Full text: Handbuch für Gemeindeschreiber, Bürgermeister, Gemeinde- und Stiftungsverwaltungen nach Maßgabe der neuen Sozial-Gesetze und Vollzugs-Vorschriften.

344 Dienstesobliegenheiten eines Gemeindeschreibers. 
beim Nachhausegehen aus dem Gasthause zur 
Rose dahier vor dem Hause des N. N. meuch- 
lings angefallen und durch mehrere Messer- 
stiche verletzt, von denen einer, am Nacken, 
vom Arzte für lebensgefährlich erklärt wurde. 
Als Zeugen werden benannt: 
N. N., 
N. N., 
N. N. 
Die Wundbeschau und die Vernehmung 
der Zeugen, sowie des Verletzten werden das 
Nähere ergeben. " 
Mit schuldiger Verehrung empfiehlt sich 
Eines 
Kgl. Herrn Staatsanwaltschafts-Vertreters 
gehorsamer 
N. N., Bürgermeister. 
Ad 3. Protokolle. 
Dieselben werden halbbrüchig geschrieben. Am Rande oben rechts 
vom Eingang kommt Ort und Datum der Verhandlung, unmittelbar 
darunter der Betreff oder das Rubrum. Diesem gegenüber diejenigen 
Personen, welche bei der Aufnahme des Protokolls präsent — anwesend, 
gegenwärtig — sind. Dasselbe ist nach geschehener Aufnahme den An- 
wesenden vorzulesen und von diesen unterzeichnen zu lassen, weshalb die 
Formel beigesetzt wird: „V. g. u.“ — Vorgelesen, genehmigt und unter- 
schrieben. 
Es gibt 
a) Vernehmungsprotokolle, bei denen man die zu vernehmende Per- 
son Hets in der 1. Person (ich) sprechen läßt (vide Formular 
r. 49), 
b) Versteigerungs-, 
) Verpachtungs-, 
d) Augenscheins-, 
e) Anzeige= und 
f) Anmeld-Protokolle 
unr werden dieselben durch die Formulare Nr. 50, 51, 52, 53 und 54 
erklärt. 
Bei Exekutions-Versteigerungen, welche im Auftrage des kgl. Land- 
gerichts vorzunehmen sind, werden die Protokolle auf Drei-Kreuzer= 
Stempel geschrieben, ist aber die Civilklage Armensache, so darf 
freies Papier hiezu verwendet werden. 
Kann Jemand das Protokoll nicht unterschreiben, so hat er statt 
seines Namens ein Handzeichen (in der Regel 3 Kreuze) beizusetzen, 
welches Handzeichen vom Protokollführer zu beglaubigen ist.
	        
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