Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

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Oesterreich-Ungarn.

provisorisch  stattzusinden  hat,  bis  auf  dem  Wege  der  Legislative  ein  definitives
Gesetz  betreffs  der  Art  und  Weise  der  Zulassung  der  Landessprachen  zu  Amt
und  Gericht  erflossen  sein  wird.  Die  galizischen  Gerichte  haben  also  von  nun
an  nicht  bloß  mit  den  Parteien  mündlich  in  der  Landessprache  zu  verkehren,
sondern  sie  werden  auch  in  der  polnischen,  respective  ruthenischen  Sprache  referiren,
  und  zwar  wird  auch  da  das  Referat  nicht  zuerst  in  deutscher  Sprache
abgefaßt  und  dann  in  die  Landessprache  übertragen  werden,  wodurch  unnütze
Zeit  verschwendet  wird,  sondern  dice  betreffenden  Referate  werden  allsogleich
als  Originale  in  der  Landessprache  verfertigt.  Ebenso  werden  auch  die  Gerichte
  bei  allen  Sitzungen  sich  der  polnischen  Sprache  bedienen;  nur  wenn
einer  der  Beisitzenden  der  polnischen  Sprache  nicht  mächtig  ist,  wird  er  verlangen
  können,  daß  man  in  deutscher  Sprache  verhandle.

1.  März.  (Ungarn).  Die  icraelitische  Notabeln-Conferenz  wird  durch

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den  Cultusminister  Eötvös  geschlossen,  nachdem  sie  ein  Gemeinde—
Organisations-  und.  ein  confessionelles  Schulstatut  als.  Vorlagen  für
den  künftigen  israelitischen  Congreß  beschlossen  hat.

„  (Ungarn).  Die  Führer  der  äußersten  Linken  sammeln  Unler—
schriften  zu  einer  Monstrepetition  für  Herstellung  der  reinen  48er
Gesetze.  Die  Gemäßigten  erlassen  wahre  Allarmrufe  gegen  diese
Wühlereien.  Perczel  fängt  an  energisch  gegen  Kossuth  und  den  Ein—
fluß,  den  dieser  immer  noch  auf  einen  Theil  der  Bevölkerung  aus—
übt,  aufzutreten.

„  Admiral  Tegetthoff  wird  zum  Oberbefehlshaber  der  Marine  ernannt.
  Derselbe  tritt  zugleich  als  Stellvertreter  des  Kriegsministers
an  die  Spitze  der  Marinesection,  die  übrigens  eine  Section  des
Reichskriegsministeriums  bleibt,  aber  neu  organisirt  werden  soll.
Das  bisherige  Inspectorat  für  die  Marinetruppen  und  die  Flotte
wird  aufgehoben  und  sein  bisheriger  Inhaber  Erzherzog  Leopold  mit
einer  Anerkennung  seiner  „vorzüglichen  Dienstleistung“  abgefunden.
„  Delegationen:  Die  ungarische  Delegation  streicht  einfach  und  ohne
Debatte  nach  dem  Antrag  ihrer  Commission  die  von  der  Regierung
im  gemeinsamen  Budget  angesetzten  Kosten  für  die  Verwaltung  der
consolidirten  und  der  schwebenden  Schuld  und  erklärt  also  einfach,
daß  die  Verwaltungskosten  der  Staatsschuld  Ungarn  gar  nichts  kümmere,
  sondern  diese  und  die  Staatsschuld  als  solche  ausschließlich  den

cisleithanischen  Ländern  zur  Last  fielen.

„  (Oesterreich).  Reichsrath:  Das  Abg.-Haus  beschließt  die  Aufhebung
  der  bisherigen  Wuchergesetze.

b„  Delegationen:  Die  Reichsrathsdelegation  bewilligt  auch  das  Extraordinarium
  des  Militärbudgets:

«  Der  Budgetausschuß  hatte  die  ursprüngliche  Forderung  der  Regierung  von
30½  Mill.  durch  Ersparungen  und  Abstriche  auf  25,759,  000  fl.  herabgedrückt,
die  denn  auch  mit  geringen  Modificationen  bewilligt  werden.  Darunter  besinden
  sich  die  Kosten  für  250,000  neue  und  221,000  Stücke  umgeänderie

Hinterlader.  Der  Kriegeminister  erklärt,  daß  dieß  nicht  ausreiche  und  verlangt

  die  vorläufige  Ermächtigung  zur  Bestellung  von  weiteren  75,000  Stück.