76 Zweiter Zeitraum.
die schriftliche Verpflichtung abzulocken, daß er demnächst den Kreis Schwiebus
wieder an Osterreich abtreten wolle. Als der Kurfürst sein Ende nahe fühlte,
übertrug er dem Kurprinzen die Regierung; die wichtigsten Grundzüge derselben
hatte er ihm schon zwanzig Jahre zuvor in einer „VBäterlichen Ermahnung“,
gleichsam seinem politischen Testamente, niedergeschrieben Dann nahm er
herzlichen Abschied von seiner Familie und den Räten und starb mit den Worten:
„Ich weiß, daß mein Erlöser lebt“ (29. April 1688).
Der Große Kurfürst hat den zerrütteten und von Feinden besetzten
brandenburgischen Staat befreit, zur Blüte und Macht erhoben, fast um die
Hälfte vergrößert und das Heer neu geschaffen. Er hat die bis dahin ohne
inneren und zum Teil auch ohne äußeren Zusammenhang zerstreuten Provinzen
zu einem Staatswesen verschmolzen, die bisherige Abhängigkeit vom
Hause Osterreich gelöst. Deshalb ist er auch der eigentliche Begründer des
preußischen Staates, und alle seine Nachfolger sind nur auf dem Wege fortgeschritten,
den er zuerst einschlug.
2. Die Stiftung des Königtums durch Friedrich III. (I.)
1088—1715.
1. Ruswärkige DPerkzälinisse.
Friedrich III., der dritte Sohn des Großen Kurfürsten, war gutmütig,
wohlwollend und von aufrichtiger Frömmigkeit, besaß aber weder den kräftigen
Körper, noch die feste Willenskraft seines Vaters. Ein hervorragender Zug
seines Wesens war eine große Vorliebe für äußeren Glanz. Seine Erziehung
leitete der kluge und ehrenwerte Eberhard von Dan ckelmann in trefflicher
Weise; der Kurprinz hing ihm mit großer Liebe an und machte ihn als König
zu seinem vornehmsten Ratgeber. Friedrich war in zweiter Ehe vermählt
mit Sophie Charlotte, der Tochter des Herzogs und späteren Kurfürsten
Ernst August von Hannover. Das Testament seines Vaters beschloß er
nicht auszuführen, weil es gegen ältere brandenburgische Hausgesetze sowie
gegen die Goldene Bulle verstieß, und weil sein Vater auf dem Sterbelager
ihn allein zu seinem Nachfolger eingesetzt habe; seine Stiefmutter und Stiefbrüder
ließen sich durch Jahrgelder, Güter und Amter zum Verzicht auf ihre
Ansprüche bewegen. Nur der älteste Stiefbruder, Markgraf Philipp, erhielt
die Herrschaft Schwedt, wo er eine Nebenlinie des Hauses Brandenburg
begründete, die 1788 erlosch. Damit war dem Kaiser eine für Brandenburg
gefährliche Wasse entwunden; aber er hatte eine weit gefährlichere noch in
Händen, den von dem Kurprinzen ausgestellten Revers. Endlich (1695) entschloß
sich der Kurfürst, dem Drängen des Kaisers nachzugeben, um freie Hand zu
haben; er gab den Kreis Schwiebus dem Kaiser zurück und erhielt außer
einer Geldentschädigung von 300000 Mark die Auwartschaft auf Ostfriesland
sowie auf einige fränkische Gebiete (Grasschaft Limburg). Dagegen
weigerte er sich entschieden, auf Schlesien förmlich Verzicht zu leisten, indem
er sprach: „Ich will mein Wort halten; aber unsere Rechte an Schlesien
geltend zu machen, überlasse ich meinen Nachkommen, die ich bei diesen wider-