Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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erschwerenden  Umständen,  neben  dem
Kosten=  und  Schadens  Ersatz,  zu  fünfmontlicher
  Zochthausstrafe  zu  Morkt#rnlogen
  mit  elner  selner  Kbrperbeschafsenhel
  angemessenen  Beschähilgung  und
nachberiaer  Elnsperrung  in  dem  Zwangs-Arbelishause
  zu  Rottenburg,  ble  zu  erprobter
  Besserung,  aber  wenigstens  auf
die  Dauer  von  drel  Monatenz  juglelch
wurde  verordnet,  doß  Inguillt  nach  seiner
  Entlassung  aus  dem  Zwangs-Arbeltabause
  noch  unter  steenge  polizelliche
Aufsicht  gestellt  werden  solle.

Am  4.  Oktober  wurden  verurtbeilt:



auf  den  Grund  der  von  dem  Oberemtsterichte
  Leutkirch  geführten  Untersuchung
TCrescentle  Kolb,  von  Elsenharz,  Oberamie
  Wengen,  wegen  dreler  zwar  kleiner
und  ersetzter  aber  ausgezelchneter  Diebstäble,
  neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersad
  zu  einer  drel  und  einbolbmonatlichen
  Zuchthauestrafe  in  Markgriningen;


.  der  bei  bdem  Oberamit  gerichte  Rledlingen

  iu  Untersuchung  gekommene  Joseph
Müller,  von  Mo#tzwang,  Cantons  St.
Gallen,  wegen  mehrerer  kleiner,  theils
einfacher,  theils  unter  erschwerenden  Umständen
  verübter  Diebstöble,  welche  den
arsten  Ruͤdfall  in  den  Werbrechen  den

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Diebstahls  begränden,  dann  wegen  verbotenen
  Wleder-Elntritis  in  das  Khnigreich
  und  wegen  Lanudstreicherel,  neben
dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatz  zu
fanfmenatlicher  Zuchthausstrafe  in
Markarbngen,  mit  Abschled  von  zwanzig
  Ruthenstreichen  und  Ausweisung  aus
dem  Königreiche  unter  Andropung  geschärfter
  Strafe  auf  den  Wiederbetretangsfall;


7.  Fldek  Schnesder,  von  Munderkingen,

welcher  bei  dem  Oberamtsgerichte  Wiblingen
  in  Um#ersuchung  kam,  wegen  wiederholter
  Landstrelcherei,  peben  Zuscheidung
  der  Untersuchungs-Kosten,  zu  sechs
monatlicher  Zwangs-Arbeltspausstrafe
zu  Ulm;

#  auf  den  Grund  der  ven  dem  Oberamtögerichte

  Tettnang  gefährten  Untersuchung?
a)Michsel  Weber,  von  Maleichen,
Oberamts  Wangen,  wegen  zweler  großer
Diebstähle,  welche  zum  Theil  unter  erschwerenden
  Umständen  veröbt,  und
dessen  erster  Rückfall  in  dleses  Verbrechen
  sind,  ferner  wegen  wiederbolten
Conkublnats,  Angabe  eined  falschen  Ramens
  vor  Gerlcht  und  Landstrelcherei
in  Gemeinschaft  mit  berüchilgten  Jaunern,
  neben  der  Verbindlichkelt  zu  dem
Ersotz  des  gestifteten  Schadens,  in
elner  eln  und  einbalbjahrigen  Fe-