Beilage VIII. 159
Schulgeld
Schreibtalkel= „ eise- für den Lehrern der niegeld.
entschädigung. Unteroffiziers= 2c. dern Regiments-Kinder.
(Bataillons-) Schulen.
XIII. XIV. XV. XVI.
Beträgt Bei den aus Vierteljährig als (#ieder Unteroffizier
50 kr. und ge-dienstlichen Ver-Maximum für je= erhält als Lehrer der
bührt den zu anlassungen er= des die Schule be= Regimentsschulewähwirklichen
Cor-frolgenden Einbe= suchende Kindeines rend des fünfmonatporälen
Vor-rufungen u. Be-Unteroffiziers oder lichen Unterrichts —
rückenden;
wird bei freiwilligem
Rücktritt
oder Rückversetzung
in
den Stand der
Gemeinen, bei
Entlassung
aus Strafe,
wegen verschuldeter
Untauglichkeit,
bei Selbstentleibung
u. Desertion
rückersetzt.
urlaubungen erhält
die treffende
Mannschaft:
a) im Inlande
für jede Stunde
d. zurückzulegenden
Wegstrecke
2½¼ kr., woraus
bei Benützung d.
Eisenbahn auch
die ermäßigte
halbe Fahrtaxe
zu bestreiten ist;
b) im Auslande
e. weiteren Zuschuß
bis zu dem
vollen Betrage
der auf den ausländischen
Bahnen
zu entrichtenden
Fahrtaxe, soweit
diese den
Betrag zu 2 kr.
für die Bahnstunde
übersteigt.
Der Stundentarif
ist unter Zugrundlage
d. bestehenden
Entfernung
zwischen d.
Eisenbahnlinien
entworfen.
Soldaten 24 kr.
November mit März
— 15 fl. Zulage, bei
Jäger-Bataillonen u.
detachirten Infanterie-Bataillonen
10 fl.