Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Gesetz-Sammlung
für  die
Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

JNr.  37.—

(Nr.  4729.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  4.  Mai  1857.,  betreffend  die  Erhebung  des  Beücken-Aulzugsgeldes
  für  das  Aufziehen  der  in  Stettin  über  die  Oder  führenden
Langen  Bruͤcke.

A.  Ihren  Bericht  vom  3.  April  d.  J.  bestimme  Ich,  was  folgt:

An  Brückenbffnungsgeld  ist  für  das  Aufziehen  der  über  die  Oder  in
Stettin  führenden  Langen  Brücke  zu  entrichten:

a)  wenn  Eine  Klappe  gezogen  wind.  21  Sgr.
b)  wenn  beide  Klappen  gezogen  werdeen  5  z

für  jedes  durchgehende  Schiffsgefäß.

Dieser  Mein  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen  Kenntniß
  zu  bringen.  ·

Potsdam,  den  4.  Mai  1857.

Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  offentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminisier.

Zbbrgang  1837.  (Nr.  4729—41330)  72  (Nr.  4730.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  Z.  Juli  1857.