130 Naturgeschichtlicher Unterricht an den oberen Klassen usw.
b) An den Realgymnasien ermöglicht der bis in die Unter-
sekunda hinein fortgesetzte naturgeschichtliche Unterricht eine leichtere
Anknüpfung. Hier kann dessen Weiterführung durch die oberen
Klassen schon dadurch bewerkstelligt werden, daß im chemischen Unter-
richt unter Einschränkung von rein-technischen und für den Fortschritt.
der wissenschaftlichen Erkenntnis unwesentlichen Einzelheiten den An-
weisungen der Lehrpläne gemäß die wichtigsten hygienischen Gesichts-
punkte wie auch die Beziehungen zur Biologie und Geologie mehr in
den Vordergrund gerückt werden. Liegt an einem Realgymnasium die-
Möglichkeit für eine weitergehende Berücksichtigung der Naturgeschichte
vor, so kann die Zahl der Chemiestunden dadurch auf je 3 erhöht
werden, daß etwa in Jahres= oder Halbjahrsterminen abwechselnd-
das Lateinische, die Mathematik und die Physik, an den nach dem
Frankfurter Lehrplan eingerichteten Realgymnasien das Lateinische und.
die Mathematik, je eine Wochenstunde an die Chemie abtreten. Im.
Lateinischen würde dann eine etwa notwendig werdende Kürzung eher-
die Lektüre als den grammatischen Lehrstoff zu treffen haben.
Jc) An den Oberrealschulen, deren Eigenart auf einer gründ-
lichen mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterweisung beruht, wird-
es eine besonders dankbare Aufgabe sein, die verschiedenen naturwissen-
schaftlichen Lehrgebiete, Physik, Chemie, Biologie, Geologie und Erd-
kunde in enge Beziehung zu setzen und zu einem einheitlichen, in sich.
geschlossenen naturwissenschaftlichen Gesamtunterricht zusammenwirken zu-
lassen. Wenn unter Verzicht auf minder wichtige Teile der natür-
liche Zusammenhang der verschiedenen Erscheinungen gebührend hervor-
gehoben und bei der Ausarbeitung des Lehrplans darauf Bedacht
genommen wird, daß das eine Lehrgebiet dem anderen vorarbeitet,
dann erst wird nicht nur der dem Lehrgegenstand innewohnende for-
malbildende Wert zur vollen Geltung gebracht, sondern es wird auch.
an Zeit gespart werden, so daß die den Naturwissenschaften (ein-
schließlich der Erdkunde) auf der Oberstufe zur Verfügung stehenden.
21 Stunden in der Regel als ausreichend angesehen werden können.
In geeigneten Fällen kann aber das Französische oder das Englische-
in den beiden Primen je eine Wochenstunde an die Naturwissenschaften
abtreten. In der Reifeprüfung wird dann der für die eine der beiden.
Sprachen vorgesehene Aussatz nach Maßgabe des Erlasses vom 9. Sep-
tember 1910 (U I. 2874/09) durch eine kürzere freie Arbeit ersetzt
werden können.
In welcher Weise an den Realanstalten die vermehrten Unter-
richtstunden auf die einzelnen naturwissenschaftlichen Lehrgebiete verteilt
und inwieweit diese in einer Hand vereinigt werden, bleibt dem eigenen.
Ermessen der Anstalten überlassen. Im übrigen darf erwartet werden,
daß an solchen Anstalten, wo die persönlichen und sonstigen Verhält-