Full text: Die Polizei-Gesetze und Verordnungen in den östlichen Provinzen der preußischen Monarchie. Band I. (1)

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W bei uen 1 timeter beiragen. Er alle 
— ogen. Et muh sũr 
leichen #a 3 bis zu - Liter eshe muß die Skale mit 1 Liter, 
bei den größeren mit 5 Liter beginn 
* 2. 
Masße mit Innenskalen. 
1. Der Gesamtraumgehalt der Maße mit Innenskalen darf nicht weniger 
als 20 Liter betra 
2. Zulässig i Maße mit zwei streifenförmigen Skalen aus Blech, die 
an der Innenwand einander gegenüber angelötet sind. Die Einteilungsmarken 
der Skalen müssen entweder durch in die Streifen fortlau W. eingeschnittene 
dreieckige i- oder durch aufgesette Pegelförtnige siache Sto ebildet sein. 
Blechstr streifen für für die qhlih huten S müssen zürftre ens 1 Milli- 
zaiteen stark sein. 1— als — sue uten me Kanten der Di ne 
t verlaufen und minße estens 1 Zentimeter lang sein. Die für 
die mien frhen es Liter geltenden Kanten sollen länger sein als die Kanten 
für die 1 Liter und diese länger als die für die halben Liter nbredtn 
Kanten 
4. Bei den durch Stifte gebildeten Skalen on für die Begre 
Füllungen die Spitzen der Stifte maßgebend. Die Hifte für die Unterabtei 
nach der Hälfte des Liter sollen kleiner sein als die übrigen. Die Marken 
die ganzen und halben Liter sollen durch je einen Stift ie für die E en 
iter durch zwei in wagerechter Linie mi** GJ gesetzte Stifte ge 
ein. An dem oberen Ende der Skalen muß ein Stift Blechstreifen und 
ie Maßwand durchsetzen, außen vernietet und mit einem Zinntropfen für die 
Stempelung versehen sein. 63 
Maße mit durchsichtiger Skale. 
1. Die durchsichtige Skale soll durch einen mindestens 4 Zentimeter 
breiten Glasstreifen, der in der zylindrischen Wand eingesetzt ist, gebildet sein. 
2. Die Einteilungsstriche müssen mindestens 2 Zentimeter lang und auf 
dem m mingeritt oder aufgeäthzt sein. 
3. Die Striche für die Fünffachen des Liter sollen als die für die 
ganzen Ler sein und diese länger als die für die halben L 
Die Maße mit durchstchtiger Skale müssen mit einem Pendelzeiger 
versehe sein. 84 
Maße mit Schwimmereinrichtung. 
1. Wss find Maße, bei denen die Raumgehalte der Füllungen an 
einer mit dem Schwimmer fest verbundenen Skale aus Metall unmittelbar 
abgelesen werden. 
2. Die Skale muß durch einen quer über dem Maße befe Aesten, en Boe 
von binreichender E P rüer sein. Die Ablssung der Ei 
entweder in der oberen F des vüg els am Rande der 
Skale dienenden Deffnung 1660h% an einem besonderen am zuhe 
Zeiger rrfole n. In jedem Falle ist dafür zu sorgen e Stelle, 
an welcher die Ablesung der Skale zu geschehen s * — entstehen 
können. 
3. Die Form des Schwimmerkörvpers soll aus zwei flachen, durch einen 
schmalen zylindrischen Rand verhundener Wölbungen best en Der S er 
muß aus starkem Bl mngefertint und nötigenfalls daß 
Gestaltänderungen dur dier ebrauch urbrerlneidlichen #et Al. leicht 
e 45 Maße frei beweglich sein. Er soll jedoch 
er wimmer muß im Maße frei oll 
— des Maßes zuß ii ichst ausfüllen; die Mass öbnl Schwimmer 
und Skale gebildeten Talestwu muß so verteilt und See sein, daß letztere 
frer schwimmend nicht kippt und bis zum größten Querschnitte des mers
	        
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