Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1908. (99)

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Die in diesem Vertrage sonst genannten Begrenzungsdaten werden dann 
in gleichem Maße hinausgeschoben. 
18. Januar 
14. Februar 
  
Herne-Baukau, den 
Der Magistrat. Der Amtmann. Der Gemeindevorsteher. 
Eiegel) Dr. Büren. (Siegel) Dr. la Roche. Etzegel) Sassenhoff. 
Dr. Sporleder. 
II. 
Vertrag. 
Zwischen der Stadt Herne) vertreten durch den Magistrat, dieser handelnd auf 
Grund der Beschlüsse des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung vom 
und 16. Januar 1908, einerseits, und der Landgemeinde Horsthausen, ver- 
noin durch den Amtmann Dr. la Roche zu Baukau und den Gemeindevorsteher 
Dr. Kraus zu Horsthausen, letztere handelnd auf Grund des Beschlusses der 
Gemeindevertretung Horsthausen vom 9. Januar 1908, anderseits, ist heute 
nachstehender Vertrag abgeschlossen und urkundlich vollzogen worden: 
SI. 
Vom 1. April 1908 ab treten die Stadt Herne und die Landgemeinde 
Horsthausen zu einer einzigen, unter einer Verwaltung stehenden Stadtgemeinde 
Herne zusammen. Es werden mithin alle Einwohner des erweiterten Stadt— 
bezirkes, soweit nachstehend nicht etwa Abweichendes bestimmt ist, hinsichtlich aller 
Rechte und Pflichten, welche mit der Gemeindeangehörigkeit verknüpft sind, sowie 
rücksichtlich der beiderseitigen Gemeindeanstalten einander gleichgestellt. 
- 
Das sämtliche Vermögen der Stadt Herne sowie der Landgemeinde Horst- 
hausen wird bei der kommunalen Vereinigung in Aktiven und Passiven zu einem 
Ganzen verschmolzen. Die vereinigte Stadtgemeinde tritt somit in alle privat- 
rechtlichen Befugnisse und Verbindlichkeiten der Einzelgemeinden Herne und Horst- 
hausen als deren Rechtsnachfolgerin ein.
	        
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