Full text: Geschichte des Königreichs Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der wichtigsten culturgeschichtlichen Erscheinungen.

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Hauptzweck desselben ist die Ableitung der Schachtwasser der Frei— 
berger Silberbergwerke. 
Im November 1877 fand der wachsende Verkehr in der 
Residenz durch Eröffnung der dritten Elbbrücke (Alberts-Brücke) eine 
wesentliche Erleichterung. Namentlich kommt dieses stattliche Bauwerk 
den Bewohnern des in der Nähe dieser Brücke gelegenen neuen 
Stadttheiles, den Namen Johann-Stadt führend, zu statten. 
Im Jahre 1874 trat eine Neuorganisation der Verwaltung 
des Landes in Kraft, indem es anstatt seiner 4 Kreisdirektionen 
4 Kreishauptmannschaften erhielt und die Zahl der Amtshauptmann- 
schaften auf 25 erhöht wurde, womit die Umgestaltung der Städte- 
ordnung für größere, mittlere und kleinere Städte, die Abänderung 
der Landgemeindeordnung, die Verleihung größerer Selbständigkeit 
an städtische und ländliche Gemeinden und theilweise auch die Ver- 
schmelzung kleinerer Gerichtsämter mit 'den benachbarten größeren 
im Zusammenhange stand. 
Auch andere Zweige der Verwaltung wurden entweder um- 
gestaltet, oder durch neue gesetzliche Bestimmungen den Bedürfnissen 
der Zeit entsprechend geregelt; z. B. das Steuer-, Brandversicherungs-, 
Thierarznei-, Sparkassen= und Vorschußwesen; ferner die Armenpflege, 
die Leichenordnung. In der neuesten Zeit wurden die Verhältnisse 
der Gesellen, der Lehrlinge, selbst die der gewöhnlichen Arbeiter 
gesetzlich geordnet, indem denselben durch die Ortspolizei Arbeits- 
bücher zugestellt wurden. 
Auch den Unglücklichen und sittlich Verkommenen wurde während 
der Regierungszeit unsers Königs in rühmlicher Weise seiten der 
Behörde alle Sorgfalt zugewendet. Für epileptische Kranke wurde 
eine Heil= und Pflegeanstalt in Königswartha und für Frrsinnige 
eine Versorgungsanstalt in Hohenweitzschen errichtet. Für die 
dem Zuchthause, den Gefängnißstraf= oder Correctionsanstalten Ver- 
fallenen geschah ebenfalls Mancherlei. So wurde in Hoheneck ein 
Zuchthaus für Personen weiblichen Geschlechtes, in Wechselburg eine 
Strafanstalt für Gefängnißsträflinge unter 18 Jahren männlichen 
Geschlechts und eine dergleichen in Oelsnitz für weibliche Gefängniß- 
sträflinge errichtet; ferner erfolgte eine Abzweigung der Gefängniß- 
sträflinge von Zwickau nach dem Nossener Schlosse, sowie die Verlegung 
der Weiber-Correctionsanstalt von Hubertusburg nach Grünhain. 
Außerdem wurden neue gesetzliche Bestimmungen erlassen zur 
Verbesserung der Fischzucht in fließenden Gewässern; zur Inne- 
haltung der Schonzeit jagdbarer Thiere, zum Schutz der Waldungen 
gegen schädliche Insekten. 
Zur Hebung des Gewerbslebens wurden nicht blos die 
bestehenden verschiedenen gewerblichen Anstalten unterstützt, sondern 
auch neue ins Leben gerufen, „um die Jugend für weibliche Hand- 
Geschichte Sachsens. 31
	        
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