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2•° CLue chacun d’eux fera entre les mains
du Président, M. Strauch, le versement de
i mise pour etre par lui affectée à la lUlqui--
dation des dépenses faites et des engage-
ments pris; · "-«"
30 Que le Comité d'études est dissous
aux termes de la déclaration du Conseil prise
en vertu de Tarticle 19 des statuts;
4% Que les propositions de M. Lambert
sont acceptées par chacun des souseripteurs
een ce qui le concerne et deviennent ainsi
délinitives; · ·«
5% Toutefois, et par modification proposée
par les anciens souseripteurs il est entendu
due les nouveaux capitaux dui seront engagés
pär M. Lambert dans les opérations objet
des présentes seront mis sur la meme ligne
due les capitaux de D’ancienne association
duant aux avantages attribués à ceux-ci dans.
les propositions de M. Lambert.
Ces decisions sont prises à l’unanimité
Suivent les signatures.
Das Jahr des Endes des Komitees war bisher
unbekannt. In der Kongoliteratur wird meist
angegeben, daß dasselbe etwa Ende 1882 in aller
Stille verschwunden sei, um durch den neuen, den
inzwischen stark politisch gewordenen und auf die
Gründung eines unabhängigen Staatswesens ge-
richteten Plänen des Königs mehr entsprechenden
Tilel,„Association internationale du Congo“ ersetzt
zu werden. Das trifft, wie wir sehen, formell
nicht zu. Die Auflösung erfolgte wohl haupt-
sächlich deshalb, um alle Ausländer aus dem
Bereich seiner kongolesischen Pläne zu entfernen
und um das Geheimnis der sie umgebenden Maß-
nahmen besser zu wahren. Er war fortab ent-
schlossen, alle Kosten vorläufig aus Eigenem zu
tragen. Sein Bankier Lambert bildete einst-
weilen den Strohmann, durch den die für die
Fortführung der Stanleyschen Expedition erforder-
lichen Mittel geliefert wurden. Den Ausländern,
also besonders der holländischen Vennootschap,
den Engländern Hutton und Mackinnon?)
wurden die eingezahlten Beträge zurückerstattet.
Nachdem so hinsichtlich der Ausländer reine Bahn
geschaffen war, wurde den belgischen Mitgliedern
des Komitees die tunliche Verzinsung und Rück-
erstattung ihrer Einzahlungen in dem Maße, wie
die gegründeten Stationen Erträgnisse liefern
würden, in Aussicht gestellt, ebenso wie besondere
*) Diese Ausschaltung der beiden Engländer störte
aber ihre weiteren engen Beziehungen zum König
keineswegs. Hutton wurde später Konsul des Kongo-
staates und wirkte als solcher *d den Bestrebungen
.Morels und seiner Conge Reform Associarion
entgegen.
Bevorzugung bei der Beteiligung an etwaigen
zukünftig ins Leben zu rufenden industriellen,
finanziellen und Handelsgesellschaften für den
Kongo. Gleichzeitig ließ sich aber der vorsichtige
König für die von ihm selbst durch die Vermitt-
lung des Bankier Lambert zur Fortsetzung des
Stanleyschen Unternehmens gelieferten neuen Mittel
dieselben Vorteile zusichern wie den alten Mit-
gliedern des Komitees.
Beiläufig sei hier erwähnt, daß die alten Mit-
glieder des Komitees später durch mit 2½ vH.
seit dem 1. Januar 1900 verzinslichen Schuld-
verschreibungen des Kongostaates, die sich in der
Höhe von 422200 Fr. noch im Umlauf befinden,
entschädigt worden sind. Dieser Betrag stimmt
ungefähr mit dem von den Privatpersonen bei
der Gründung des Komitees im Jahre 1878 auf-
gebrachten Kapital überein. Die eigenen Auf-
wendungen des Königs für die Gründung des
Kongostaates betrugen 10 664 800 Fr. In dieser
Summe waren alle irgendwie nach dieser Rich-
tung in Betracht kommenden Beträge einbezogen,
denn es handelte sich bei dieser Aufstellung nach
einer bei dem Prozeß der königlichen Prinzessinnen
gegen den belgischen Staat im Jahre 1911 zur
Verlesung gebrachten Aufzeichnung von der Hand des
ehemaligen administrateur géenéral des finances
des Kongostaates Hubert van Neuß (von Mai
1885 bis Juni 1890, gest. 1904) darum, die
damals noch immer zu befürchtende Annexion des
Kongo durch Frankreich oder eine andere Machi
durch das Vorhandensein einer erheblichen Schul-
denlast zu erschweren und den Ersatz der eigenen
Aufwendungen zu sichern.“) Durch ein Dekret vom
5. Juli 1887 wurden Schuldverschreibungen in
der Höhe von 11087000 Fr. geschaffen, vom
1. Januar 1900 an mit 2½ v. verzinslich.
Von diesen Obligationen erhielten, wie oben ge-
sagt, die alten Mitglieder des Comité d'études
422200 Fr., der Rest wurde dem Baron Gof-
finet, dem Verwalter der königlichen Zivilliste,
eingehändigt.
Bei Gelegenheit der Verhandlungen über die
Übernahme des Kongostaates durch Belgien im
Jahre 1895 schrieb der Staatssekretär des Kongo-
staates E. van Eetvelde an den belgischen
Finanzminister unter dem 12. Jannar 1895“"5)
Monsieur le Ministre,
J’ai Phonneur de vous remettre ei-inclus
le terte du déceret du 6 juillet 1887, eréant
une dette au capital nowminal de 11087 000 Fr-
au profit des anciens membres du Comité
d'’études du haut Congo.
*) Mour .-s- iquc 1911, S. 22.
* n- g#ographiquc 191 .
S. 253. "