Full text: Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Elfter Band. (11)

89 Zweiter Teil. Bestimmungen für die afrikanischen uud die Büdsee-Schutzgebiete. 
27. Stühle und Stuhlgestelle, 
unter 
Ausschluß der eisernen, unzerlegte 
oder nicht zusammenlegbare, nicht 
gepolsterte. 
28. Watte. 
Ausgenommen ungeleimte 
baumwollene Fabrikate (Schar- 
pie-Baumwollfließe, gekrempelte 
Alle Güter, 
  
Scharpie-Baumwolle, 
medizini- 
sche Verbandwatte). 
29. Wolle und Wollabfälle, gewaschene. 
Ausgenommen in Ballen run- 
der oder zylindrischer Form von 
mindestens 100 kg Einzelgewicht 
oder in rechtwinkligen Ballen. 
Togo-Eisenbahn. 
Güter-Tarifklassifikation. 
Klassel. 
ausdrücklich zugewiesen sind.*) 
Bier 
Blei 
Eisen und Eisenwaren, 
auch emailliert, ver- 
zinnt, verzinkt und 
Zerkupfert (ausschl. 
Gewehre, Fahrräder, 
Nähmaschinen) so- 
weit nicht einzelne 
Artikel dieser Artin 
einer niedrigeren 
Tarifklasse ent- 
halten sind 
Farben 
Fruchtsaft 
Backwaren 
Baumwolle, gepreßte, 
siehe auch Rohbaum- 
wolle 
Butter, Eier 
Em en, 
brauchte ‚soweitnicht 
in Klasse IV genannt 
Erdnüsse 
Felle, rohe 
Flaschen, leere 
Fleisch, frisches 
Asphalt 
Bandeisen 
eo -_ 
  
  
  
  
  
Klasse I. 
Garne Manufakturen 
Gewürze (siehe Nah- | Messin 
rungsmittel) Mineralwasser 
Glasscheiben Möbel, fertige 
Nägel 
Hohlglas Nahrungs-undGenuß- 
Holzpfeifen mittel, einschl Ge- 
würze, soweit nicht 
Kalos einzelne Artikel 
Kolanüsse dieser Art in naner 
- . niedrigeren - 
onfektionsartikel klasse enthalten sind 
Kupfer ausschl. Spirituosen 
Palmöl 
Lampen Papierwaren 
Laternen Parfümerien 
Leinöl Pfeffer 
Klasse IH 
Gemüse, frisches Gras | Mais 
Maniok 
Häute, rohe Mehl 
Heu Milch, frische 
Honig Mineralöle 
Hörner, rohe 
Hülsenfrüchte, frische | Obst, frisches 
Käse Palmkerne 
Kartoffeln Petroleum 
Kassada Piassava 
Kopra 
Klasse IV. 
Bandcisenschlösser Baumaterialien 
Baugeräte Baumwolle, un- 
Baumaschinen entkernte 
  
  
  
  
Anlage 2. 
soweit sie nicht einer anderen Klasse 
Schokolade 
Seifen 
Stabeisen 
Steingut 
Streichhölzer 
Tabak 
Tabakfabrikate 
Tauwerk 
Tee 
Tonpfeifen 
Wein 
Zeuge 
Zucker 
ne ent- 
kernte 
Salz 
Schibutter 
Weizen 
Wolle, Roh- 
Yams 
Bindfaden 
Braunkohlen 
Brennholz 
*) Auch Branntwein und Spiritus, Bekanntmachung des Gouverneurs vom 4. Juli 
1907, unten Nr. 173.