Full text : Deutsches Kolonialblatt. XXVIX. Jahrgang, 1918. (29)

130  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  15.)

Erlaß  eines  Schulgesetzes,  der  in  vielen  Provinzen  dringend  notwendigen
Wege-Ordnungen,  die  Verbesserung  des  Armenwesens,  insbesondere  auf  dem
Lande,  die  festere  Abgrenzung  der  Polizeigewalt  und  in  allen  diesen  Beziehungen
  eine  gerechtere  Verteilung  der  Lasten  ermöglichen,  jedenfalls  erleichtern.
  Wir  werden  mit  Entschiedenheit  auf  die  Durchführung  solcher  auch
zur  Ausgleichung  bestehender  Interessengegensätze  und  zur  Erhaltung  und
Stärkung  der  mittleren  ländlichen  Besitzungen  notwendigen  organischen  Gesetze
dringen  und  hoffen,  dieselben  in  Übereinstimmung  mit  der  Staatsregierung
und  den  andern  Parteien  wie  bei  der  Kreis=  und  Provinzial-Ordnung  ins
Leben  zu  rufen.  Wir  haben  gern  mitgewirkt,  um  der  evangelischen  Kirche
eine  größere  Selbstverwaltung  und  eine  freiere  Vertretung  unter  Mitwirkung
des  Laienstandes  zu  sichern,  und  werden  stets  bereit  sein,  berechtigten  Wünschen
  und  Bedürfnissen  derselben,  soweit  der  Staat  dabei  mitzuwirken  berufen
ist,  entgegenzukommen.  Wir  werden  aber  auch  in  Zukunft  alle  Bestrebungen,
eine  hierarchische  Gewalt  innerhalb  der  evangelischen  Kirche  zu  begründen,
die  historische  Verbindung  derselben  mit  dem  Staatsoberhaupte  zu  lockern,
die  evangelische  Gemeindefreiheit  zu  Gunsten  einer  übermäßigen  Zentralisation
zu  vermindern  und  einseitige  Richtungen  zur  ausschließlichen  Herrschaft  innerhalb
  der  evangelischen  Volkskirche  zu  bringen,  mit  aller  Entschiedenheit  bekämpfen.
  Die  zur  Wiederherstellung  eines  friedlichen  Verhältnisses  mit  der
römischen  Kirche  vom  Staate  gemachten  weitgehenden  Zugeständnisse  haben
uns  schwere  Bedenken  eingeflößt.  Diese  Bedenken  müssen  jedoch  gegenwärtig
zurücktreten,  wenn  jene  Gesetze  sich  als  geeignet  erweisen,  den  auch  von  uns
dringend  gewünschten  Frieden  zwischen  Staat  und  Kirche  dauernd  zu  erhalten,
  und  der  Streit  nicht  zu  dem  Zweck  fortgesetzt  wird,  um  weitere  mit
der  Stellung  des  Staates  gegenüber  den  Konfessionen  unvereinbarliche  Zugeständnisse
  zu  erreichen.  Wir  verwerfen  alle  direkten  und  indirekten  Versuche,
  der  preußischen  Volksschule  ihren  Charakter  als  einer  staatlichen  Veranstaltung
  zu  nehmen  oder  sie  durch  die  sogenannte  Schulfreiheit,  d.  h.  durch
eine  Loslösung  der  Schule  von  der  staatlichen  Aufsicht  und  Leitung  zu  untergraben.
  Wir  werden  eintreten  für  den  baldigen  Erlaß  eines  Schulgesetzs,
welches  solchen  für  die  Volksbildung  und  das  Staatswohl  nachteiligen  Bestrebungen
  jeden  Boden  entzieht.  Bei  voller  Anerkennung  der  hohen  Bedeutung
  des  religiösen  Unterrichts  in  den  Schulen  werden  wir  dahin  zu  wirken
suchen,  daß  den  bezeichneten  Tendenzen  auch  in  der  Verwaltung  keinerlei
Vorschub  geleistet  und  die  Freiheit  und  Unabhängigkeit  der  preußischen  Volksschule
  vor  allen  unberechtigten  Einflüssen  bewahrt  wird.  Große  von  uns
und  unsern  Vorfahren  erworbene  Güter  sind  zu  behaupten,  bedeutende  und
schwierige  Reformen  in  der  Zukunft  durchzuführen.  Beides  ist,  wie  die  Erfahrung
  der  letzten  Jahrzehnte  bewiesen  hat,  nur  möglich,  wenn  die  Mehrheit
der  Landesvertretung  sich  von  radikalen  Tendenzen  und  persönlichen  Gegensätzen
  freihält  und  nicht  ihre  Hauptaufgabe  in  der  Verfolgung  einseitiger
kirchlicher  oder  weltlicher  Ziele  sieht.  Wer  einen  stetigen,  gesicherten  Gang
des  Staatslebens  erhalten  und  befestigen  will,  der  wirke  für  die  Wahl  gemäßigt
  liberaler  Abgeordneter,  welche  die  freiheitlichen  Institutionen  des
Landes  zu  vertreten  und  jeden  praktisch  erreichbaren  Fortschritt  im  Interesse
des  Gesamtwohles  des  Volkes  anzustreben  entschlossen  sind.  Die  letzten
Wahlen  zum  deutschen  Reichstage  haben  dargetan,  daß  diese  Anschauung
von  der  großen  Mehrheit  des  Volkes  geteilt  wird  und  daß  es  nur  einer
getreuen  Pflichterfüllung  aller  zur  Wahl  Berufenen  bedarf,  um  ihr  zum  Sieg
zu  verhelfen.  Wir  vertrauen  und  hoffen,  daß  die  preußischen  Wähler  und
Wahlmänner  diese  erste  Pflicht  eines  jeden  zur  Ausübung  politischer  Rechte
berufenen  Staatsbürgers  gegen  das  Vaterland  voll  und  ganz  erfüllen  werden.
Unsere  politischen  Freunde  fordern  wir  auf,  ohne  Verzug  in  allen  Wahl-