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Hauptzweck desselben ist die Ableitung der Schachtwasser der Frei—
berger Silberbergwerke.
Im November 1877 fand der wachsende Verkehr in der
Residenz durch Eröffnung der dritten Elbbrücke (Alberts-Brücke) eine
wesentliche Erleichterung. Namentlich kommt dieses stattliche Bauwerk
den Bewohnern des in der Nähe dieser Brücke gelegenen neuen
Stadttheiles, den Namen Johann-Stadt führend, zu statten.
Im Jahre 1874 trat eine Neuorganisation der Verwaltung
des Landes in Kraft, indem es anstatt seiner 4 Kreisdirektionen
4 Kreishauptmannschaften erhielt und die Zahl der Amtshauptmann-
schaften auf 25 erhöht wurde, womit die Umgestaltung der Städte-
ordnung für größere, mittlere und kleinere Städte, die Abänderung
der Landgemeindeordnung, die Verleihung größerer Selbständigkeit
an städtische und ländliche Gemeinden und theilweise auch die Ver-
schmelzung kleinerer Gerichtsämter mit 'den benachbarten größeren
im Zusammenhange stand.
Auch andere Zweige der Verwaltung wurden entweder um-
gestaltet, oder durch neue gesetzliche Bestimmungen den Bedürfnissen
der Zeit entsprechend geregelt; z. B. das Steuer-, Brandversicherungs-,
Thierarznei-, Sparkassen= und Vorschußwesen; ferner die Armenpflege,
die Leichenordnung. In der neuesten Zeit wurden die Verhältnisse
der Gesellen, der Lehrlinge, selbst die der gewöhnlichen Arbeiter
gesetzlich geordnet, indem denselben durch die Ortspolizei Arbeits-
bücher zugestellt wurden.
Auch den Unglücklichen und sittlich Verkommenen wurde während
der Regierungszeit unsers Königs in rühmlicher Weise seiten der
Behörde alle Sorgfalt zugewendet. Für epileptische Kranke wurde
eine Heil= und Pflegeanstalt in Königswartha und für Frrsinnige
eine Versorgungsanstalt in Hohenweitzschen errichtet. Für die
dem Zuchthause, den Gefängnißstraf= oder Correctionsanstalten Ver-
fallenen geschah ebenfalls Mancherlei. So wurde in Hoheneck ein
Zuchthaus für Personen weiblichen Geschlechtes, in Wechselburg eine
Strafanstalt für Gefängnißsträflinge unter 18 Jahren männlichen
Geschlechts und eine dergleichen in Oelsnitz für weibliche Gefängniß-
sträflinge errichtet; ferner erfolgte eine Abzweigung der Gefängniß-
sträflinge von Zwickau nach dem Nossener Schlosse, sowie die Verlegung
der Weiber-Correctionsanstalt von Hubertusburg nach Grünhain.
Außerdem wurden neue gesetzliche Bestimmungen erlassen zur
Verbesserung der Fischzucht in fließenden Gewässern; zur Inne-
haltung der Schonzeit jagdbarer Thiere, zum Schutz der Waldungen
gegen schädliche Insekten.
Zur Hebung des Gewerbslebens wurden nicht blos die
bestehenden verschiedenen gewerblichen Anstalten unterstützt, sondern
auch neue ins Leben gerufen, „um die Jugend für weibliche Hand-
Geschichte Sachsens. 31