Object: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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Ausfertigungen, schriftliche, sofern nicht für einzelne Akten be- 
sondere Ansätze geordnet werden 
Dieser Ansatz steigt 
a) wenn der Aufsatz für mehre Personen mehrmahis , oder als 
Umlauf ausgefertiget wird, auf . .. 
b) Wenn die Reinschrift mehr als eine Seite von 24 geilen 
zu 12 Sylben enthaͤlt, fuͤr jede auch nur halb beschriebene 
Seite mehr um . .. .. 
doch in keinem Falle uͤber .. 
Sind beyde Steigerungsgründe zugleich vorhanden, so bleibt 
der unter a unbeachtet. 
Auslöschung einer Verpfaͤndung im Hypotheken-Buche, mit In-— 
7t der Kassation der Obligation 
Auslösung, s. Erpedition. 
Auszug aus Akten „ Rechnungen und dergleichen, wie Ausfertigung. 
Kurze Auszüge aus Akten, Handels= und Hypotheken-Bü- 
chern und dergleichen, zu anderen Akten 
Beglaubigung 
a) einer Abschrift 
Wenn die Abschrift aber 4 Blatt enthält, von jedem we- 
nigstens halb beschriebenen Blatte noohß.. ... 
b) einer Unterschrift, oder anderer Thatsachen 
mit Einschluß der darüber etwa zu fertigenden Niederschreibung. 
Behändigungs-Registratur ist unter dem Ansatz fuͤr die zu 
behaͤndigende Ausfertigung, Abschrift u. s. w. mit begriffen. 
Berechnungs= und Hülfo-Termin, s. Termin. 
Berichte. 
a) Wenn bloß Akten eingeschickt, zurück erbeten, oder rück- 
ständige Entschließungen erinnert werden 
b) Anderer 
Wenn sie in der Reinschrift mehr als zwey vorschriftsmäßig 
geschriebene Seiten füllen, von jeder Seite mehr 
doch in keinem Falle mehr als 
Bescheide, f. Erkenntnisse. 
Beschlüsse des Gerichts, welche keine Entscheidung enthalten: 
a) Wenn sie den Betheiligten schriftlich zugehen, wie Ausfer- 
tigungen. 
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Ist-mis- 
  
  
  
 
	        
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