Full text : Unser Preußen.

76  Zweiter  Zeitraum.

die  schriftliche  Verpflichtung  abzulocken,  daß  er  demnächst  den  Kreis  Schwiebus
wieder  an  Osterreich  abtreten  wolle.  Als  der  Kurfürst  sein  Ende  nahe  fühlte,
übertrug  er  dem  Kurprinzen  die  Regierung;  die  wichtigsten  Grundzüge  derselben
hatte  er  ihm  schon  zwanzig  Jahre  zuvor  in  einer  „VBäterlichen  Ermahnung“,
gleichsam  seinem  politischen  Testamente,  niedergeschrieben  Dann  nahm  er
herzlichen  Abschied  von  seiner  Familie  und  den  Räten  und  starb  mit  den  Worten:
„Ich  weiß,  daß  mein  Erlöser  lebt“  (29.  April  1688).

Der  Große  Kurfürst  hat  den  zerrütteten  und  von  Feinden  besetzten
brandenburgischen  Staat  befreit,  zur  Blüte  und  Macht  erhoben,  fast  um  die
Hälfte  vergrößert  und  das  Heer  neu  geschaffen.  Er  hat  die  bis  dahin  ohne
inneren  und  zum  Teil  auch  ohne  äußeren  Zusammenhang  zerstreuten  Provinzen
  zu  einem  Staatswesen  verschmolzen,  die  bisherige  Abhängigkeit  vom
Hause  Osterreich  gelöst.  Deshalb  ist  er  auch  der  eigentliche  Begründer  des
preußischen  Staates,  und  alle  seine  Nachfolger  sind  nur  auf  dem  Wege  fortgeschritten,
  den  er  zuerst  einschlug.

2.  Die  Stiftung  des  Königtums  durch  Friedrich  III.  (I.)
1088—1715.

1.  Ruswärkige  DPerkzälinisse.

Friedrich  III.,  der  dritte  Sohn  des  Großen  Kurfürsten,  war  gutmütig,
wohlwollend  und  von  aufrichtiger  Frömmigkeit,  besaß  aber  weder  den  kräftigen
Körper,  noch  die  feste  Willenskraft  seines  Vaters.  Ein  hervorragender  Zug
seines  Wesens  war  eine  große  Vorliebe  für  äußeren  Glanz.  Seine  Erziehung
leitete  der  kluge  und  ehrenwerte  Eberhard  von  Dan  ckelmann  in  trefflicher
Weise;  der  Kurprinz  hing  ihm  mit  großer  Liebe  an  und  machte  ihn  als  König
zu  seinem  vornehmsten  Ratgeber.  Friedrich  war  in  zweiter  Ehe  vermählt
mit  Sophie  Charlotte,  der  Tochter  des  Herzogs  und  späteren  Kurfürsten
Ernst  August  von  Hannover.  Das  Testament  seines  Vaters  beschloß  er
nicht  auszuführen,  weil  es  gegen  ältere  brandenburgische  Hausgesetze  sowie
gegen  die  Goldene  Bulle  verstieß,  und  weil  sein  Vater  auf  dem  Sterbelager
ihn  allein  zu  seinem  Nachfolger  eingesetzt  habe;  seine  Stiefmutter  und  Stiefbrüder
  ließen  sich  durch  Jahrgelder,  Güter  und  Amter  zum  Verzicht  auf  ihre
Ansprüche  bewegen.  Nur  der  älteste  Stiefbruder,  Markgraf  Philipp,  erhielt
die  Herrschaft  Schwedt,  wo  er  eine  Nebenlinie  des  Hauses  Brandenburg
begründete,  die  1788  erlosch.  Damit  war  dem  Kaiser  eine  für  Brandenburg
gefährliche  Wasse  entwunden;  aber  er  hatte  eine  weit  gefährlichere  noch  in
Händen,  den  von  dem  Kurprinzen  ausgestellten  Revers.  Endlich  (1695)  entschloß
sich  der  Kurfürst,  dem  Drängen  des  Kaisers  nachzugeben,  um  freie  Hand  zu
haben;  er  gab  den  Kreis  Schwiebus  dem  Kaiser  zurück  und  erhielt  außer
einer  Geldentschädigung  von  300000  Mark  die  Auwartschaft  auf  Ostfriesland
  sowie  auf  einige  fränkische  Gebiete  (Grasschaft  Limburg).  Dagegen
weigerte  er  sich  entschieden,  auf  Schlesien  förmlich  Verzicht  zu  leisten,  indem
er  sprach:  „Ich  will  mein  Wort  halten;  aber  unsere  Rechte  an  Schlesien
geltend  zu  machen,  überlasse  ich  meinen  Nachkommen,  die  ich  bei  diesen  wider-