Full text: Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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Große lebte, so mußten die Theilungen seiner Nachfolger gewaltige 
Kämpfe gerade um die Länder am Rhein erwecken. Bei Colmar 
(833) stießen die Söhne Ludwig's des Frommen mit ihrem Vater 
feindlich zusammen, als sie über die Theilung des Reiches 
seit lange sich entzweit hatten. Bei dem Dorfe Sigolsheim zeigt 
man das „Lügenfeld-, wo ein beispielloser Abfall der Seinen den 
alten Kaiser nöthigte, sich seinen Söhnen zu ergeben. Das Schicksal 
des Elsaß schwankte lange zwischen den Herrschaften der kare- 
lingischen Fürsten, bis das neugegründete deutsche Reich es mit dem 
festen Kitte der großen Kaiserzeit in dauernde Verbindung mit den 
Bruderstämmen brachte. Erst hatten die Söhne und Enkel Ludwig's 
zu Worms, dann zu Verdun, später zu Mersen und noch öfters an 
andern Orten die weiten Ländergebiete getheilt. Die meiste Aus- 
sicht auf staatliche Dauer schien die Gründung eines großen Mittel- 
reichs zwischen dem östlichen und westlichen Reiche der Franken zu 
gewähren, ein großes Lothringen, welches auch das Elsaß umfaßte. 
Allein diese Schöpfung der Karolingerzeit ist rasch verfallen und 
mehr und mehr dehnte sich das deutsche Reich der Ottonen und der 
Salier gegen Frankreich so weit noch irgend deutsche Zunge ver- 
ständlich war und darüber hinaus. 
Denn in diesen Jahrhunderten nach Karl's Tode hatte sich der 
Begriff der deutschen und französischen Nation recht eigentlich ent- 
wickelt, und einen stillen Grenzkrieg um Sprache und Sprachgebiet 
begonnen. Die Theilungen der Karolinger hatten nichts, Far nichts 
mit diesen nationalen Fragen zu thun. An der Maas und Meosel 
sprach man deutsch sowie im Elsaß, aber das stolze Mittelreich, das 
erst der Kaiser Lothar von der Nordsee bis ans mittelländische Meer 
beherrschte, hat so wenig Dauer gehabt, wie das kleinere Lotharingien, 
das sein Sohn besaß. So wenig Räücksicht legte noch im achten 
Jahrhundert das nationale Band der Völker den Fürsten auf, daß 
man ebensogut eine Theilungslinie von Westen nach Osten, als 
eine von Süden nach Norden für möglich und gestattet hielt, und 
daß man die Hälfte von Aquitanien, die Länder Burgund, Provence,
	        
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