Full text : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

uͤber

Anweisung
die  zur  Desinficirung  von  Personen  und  Reinigung  von  Wohnungen

und  Effecten  anzuwendenden  Mittel,  und  das  dabei  zu  beobachtende

Verfahren.
8.  1.

Desinfections-  Jur  Reinigung  der  Menschen,  Zimmer  und  Effecten,  welche  der  Ansteckung  ausgesetzt  geoder
  Reini=  wesen  sind,  kann  man  sich  folgender  Mittel  bedienen,  deren  Gebrauch  unten  näher  bestimmt

gungsmittet.

werden  wird:

1.)  Die  Erneuerung  der  Luft,  das  Lüften  der  Fenster  und  Thüren;  für  Menschen  die

Bewegung  in  freier  Luft.

2.)  Weinessig  zum  Waschen  einzelner  Theile  des  Körpers  und  von  Effecten,  zum  Be-3.)



sprengen  des  Fußbodens,  oder  Räuchern,  indem  man  denselben  auf  dem  erwärmten
Ofen,  oder  auf  einer  Lampe,  verdünsten  läßt.  Hierzu  kann  man  sich  auch  des  ge—
würzhaften  Weinessigs  bedienen,  oder  dem  Weinessige  einige  Gewürznelken,  Lavendelblumen,
  oder  trockne  Rosenblätter  zusetzen.  Zur  Reinigung  von  Zimmern,  aus  denen
man  die  Bewohner  wenigstens  einige  Stunden  entfernen  kann,  sind  auch  Dämpfe  aus
gleichen  Theilen  Essig  und  Theerwasser,  oder  auch  Holzessig  zu  empfehlen.
Chlordämpfe;  diese  können  auf  folgende  Weise  entwickelt  werden:  a)  ganz  einfach,
indem  man  eine  beliebige  Menge  concentrirte  Salzsäure  in  ein  Gefäß  von  Glas,
Steingut  oder  Porzellan  gießt,  nach  und  nach  Chlorkalk  in  kleinen  Portionen  hinzuschüttet
  und  mit  einem  Stabe  von  Glas  oder  gebranntem  Thon  umrührt;  (7*4  Pfund
Chlorkalk  und  12  Loth  Salzsäure  sind  zu  einer  starken  Räucherung  für  zwei  Stuben
von  mittler  Größe  hinreichend;,  bD)  oder  man  bedient  sich  der  Guiton  Morveauschen
  Räucherungen;  es  werden  nämlich  drei  Theile  gepulvertes  Kochsalz  und  zwei
Theile  Braunstein,  die  man  sorgfältig  unter  einander  reibt,  in  eine  Schale  von  Glas,
Steingut  oder  Porzellan  gebracht,  so  viel  Wasser  hinzugegossen,  als  nöthig  ist,  einen
dicklichen  Brei  zu  bilden,  und  dann  zwei  Theile  concentrirte  Schwefelsäure  nach  und
nach  unter  Umrühren  hinzugetröpfelt.

4.)  Flüssige  Chlorpräparate:  a)  Chlorkalilösung;  ein  Theil  Chlorkali  wird  in  zwölf

Theilen  Wasser  aufgelöst.  Dieses  Mittel  dient  vorzüglich  zum  Waschen  einzelner
Theile  oder  des  ganzen  Körpers  von  Menschen.  b)  Chlorkalklösungj;  ein  starkes
  Chlorkalkwasser  wird  aus  einer  Lösung  von  einem  Theile  Chlorkalk  in  zehn