Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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4Geelcheshof  für  den  Donau-Kreis.

1.)  Cilmise  !  Se
Am  i.  Oltober  wurden  derur-  ju  elner  Zuchthausstrase  zu  Gottedzen
tbellt:  von  zwel  Jahren  no  oler  Mones
1.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamts=  ten,  mie  Willkomm  und  Abschledz
gerichte  Weldsee  gefährten  Untersuchung:  ef)  Ceezeentte  Mäller,  von  Achsten#en,
a)Dlsmas  Jederle,  von  Oberfulmerin=  Oberamts  Wlblingen,  wegen  Mitwissen

ge#,  wegen  qucgisickrten  dritten  und  in
Genossenschaft  verübten  Dlebstaßle,  ferner
  wegen  Wldersetlichkelt  und  Befreiung
  von  Mligefangenen,  sodann  wegen
  gebrochenen  Handgeläbdes,  zum  drittenmal
  wlederpoller  LKandstreicherelen  und
frecher  Lügen  dor  Gericht,  zu  elner
Festungs=  Arbeltsstrafe  von  zwel  Jaßken
  und  sechs  Monaten  mit  Willkomm
  und  Abschled  und  nachberigee
Elosperrung  in  dan  Zwangs=  Arbeltshaus
  zu  Ulm,  bis  zu  erprobter  Besserung,
  wenlestens  aber  auf  dle  Dauer
von  fünf  Vlertelahren;

schaft  und  nachgefolgter  Theilnahme  a
elnem  Dlebstahl,  unter  Berücksichtigung
der  schon  drelmal  wegen  Diebstahls
erstandenen  Crimlnal=  Strafen,  ferner
wegen  Unbotmäßigkese,  verbunden  mir

Drohungen,  se  wie  wegen  Fleisches,

Vergeben,  wlederbolten  Landstrelcherer
und  frecher  Lügen  vor  Gericht  zu  achtmonatlicher
  Zuchthausstrase  in  Markgröningen
  und  zehn  lbr  vor  ihrer  Ab--führung
  an  den  Strafplatz  zuzumessem
den  Ruthenstrelchen,  auch  nachberlzer
Einsperrung  in  dem  Zwangs=  Arbellshause
  zu  Ulm,  bis  zu  erprobter  Bess:=rung,
  wenlsstens  aber  auf  dle  Daer

5d)  Fr  Joseph  Kellermann,  von
Burgan  Oderamta  Riedlingen,  wegen
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Diebstahls,  unter  Beruͤchsichtigung  der
wegen  Diebstahls-Vergehen  schon  erstan
7  dener  Strafen,  ferner  wegen  wlederholter
  Wlhderseylichkelt  und  Besrelung  von
Migefangenen,  auch  wlederholter  Land=Krelchexel
  und  stecher  kügen  vor  Gericht,

von  vier  Monatens
)  Mogda  Mäller,  von  Laupheim,
wegen  Mliwissenschaft  und  nachgeseluter
Thellnahme  an  elnem  Diebstahl,  unter
Berückschtlgung  der  wegen  Diebstable
schon  mehrmals  erstandenen  Strafen  /
sodann  wegen  Unboimaͤßlgkelt,  verbun,
dea  mit  Drobungen,  so  wie  wogen
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