Full text : Der Gemeindebeamte.

16  J.  Das  Deutsche  Reich.

im  Reichsgebiete  gewonnener  Verbrauchsgegenstände
(og.  Verbrauchssteuern).  Zurzeit  werden  folgende,  zumeist
  indirekte,  Reichssteuern  erhoben:  Salz-,  Tabak-,
Branntwein-,  Brau-,  Zucker-,  Schaumwein-,  Wechselstempel-,
  Reichsstempel-,  Spielkarten-,  Erbschafts-,  Wertzuwachs-,
  Leuchtmittel-  und  Zündwarensteuer.

Mit  den  meisten  europäischen  und  einigen  außereuropäischen
  Staaten  sind  Zoll=  und  Handelsverträge  abgeschlossen
  und  durch  Zusicherung  der  sog.  Mleistbegünstigungsklausel,
  das  ist  aller  Vorteile,  die  einem  andern
Staate  gewährt  werden,  gegenseitige  Zollermäßigungen
meist  für  zwölf  Jahre  zugestanden  worden.

Diese  Erträge  fließen  sämtlich  in  die  Reichskasse.
Bayern,  Württemberg  und  Baden  haben  an  dem  in
die  Reichskasse  fließenden  Ertrage  der  Steuern  von
Branntwein  und  Bier  keinen  Anteil.  Gewisse  Beträge
werden  hiervon  den  Bundesstaaten  überwiesen.  Zurzeit
übersteigen  die  Matrikularbeiträge  diese  Uberweisungen,
so  daß  die  Bundesstaaten  mehr  an  das  Reich  zu  zahlen
haben,  als  sie  von  ihm  empfangen.

Die  Erhebung  und  Verwaltung  der  Zölle  und  Verbrauchssteuern,
  Stempelsteuern  usw.  bleibt  jedem  Bundesstaate
  innerhalb  seines  Gebietes  überlassen,  er  hat  dem
Reiche  darüber  Rechnung  zu  legen.  Der  Kaiser  überwacht
  die  Einhaltung  des  gesetzlichen  Verfahrens  durch
Reichsbeamte,  die  er  den  Zoll=  oder  Steuerämtern  und
den  Direktivbehörden  der  einzelnen  Staaten  beiordnet.

b)  Münz=  und  Motenwesen.

Münzgesetz  vom  9.  Juli  1873/1.  Juni  1909.

Im  Deutschen  Reiche  herrscht  die  Goldwährung,  d.  h.
nur  Gold  ist  gesetzliches  Zahlungsmittel.  Silber-,  Aichkelund
  Kupfergeld  ist  Scheidemünze.  Die  Mkünzeinheit  ist
die  Reichsmark.  Sie  wird  in  100  Pfennige  geteilt.
Als  Reichsgoldmünzen  werden  Zehnmartkstücke  (Kronen)
und  Zwanzigmarkstücke  (Doppelkronen)  geprägt.  Als
Scheidemünzen  werden  Fünf-,  Drei-,  Zwei-,  Ein=  und