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Beilage VIII.
Kleider
der Mannschaft.
XVII.
Kleider
der Mannschaft.
XVIII.
Helm, Mantel, Tornister u. Schulterblätter
werden auf Tragzeit abgegeben,
sohin dem Manne nicht zur
Schuld geschrieben.
Gebühr
an Monturstücken in 6 Jahren
und Betrag der Schuldschreibung
per Stück.
3 Waffenröcke à 6 fl. 33 kr.
1 Schirmmütze 1 fl. — kr.
1 paar Hosenträger — fl. 15 kr.
1 paar gewirkte Handschahe
— fl. 24 kr.
2 Halsbinden (nach d.
Ankaufspreise).
3 tuchene Hosen 3#. 3 fl. 27 kr.
1 leinene Hose .. . 1 fl. 24 kr.
12 Unterhosen 3. — fl. 42 kr.
11 Hemden à .... 1fl. 14 kr.
6 Handtücher à — fl. 17 kr.
6 Sacktücher 3 . — fl. 20 kr.
9 paar Bundschuhe à 3 fl. — kr.
15 paar Sohlen mit
Flecken einschließl.
Aufnäherlohn à — fl. 36 kr.
Lederne Handschuhe inach dem Ankaufspreise).
Zur Tilgung der durch den Empfang
dieser Monturstücke entstehenden
Monturschuld hat jeder präsente,
kranke und mit Gebühren beurlaubte,
sowie im Arrest befindliche
Unteroffizier täglich eine
Monturrate von . . 3 kr. 2 hl.
jeder Gefreiter, Gemeine
unter denselben Voraussetzungen.
2 kr. 5 hl.
die beurlaubte Mannschaft
der Infanterie
bezieht täglich — kr. 4 hl.
Aus den Monturraten werden die
Wittwenkasse-Beiträge entrichtet, zu
deren Entrichtung jeder am letzten
Tage eines Quartals effectiv in den
t
Listen stehende Mann der activen
Armee verpflichtet ist; sie betragen
für den Feldwebel viertel-
jähiiiggg 30 kr.
für den Sergeanten vierteljährig
24 kr.
für den Corporal viertelj. 18 kr.
für den Vice-Corporal, Gefreiten
u. Gemeinen vierteljährig
9 kr.