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4Geelcheshof für den Donau-Kreis.
1.) Cilmise ! Se
Am i. Oltober wurden derur- ju elner Zuchthausstrase zu Gottedzen
tbellt: von zwel Jahren no oler Mones
1. auf den Grund der von dem Oberamts= ten, mie Willkomm und Abschledz
gerichte Weldsee gefährten Untersuchung: ef) Ceezeentte Mäller, von Achsten#en,
a)Dlsmas Jederle, von Oberfulmerin= Oberamts Wlblingen, wegen Mitwissen
ge#, wegen qucgisickrten dritten und in
Genossenschaft verübten Dlebstaßle, ferner
wegen Wldersetlichkelt und Befreiung
von Mligefangenen, sodann wegen
gebrochenen Handgeläbdes, zum drittenmal
wlederpoller LKandstreicherelen und
frecher Lügen dor Gericht, zu elner
Festungs= Arbeltsstrafe von zwel Jaßken
und sechs Monaten mit Willkomm
und Abschled und nachberigee
Elosperrung in dan Zwangs= Arbeltshaus
zu Ulm, bis zu erprobter Besserung,
wenlestens aber auf dle Dauer
von fünf Vlertelahren;
schaft und nachgefolgter Theilnahme a
elnem Dlebstahl, unter Berücksichtigung
der schon drelmal wegen Diebstahls
erstandenen Crimlnal= Strafen, ferner
wegen Unbotmäßigkese, verbunden mir
Drohungen, se wie wegen Fleisches,
Vergeben, wlederbolten Landstrelcherer
und frecher Lügen vor Gericht zu achtmonatlicher
Zuchthausstrase in Markgröningen
und zehn lbr vor ihrer Ab--führung
an den Strafplatz zuzumessem
den Ruthenstrelchen, auch nachberlzer
Einsperrung in dem Zwangs= Arbellshause
zu Ulm, bis zu erprobter Bess:=rung,
wenlsstens aber auf dle Daer
5d) Fr Joseph Kellermann, von
Burgan Oderamta Riedlingen, wegen
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Diebstahls, unter Beruͤchsichtigung der
wegen Diebstahls-Vergehen schon erstan
7 dener Strafen, ferner wegen wlederholter
Wlhderseylichkelt und Besrelung von
Migefangenen, auch wlederholter Land=Krelchexel
und stecher kügen vor Gericht,
von vier Monatens
) Mogda Mäller, von Laupheim,
wegen Mliwissenschaft und nachgeseluter
Thellnahme an elnem Diebstahl, unter
Berückschtlgung der wegen Diebstable
schon mehrmals erstandenen Strafen /
sodann wegen Unboimaͤßlgkelt, verbun,
dea mit Drobungen, so wie wogen
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