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Beilage VIII.
Zulagen
wegen besonderen Dienstleistungen.
X.
Medaillen-Zulagen.
XI.
Propretätsgeld.
Xll.
Rechn ungs-Praktikanten und
Listenführer erhalten eine tägliche Zulage
von 6 kr., haben erstere in ihrer
Funktion 3 Jahre entsprechend gedient,
erhalten sie 12 kr.
Diezur Erlernung der Wagenmeistersdienste
commandirten Unteroffiziere
beziehen während der 4wöchentlichen
Uebungszeit 6 kr. tägliche Zulage.
Für Verwendung in Auditoriats-Kanzleien
werden Zulagen von
6 kr. eventuell 24 kr. täglich bezahlt.
Adjutanten-Schreiber beziehen
täglich 6 kr. Zulage.
Portiere in Krankenhäusern u.
Oberkrankenwärter 6 kr. Zulage
auf Rechnung d. treffenden Krankenhauses.
Bei den praktischen Uebungen
des Genie-Regiments verwendete
Unteroffiziere und Gemeine 6 kr. tägliche
Zulage.
Gebühren bei Exekutions-Commando's
(neben Einquartierung mit
Verpflegung): Inland: Ausland:
Feldwebel 1 fl. 12 kr. 1 fl. 30 kr.
die übrigen
Unteroffiziere 30 kr. 1 fl.
Gefreite u.
Gemeine 15 kr. 32 kr.
Derzur Unterdrückungtumultuarischer
Auftritte commandirten
Mannschaft gebührt p. Kopf 3 kr. Zulage.
Gebühren bei Assistenz-Commando's
unmmittelbar aus der Garnison
abgestellt, die Vergütung des Kostportion-Preises
nach dem einschlägigen
Kreise nach Abminderung von 7 kr.
Assistenz-Mannschaft außer-Val
b d. Garnison auf längere Dauer
ationirt, erhält Einquartierung mit Verpflegung
(Abzug an der Löhnung 7 kr.,
dagegen eine Zulage von 3 kr.).
Mit der Auszeichnung
der
goldenen Medaille
ist der Bezug
der ganzen
Löhnung, der
silbernen Medaille
der Bezug
der halben Löhnung
nach jener
Charge, in welcher
der Träger
dieselbe erhielt,
für die ganze
Dauer seiner
Militärdienstzeit
verbunden.
Den Neuzugehenden
u.zum
Dienste wirklich
„Einrückenden,
dann den nach
erhaltenem Abschiede
wieder
Eintretenden
gebührt z. Anschaffung
von
Putzzeug 1 fl.
30 kr. Propretätsgeld;
dasselbe
gebührt
auch den wieder
eingereihten
Deserteurs oder
aus Gefangenschaft
Zurückgekehrten,
wennsie
ihre Propretätsartikel
nicht
mehr besitzen.
Rückersatz an
Propretätsgeld
findet nicht statt.