Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

—  191  —

&  40.  Bekanntmachung,

die  Aufhebung  der  wegen  der  Rinderpest  in  Schlesien  erlassenen  Einfuhrverbote

betreffend;
vom  9.  März  1868.

Eingegangener  amtlicher  Mittheilung  zufolge  ist  in  der  Königlich  Preußischen  Provinz
Schlesien  die  Rinderpest  wiederum  erloschen.  Mit  Rücksicht  hierauf  hat  das  Ministerium  des
Innern  nunmehr  beschlossen,  die  wegen  des  Ausbruchs  der  gedachten  Seuche  in  jener  Gegend
mittelst  Verordnung  vom  2.  November  vorigen  Jahres  (Seite  320  des  Gesetz-  und  Ver—
ordnungsblattes  vom  Jahre  1867)  erlassenen,  durch  die  Verorduung  vom  28.  December
vorigen  Jahres  (Seite  658  des  Gesetz-  und  Verordnungsblattes  vom  Jahre  1867)  bereits
theilweise  zurückgenommenen  Einfuhrverbote  gänzlich  wieder  aufzuheben,  was  zur  Nachachtung
für  Alle,  die  es  angeht,  hierdurch  bekannt  gemacht  wird.

Gegenwärtige  Bekanntmachung  ist  in  den  Amtsblättern  unverzüglich  zum  Abdruck  zu
bringen.

Dresden,  am  9.  März  1868.

Ministerium  des  Innern.
v.  Nostitz-Wallwitz.

Forwerg.

 

41.  Deeret

wegen  Bestätigung  der  Statuten  der  zweiten  Wittwen-Begräbnißcasse  zu  Annaberg;
vom  28.  Januar  1868.

Nechdem  Se.  Königliche  Majestät  auf  Vortrag  des  Justizministeriums  die  im  &  8  Absatz  1
und  §  12  Absatz  9  der  Statuten  der  zweiten  Wittwen-Begräbnißcasse  zu  Annaberg  enthaltenen
  Rechtsvergünstigungen  zu  bewilligen  Allergnädigst  geruht  haben,  so  hat  das  Ministerium
des  Innern  diese  Statuten  mit  der  Wirkung  bestätigt,  daß  den  Bestimmungen  derselben  genau
nachgegangen  werden  soll.

Zu  dessen  Beurkundung  ist  gegenwärtiges

Decret

unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Innern  ausgefertigt  worden.

Dresden,  den  2  8.  Januar  1868.

Ministerium  des  Innern.
v.  Nostitz-Wallwitz.

 

Fromm.