89 Zweiter Teil. Bestimmungen für die afrikanischen uud die Büdsee-Schutzgebiete.
27. Stühle und Stuhlgestelle,
unter
Ausschluß der eisernen, unzerlegte
oder nicht zusammenlegbare, nicht
gepolsterte.
28. Watte.
Ausgenommen ungeleimte
baumwollene Fabrikate (Schar-
pie-Baumwollfließe, gekrempelte
Alle Güter,
Scharpie-Baumwolle,
medizini-
sche Verbandwatte).
29. Wolle und Wollabfälle, gewaschene.
Ausgenommen in Ballen run-
der oder zylindrischer Form von
mindestens 100 kg Einzelgewicht
oder in rechtwinkligen Ballen.
Togo-Eisenbahn.
Güter-Tarifklassifikation.
Klassel.
ausdrücklich zugewiesen sind.*)
Bier
Blei
Eisen und Eisenwaren,
auch emailliert, ver-
zinnt, verzinkt und
Zerkupfert (ausschl.
Gewehre, Fahrräder,
Nähmaschinen) so-
weit nicht einzelne
Artikel dieser Artin
einer niedrigeren
Tarifklasse ent-
halten sind
Farben
Fruchtsaft
Backwaren
Baumwolle, gepreßte,
siehe auch Rohbaum-
wolle
Butter, Eier
Em en,
brauchte ‚soweitnicht
in Klasse IV genannt
Erdnüsse
Felle, rohe
Flaschen, leere
Fleisch, frisches
Asphalt
Bandeisen
eo -_
Klasse I.
Garne Manufakturen
Gewürze (siehe Nah- | Messin
rungsmittel) Mineralwasser
Glasscheiben Möbel, fertige
Nägel
Hohlglas Nahrungs-undGenuß-
Holzpfeifen mittel, einschl Ge-
würze, soweit nicht
Kalos einzelne Artikel
Kolanüsse dieser Art in naner
- . niedrigeren -
onfektionsartikel klasse enthalten sind
Kupfer ausschl. Spirituosen
Palmöl
Lampen Papierwaren
Laternen Parfümerien
Leinöl Pfeffer
Klasse IH
Gemüse, frisches Gras | Mais
Maniok
Häute, rohe Mehl
Heu Milch, frische
Honig Mineralöle
Hörner, rohe
Hülsenfrüchte, frische | Obst, frisches
Käse Palmkerne
Kartoffeln Petroleum
Kassada Piassava
Kopra
Klasse IV.
Bandcisenschlösser Baumaterialien
Baugeräte Baumwolle, un-
Baumaschinen entkernte
Anlage 2.
soweit sie nicht einer anderen Klasse
Schokolade
Seifen
Stabeisen
Steingut
Streichhölzer
Tabak
Tabakfabrikate
Tauwerk
Tee
Tonpfeifen
Wein
Zeuge
Zucker
ne ent-
kernte
Salz
Schibutter
Weizen
Wolle, Roh-
Yams
Bindfaden
Braunkohlen
Brennholz
*) Auch Branntwein und Spiritus, Bekanntmachung des Gouverneurs vom 4. Juli
1907, unten Nr. 173.