Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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zu  erkennen  gegeben:  Wenn  Jimglinge,  welche  der  Rang  ihrer  Viter  niche  zum  Studieren
berechtigt,  nach  zurükgelegtem  13.  Jahr  noch  auf  Gymnasten  und  Lyceen  sich  aufhalten,
und  deßwegen  auf  Militair:  Eremton  Anspruch  machen  wollen,  so  müssen  sie  sich  legitimiren
  können,  daß  sie  von  der  geeigneten  höchsten  Behörde  die  Erlaubniß  erhalten  haben,  sich
den  höhern  Wissenschaften  zu  widmen,  oder  ihre  Studien  auf  den  Gymnasien  und  Lyceen
noch  eine  bestimmte  Zeit  fortzusezen.  Können  sie  sich  nicht  auf  diese  Act  gehörig  ausweisen,
  so  ist  auf  ihr  Studium  nicht  zu  reflektiren,  sondern  sie  müssen  nach  Alter  und  Meß
classificirt,  und,  wenn  sie  die  Reihe  trift,  zum  Militaire  ausgehoben  werden.  Sinttgart,
den  2.  Merz  1809.  Königl.  Conseriptions,  Commission.

Straf-Erkenntnisse  des  Königl.  Ober-  Justiz-Collegii  I.  Senats.
Ad  Mand.  Sacr.  Regiæ  Maj.

1)  wurde  unterm  6.  Jan.  David  Kupferschmid  von  Spaichingen  wegen  mehrerer  bei
der  Conscription  im  Rottweiler  Kreise  verübten  Betrügereien  zu  einer  3  jährigen  Festungsarbeit
  auf  Hohenasperg  neben  Bezahlung  der  Kesten  verurtheilt.

a)  wurde  unterm  lo.  Jan.  Gottlieb  Scherrüble  von  Eßlingen  wegen  wiederholten
Diebstals  neben  Ersaz  der  Kosten  zu  o0  monatlicher,  —  Johann  Landes  von  Uhlbach  aber
wegen  Theilnahme  an  diesem  Diebstal  neben  Bezahlung  seiner  Azungs=  und  Untersuchungskosten
  zu  einer  3  monatlichen  Festungsardelt  auf  Hohenasperg  verurtheilc.

3)  Den  25.  Jan.  wurde  Michael  Horlacher  von  Wasseralfingen  wegen  wiederholter-Diebstähle
  zu  fünffähriger  Festungsarbeit  mit  dem  Beisaz  cendemnirk,  daß  er  nach  Verfluß.
dieser  Strafjeit  bie  zu  hinlänglichem  Beweiß  seiner  Besserung  in  einem  Zwange  Arbel###-Haus
  verwahrt  werden  soll.

4)  Den  2yF.  Jan.  wurde  der  bei  dem  Oberamt  Manlbronn  wegen  Diebstals  in  Verhast
  und  Inquissiion  gekommene  Mezger  Friedrich  Schäfer  von  Dertingen  zu  einer  einjäh-=rigen
  Festungsarbeit  verurtheilt.

)  Den  28.  Jar=  wurde  der  bei  dem  Oberamt  Heilbronn  wegen  Diebstals  in  Verhafeund
  Inquisition  gekommene  Johann  Friedrich  Weidmann  von  Rekkar-Garcach  zu  einersechsmonatlichen
  Festungsarbeit  condemnirt.

6)  Den  4  Febr.  wurde  der  bei  dem  Oberamt  Cannstatt  wegen  grober  Mishandlung
seiner  Chefrau  in  Verhast  und  Inqnuisttion  gekommene  Christian  Gottlieb  Weeber  von  Wangen
  zu  einer  sechomonarlichen  Festungsarbett  zu  Hohenasperg  verurtheilt.

7)  Den  s.  Febr.  wurde  der  bei  dem  Oberamt  Böblingen  wegen  Diebstals  und  Betrugs
  in  Verhaft  und  Inquisition  gekommene  Seeinhauermeister  uud  gewesener  Bau:  Controleur
  zu  Ellwangen  Johannes  Maierlen  von  Stuttgart  zu  einer  zehenmonatlichen  Zuchrhaussirafe
  in  Ludwigeburg  veurtheilt.  -  -  »

8)Den10.Febr.wukde(peterEselvonAlt«-OHernborfOberamksRottweilwegem
seiner  wiederholten  Diebstähle  zu  zweifähriger  Festungsarbrie  neben  Ersaz  aller  Kosten  verurtheilt.


6  b  o)  Den  13.  Febr.  wurde  kLucas  Schweer  von  Eggingen,  wegen  Toͤdtung,  attentirter
Nochzucht  und  Diebstahls  in  Hinsicht  auf  den  erlittenen,  durch  eine  besondere  Commissars=