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gabenfreiheit für drei Jahre und durfte während dieser Zeit auch
durch Schuldklagen nicht verfolgt werden; gemischte Ehen wurden
verboten, bei Uebertritten folgten die Kinder dem katholischen Theile der
Gatten in der Religion. Sobald endlich in einem Orte des Elsasses
sieben katholische Familien ansässig waren, mußte ihnen der Chor der
Kirche eingeräumt, die katholische Pfarre und Schule von der ganzen
Gemeinde erhalten werden; wogegen an Orten, deren protestantische
Bevölkerung unter ein Drittel herabgefunken war, Schule und Kirche
ausschließlich den Katholiken eingeräumt wurden.
Wie man sieht, war es eine radicale Veränderung, welche die
Franzosen mit den rohesten Gewaltmitteln im Elsaß und besonders
in Straßburg durchführten. Die Folge davon war, daß die Stadt
ihre großartige Bedeutung verlor, die Berölkerung ihren Glauben
wechseln mußte, und vorherrschend katholisch wurde.
Die Zunahme der Stadtbevölkerung, so viel man aus den
trefflich erhaltenen Angaben dieser merkwürdigen Stadt erkennt, war
im 16. Jahrhundert wesentlich durch Einwanderung vom Lande be-
stimmt, was man immer als den vorzüglichsten Beweis für das Ge-
deihen der Städte ansehn darf. Dem entsprechend ist auch der
Fremdenverkehr in den früheren Jahrhunderten ein ganz außerordent-
licher gewesen. Im Jahre 1581 wurden 99748 Gäste auf der Elen-
den Herberge gespeist. Wenn man von den Jahren, wo Epidemicen
herrschten absieht, so betrug die Zahl der im 16. Jahrhundert jährlich
Verstorbenen durchschnittlich 1500 Menschen. Die Zahl der Ge-
burten ist erheblich geringer und hält sich in einem halben Jahr-
hundert vor Ausbruch des dreißigjährigen Krieges zwischen 800 und
1000 Menschen. Daraus ergibt sich, daß jährlich eine bedeutende
Zahl von Fremden in den Stadtverband eintrat. Bis 1632 hebt
sich die Zahl der Geburten auf 1200, hierauf tritt ein Rückgang in
der Anzahl der Geburten, und ein noch stärkerer in der der Todes-
fälle ein. Die Bevölkerung von Straßburg berechnete man im
Jahre 1697 auf 26311 Menschen. Unter diesen waren 168 katho-
lische Familien. Der Feuereifer der französischen Gesetze vermochte
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