Full text : Wehr-Katechismus.

Soldat.  81

445.  Was  ist  dann  mit  denen,  welche  das  Landwehr-Offiziers-Examen

  nicht  gemacht  und  nicht  bestanden  haben!

Diejenigen  Freiwilligen,  welche  das  Landwehr-Offiziers=Examen
  nicht  gemacht  oder  nicht  bestanden  haben,  werden  zur
Reserve  entlassen  und  befinden  sich  nun  in  demselben  Verhältnisse,
wie  jeder,  der  3  Jahre  gedient  hat  (siehe  indessen  454).
446.  Und  mit  denen,  die  jenes  Qualificationszeugniß  (444)

erlangt  haben;  werden  sie  gleich  Landwehr-Offizierek

Nein,  diejenigen  Freiwilligen,  welche  das  Qualificationszeugniß
  zum  Landwehr-Offizier  erlangt  haben,  sollen  in  der  Regel
noch  eine  vierwöchentliche  Uebung  bei  der  Linie  mitgemacht  haben,
bevor  sie  zu  Landwehr-Offizieren  ernannt  werden.

447.  Sind  sie  in  zwischen  gleich  denen,  die  das  Zeugniß
nicht  bekommen?

Nein,  sie  werden  vor  ihrem  Uebertritte  zur  Reserve  Corporäle,
  die  andern  bleiben  Gemeine.

448.  Haben  die  in  die  Reserve  und  Landwehr  übergetretenen
Freiwilligen  vor  den  übrigen  Reservisten  und  Landwehrmännern
  etwas  voraust

Nein,  sie  werden  im  Falle  einer  Mobilmachung,  bei  Uebungen
  oder  sonstigen  Dienstleistungen  gleich  den  übrigen  Reservisten
  und  Landwehrmännern  behandelt.

4409.  Können  die  zum  einjährigen  Dienste  zugelassenen  Freiwilligen
  weiter  als  ein  Jahr  in  der  activen  Armee  dienen!

Ja,  sie  können  zum  Zwecke  der  Beförderung  weiter  dienen
und  capituliren  (478.  479).

450.  Hat  dieses  Weiterdienen  besondere  Folgen?

Ja,  das  zurückgelegte  einzige  Dienstjahr  wird  für  3  volle
Jahre  gerechnet.

uu.  Dienstpflicht  der  Aerzte.

451.  Haben  dieselben  besondere  Vergünstigung?!

Den  freiwilligen  Aerzten  und  veterinärärztlichen  Praktikanten
  ist  es  gestattet,  ihren  Dienst  in  den  Militär-Spitälern  in
bürgerlicher  Kleidung  zu  verrichten.

452.  Wie  gestaltet  sich  deren  Dienstpflicht  nach  dem  zurückgelegten
  Jahre!

Sie  bleiben  verpflichtet,  während  ihrer  Gesammtdienstzeit,

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