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mit der Eisenbahnverbindung von Stadthagen über Wiedensahl nach
Nienburg, wegen deren Herstellung unter den vertragsschließenden
Parteien Einverständnis besteht, eine öffentliche Schifsliegestelle
anlegen, die für zwei Kanalschiffe Raum bietet. Sie wird die
Liegestelle mit einem Bohlwerk oder nach ihrer Wahl mit einer
Ufermauer und den für den Güterumschlag notwendigen Gleisanlagen
ausstatten, der Anlage auch Anschluß an die Amtsstraße von Stadt-
hagen nach Wiedensahl verschaffen.
Artikel III.
Die Preußische Regierung wird die Liegestelle bei Wiehagen
mit dem Staatsbahnhof Stadthagen durch eine normalspurige= ein-
gleisige Privatanschlußbahn verbinden, welche sich im wesentlichen
an den Bahnkörper der Eisenbahn von Stadthagen über Wiedensahl
nach Nienburg anlehnt und insbesondere deren Unterführung unter
den Gleisen der Cöln-Mindener Bahn mitbenntzt.
Die Privatanschlußbahn endigt in Stadthagen an der Herminen-
straße in der Nähe ihres Zusammentreffens mit der Windmühlen-
straße. Die Kosten, welche preußischerseits für die Beschaffung des
erforderlichen Grund und Bodens im Wege der freien Vereinbarung
oder Enteignung auf dem Streckenteil von dem Bahnhof der Rinteln-
Stadthagener Privatbahn (Ostgrenze des Bahngeländes) bis zu der
Herminenstraße ausgewandt werden, einschließlich aller Nebenent-
schädigungen für Virschalterschwera und sonstige Nachteile hat
5 Schaumburg-Lippische Regierung soweit zu erstatten, wie sie
den Betrag von 10000 Mk., in Worten: zehntausend Mark, über-
steigen.
Artikel IV.
Außer den in Artikel II und lll genannten Ersatzanlagen wird
die Preußische Regierung öffentliche Schiffsliegestellen bei Rusbend
und bei Pollhagen ausführen; sie sind für ein Schiff zu bemessen.
An den Aufwendungen für die Anlage bei Rusbend beteiligt sich
die Schaumburg-Lippische Regierung mit einem einmaligen Beitrage
in Höhe der Hälfte der preußischerseits verauslagten Baukosten,