 114 nach dem Zollposten Luali eine Leitung zu 
legen, wegen Fehlens der erforderlichen Geldmittel vom 
Ministerium abgelehnt. 
1. Die Verhandlungen mit Portugal, die zum 
Bau der Leitung von Matadi an die Landesgrenge 
in der Richtung auf Noki führten, sind weiter oben 
geschildert worden. Die Leitung geht vom Telegraphen- 
amt über das Hospital, die Missionsstation Kinkanda 
und den Sitz der Vetroleungeselschaft Ango--Ango an 
die Landesgrenze. Ihre Länge ist 7.5 km 
5. Das Katangagebiet war, was Telegraphen= 
und Telephonleitungen anbetrifft, zunächst recht slies- 
mütterlich behandelt worden. Das Comité Spéein! Au 
tanga hatte, solange es selbst noch die Verwaltung 
des Gebietes führte, in dieser Richtung nichts getan. 
Nachdem die belgische Regierung die Verwaltung über- 
nommen hatte, ordnete ein löniglicher, Erlaß vom 
15. November 1911 (Bull. ofk. 1911, S. 872) den Bau 
einer Telegraphen= und Telephonlinie von dor“ Süd- 
grenze des Katangagebietes nach Elisobethville an. 
Ein königlicher Erlaß vom 23. Juli 1912 (Ball. olf. 
1912, S. 820) genehmigte den Bau einer Zweiglinie 
von Elisabethville nach Etoile du Congo und 
die Fortführung der Hauptlinie von Elisabethville 
über Kambowe nach Bukama. Die Leitungen 
wurden von der Compagnie du Chemin de fer 
Bas-Congo au Katanga (B. C. K.) an dem Vestänge 
der Katangabahn gelegt. Nach Artikel 23 des der 
Konvention vom ? ;. Novemiber 1906 beigesügten Lasten- 
heftes hat die B. C. K. lär äungs des Schienenstranges 
eine Telegraphen= und Telephonleitung für den Bahn- 
betrieb zu legen. Die Gesellschaft muß die Mitteilungen 
des Staates während des Baues unentgeltlich, später 
gegen eine Gebühr von 0,05 Fr. pro Wort befördern. 
Der Staat hat aber das Recht, an dem Gestänge der 
Gesellschaft einen eigenen Draht mit eigenen Apparaten 
gegen Erstattung der Mehrkosten an die Gesellschaft 
zu legen. Von dieser Befugnis machte der Staat Ge- 
brauch, als das Geleise der Katangabahn am 1. No- 
vember 1910 Elisabethville erreicht hatle. Im Mai 
1911 wurde mit der eine Vereinbarung ge- 
schlossen, wonach die Gesellschaft eile doppelte Leitung 
auf dem Gestänge der Figtangeahn bis Elisaheth= 
ville gegen Erstattung der Kosten legen und unter- 
halten sollte. Anfang 1912 wurde eine gleiche Verein- 
barung für die Strecke Elisabethville —Kambove, 
im Juli 1912 eine solche für die Strecke Kambove — 
Bukama entsprechend dem Fortschreiten des Bahn- 
baues getroffen. 
Um die Kupferminen im Etoile du Congo an 
das Drahtnetz anzuschließen, übernahm die B. C. K. 
den Bau einer Linie von Elisabethville nach Etoile 
du Congo. Die Länge der Linie beträgt:
	        
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