Full text: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

44 Französisch und Englisch. 
Nötigste. Französisch oder englisch geschriebene Grammatiken sind vom 
Schulgebrauch auszuschließen. 
Für die Behandlung der Synonymik, Verslehre und Stilistik 
ist wekntüch das praktische Bedürfnis bestimmend; die Belehrungen 
aus diesen Gebieten sind bei passenden Gelegenheiten an konkrete Bei- 
spiele anzuschließen. Das Verhältnis zwischen Wissen und Können muß 
bei einer lebenden Sprache ein anderes sein als bei einer toten; viel- 
leitiges lebendiges Können hat hier immer als natürliches Hauptziel 
gelten. 
6. Schriftliche Ubungen. Obwohl im ganzen den mündlichen 
Leistungen ein größeres Gewicht zuerkannt werden muß, darf auf regel- 
mäßige schriftliche Ubungen nicht verzichtet werden. Als Regel kann 
gelten, daß an Realanstalten, wenigstens in deren unteren und mitt- 
leren Klassen, wöchentlich irgend eine, wenn auch kleine, schriftliche 
Arbeit gefertigt werde, während auf der Oberstufe der Realanstalten 
und im Gymnasium größere Zwischenräume eintreten mögen. Die 
schriftlichen übungen haben sich im allgemeinen nicht auf Übersetzungen 
in die Fremdsprache zu beschränken; RechtschreibebAbungen sowie Um- 
formungen, auch syntaktischer Art, und Nachahmungen sollen schon früh 
zwischen jene treten, namentlich bei den Realanstalten, um die größeren 
freien Arbeiten der Oberstufe allmählich vorzubereiten. Die schriftlichen 
lbersetzungen in die fremde Sprache hinter die freieren Arbeiten zeit- 
weilig ganz zurückzustellen, kann zwar unter ähnlichen Bedingungen, 
wie sie hinsichtlich des Übersetzens bei der Lektüre ausgesprochen 
sind, gestattet werden; immerhin wird aber von diesen Übungen, 
durch welche die Schüler allmählich von der wörtlichen Üübertragung 
zum freieren Ausdrucke desselben Gedankens in anderem sprachlichen 
Gewande geführt werden sollen, nicht gänzlich abgesehen werden können. 
Die Aufsätze der oberen Realklassen, deren im Jahre etwa vier als 
häusliche und zwei als Klassenarbeiten zu fordern sind, haben sich nicht 
auf das allgemeine welt= und kriegsgeschichtliche Gebiet zu beschränken, 
vielmehr sind die Aufgaben mannigfaltiger zu gestalten. 
7. Unterrichtssprache. Daß sich die Lehrer bei dem Unter- 
richte wesentlich der fremden Sprache bedienen, kann — sofern sie dies 
in gedeihlicher Weise zu tun vermögen — als wünschenswert be- 
trachtet werden; Gründlichkeit und Ernst darf der Unterricht aber 
darüber nicht einbüßen. Für schwierigere und tiefer gehende Er- 
klärungen, namentlich auch bei der grammatischen Unterweisung, wird 
überall mit Recht auf die Muttersprache zurückgegriffen werden. Da- 
gegen empfiehlt sich die Anwendung der Fremdsprache ganz besonders 
für literatur= und kulturgeschichtliche Belehrungen. 
8. Konzentration. Auf die rechte Verbindung zwischen den 
verschiedenen Gebieten des neusprachlichen Unterrichts muß auf allen
	        
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