Soldat. 81
445. Was ist dann mit denen, welche das Landwehr-Offiziers-Examen
nicht gemacht und nicht bestanden haben!
Diejenigen Freiwilligen, welche das Landwehr-Offiziers=Examen
nicht gemacht oder nicht bestanden haben, werden zur
Reserve entlassen und befinden sich nun in demselben Verhältnisse,
wie jeder, der 3 Jahre gedient hat (siehe indessen 454).
446. Und mit denen, die jenes Qualificationszeugniß (444)
erlangt haben; werden sie gleich Landwehr-Offizierek
Nein, diejenigen Freiwilligen, welche das Qualificationszeugniß
zum Landwehr-Offizier erlangt haben, sollen in der Regel
noch eine vierwöchentliche Uebung bei der Linie mitgemacht haben,
bevor sie zu Landwehr-Offizieren ernannt werden.
447. Sind sie in zwischen gleich denen, die das Zeugniß
nicht bekommen?
Nein, sie werden vor ihrem Uebertritte zur Reserve Corporäle,
die andern bleiben Gemeine.
448. Haben die in die Reserve und Landwehr übergetretenen
Freiwilligen vor den übrigen Reservisten und Landwehrmännern
etwas voraust
Nein, sie werden im Falle einer Mobilmachung, bei Uebungen
oder sonstigen Dienstleistungen gleich den übrigen Reservisten
und Landwehrmännern behandelt.
4409. Können die zum einjährigen Dienste zugelassenen Freiwilligen
weiter als ein Jahr in der activen Armee dienen!
Ja, sie können zum Zwecke der Beförderung weiter dienen
und capituliren (478. 479).
450. Hat dieses Weiterdienen besondere Folgen?
Ja, das zurückgelegte einzige Dienstjahr wird für 3 volle
Jahre gerechnet.
uu. Dienstpflicht der Aerzte.
451. Haben dieselben besondere Vergünstigung?!
Den freiwilligen Aerzten und veterinärärztlichen Praktikanten
ist es gestattet, ihren Dienst in den Militär-Spitälern in
bürgerlicher Kleidung zu verrichten.
452. Wie gestaltet sich deren Dienstpflicht nach dem zurückgelegten
Jahre!
Sie bleiben verpflichtet, während ihrer Gesammtdienstzeit,
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