VRichtigstellung der Lügen Prokeschs erwünscht. Osterreichs Einschüchterungspolitik. 33
Verhaltens abgeben werden, und letzteres vor dem Urteil fremder und für uns keinesweges
freundlich gefinnter Kabinette gerechtfertigt zu sehen, fühle ich kein Bedürfnis, sebe viel-
mehr in den gegen meine Derson gerichteten Insinuationen nur ein schmeichelhaftes Seug-
nis für den Eifer meiner Pflichterfüllung. Sm Interesse aber der gegenseitigen Glaub-
würdigkeit des diplomatischen Berkehrs fühle ich mich doch gedrungen, E. E. g. g. zu
bitten, nach Wien und Daris diejenigen Behauptungen als faktisch unrichtig gen. be-
zeichnen zu wollen, von welchen sich, nach meinem g. Bericht von vorgestern, ergibt, daß sie
von Herrn von Prokesch teils entstellt, teils erfunden sind.
35. Drivatschreiben an Minister v. Manieuffel.
(Eigenbändig.]
16. März 1355.
E. E. geebrtes Schreiben vom. 10. c. ) ist mir gestern Abend über Cöln zugegangen.
In einem vertraulichen Berichte von beut trage ich Hochdenselben das Sachverhältniß,
welches der Mittheilung des französischen Gesandten zu Grunde liegt, nochmals vor, und
erlaube mir hier nur meinen g. Dank zu wiederbolen für die Erledigung, welche dieser
Incidenzfall durch E. E. Erlasse an Graf Hatzfeld und an die deutschen Wissionen ge-
funden hat. Es würde in der That eine eigenthümliche Depeschenlitteratur entstehn, wenn
wir uns das Verhalten des Wiener und Pariser Cabinetes zum Muster nehmen und an
jede unverbürgte und einseitig dargestellte Privatäußerung eines übereifrigen Agenten
Östreichs oder Srankreichs ohne Prüfung des Thatbestandes offizielle Schritte knüpfen
wollten. Jede Privatunterhaltung zwschen Collegen müßte dann ein Ende nehmen. E. E.
dürfen überzeugt sein, daß ich selbst Vorsicht im Reden nicht für meine bervorragendste
Tugend halte, und ich nehme daher die Ermahnung, welche der Erlaß vom 10. mir zu
Tbeil werden läßt, a conto andrer Sälle dankbar an; im vorliegenden trifft aber ein
Tadel nicht mich, sondern nur die Lügenbhaftigkeit Prokeschs meiner UÜberjeugung nach
mit NRecht.“
Ecs ist ein in Deutschland von Östreich jederzeit, und von Frankreich neuerdings mit
vielem Erfolg benutztes Mittel, solche Vertreter andrer Staaten, welche die Sörderung
öllreichischer Interessen nicht binlänglich mit dem Dienste ihres eignen Herrn zu ver-
binden wissen, perfönlich einzuschüchtern, wenn sie nicht gewonnen werden können. Unter
meinen TCollegen am Bunde ist wohl keiner, der nicht davon zu erzählen wüßte, und die
Folgen davon sind allerdings für ÖOstreich bisher sehr ersprießlich gewesen. Ein Wink des
Präsidialgesandten nach Wien reicht hin, um über einen Collegen, der sich mißliebig
macht, eine energisch und ohne wählerische Prüfung der Mittel geführte Beschwerde
des Wiener Cabinetes bei dem betreffenden Hofe oder Ministerium anbängig zu machen.
In den meisten Sällen erwächst dann dem Gesandten wenigstens eine unbequeme Necht-
fertigungs-Correspondenz gegenüber seiner eignen Regirung, und ein „Semper aliquid
haeret“. Die menschlich natürliche Solge ist, daß er das nächste Mal, wo die Snteressen
leines Souveräns mit den Plänen Östreichs collidiren, die erstern mit weniger Sicherheit
und Energie vertritt. Ostreich wird von Beschwerden über seine eignen Agenten bei
einem excès de zele niemals Notiz nehmen, wenn sie nicht durch Beweismittel unterstützt
nind. Die Solge ist eine unbefangne Snergie in der Vertretung ÖOstreichs an den deutschen
) Abgedruckt: Anb. 3. G. u. E. U 251 I.