44 Französisch und Englisch.
Nötigste. Französisch oder englisch geschriebene Grammatiken sind vom
Schulgebrauch auszuschließen.
Für die Behandlung der Synonymik, Verslehre und Stilistik
ist wekntüch das praktische Bedürfnis bestimmend; die Belehrungen
aus diesen Gebieten sind bei passenden Gelegenheiten an konkrete Bei-
spiele anzuschließen. Das Verhältnis zwischen Wissen und Können muß
bei einer lebenden Sprache ein anderes sein als bei einer toten; viel-
leitiges lebendiges Können hat hier immer als natürliches Hauptziel
gelten.
6. Schriftliche Ubungen. Obwohl im ganzen den mündlichen
Leistungen ein größeres Gewicht zuerkannt werden muß, darf auf regel-
mäßige schriftliche Ubungen nicht verzichtet werden. Als Regel kann
gelten, daß an Realanstalten, wenigstens in deren unteren und mitt-
leren Klassen, wöchentlich irgend eine, wenn auch kleine, schriftliche
Arbeit gefertigt werde, während auf der Oberstufe der Realanstalten
und im Gymnasium größere Zwischenräume eintreten mögen. Die
schriftlichen übungen haben sich im allgemeinen nicht auf Übersetzungen
in die Fremdsprache zu beschränken; RechtschreibebAbungen sowie Um-
formungen, auch syntaktischer Art, und Nachahmungen sollen schon früh
zwischen jene treten, namentlich bei den Realanstalten, um die größeren
freien Arbeiten der Oberstufe allmählich vorzubereiten. Die schriftlichen
lbersetzungen in die fremde Sprache hinter die freieren Arbeiten zeit-
weilig ganz zurückzustellen, kann zwar unter ähnlichen Bedingungen,
wie sie hinsichtlich des Übersetzens bei der Lektüre ausgesprochen
sind, gestattet werden; immerhin wird aber von diesen Übungen,
durch welche die Schüler allmählich von der wörtlichen Üübertragung
zum freieren Ausdrucke desselben Gedankens in anderem sprachlichen
Gewande geführt werden sollen, nicht gänzlich abgesehen werden können.
Die Aufsätze der oberen Realklassen, deren im Jahre etwa vier als
häusliche und zwei als Klassenarbeiten zu fordern sind, haben sich nicht
auf das allgemeine welt= und kriegsgeschichtliche Gebiet zu beschränken,
vielmehr sind die Aufgaben mannigfaltiger zu gestalten.
7. Unterrichtssprache. Daß sich die Lehrer bei dem Unter-
richte wesentlich der fremden Sprache bedienen, kann — sofern sie dies
in gedeihlicher Weise zu tun vermögen — als wünschenswert be-
trachtet werden; Gründlichkeit und Ernst darf der Unterricht aber
darüber nicht einbüßen. Für schwierigere und tiefer gehende Er-
klärungen, namentlich auch bei der grammatischen Unterweisung, wird
überall mit Recht auf die Muttersprache zurückgegriffen werden. Da-
gegen empfiehlt sich die Anwendung der Fremdsprache ganz besonders
für literatur= und kulturgeschichtliche Belehrungen.
8. Konzentration. Auf die rechte Verbindung zwischen den
verschiedenen Gebieten des neusprachlichen Unterrichts muß auf allen