b) bei Nr. 13 (Jünkerath—Bütgenbach) auf 70 Prozent
der anschlagsmäßigen) vorläufig auf 16 273.000
Mark ermittelten Bausumme nit 11 391u000 Mark.
2.
Die Ausführung der im § 1 unter II Nr. 6, 8, 10, 21 und 22 und III
Nr. 14 vorgesehenen zweiten usw. Gleise wird davon abhängig gemacht, daß zu
den Baukosten ein unverzinslicher, nicht rückzahlbarer Barzuschuß geleistet wird,
und zwar:
1. seitens der Beteiligten:
a) bei II Nr. 6 Cweites Gleis Dittersbach—Neurode)
in Höhe oooaononan 102 500 Mark
b) bei II Nr. 8 (zweites Gleis Kottbus—Görlitz) in
Höhe ddvv 0 000
) bei II Nr. 10 (Charlottenburg—- Spandau) in Höhe
v'vs. eaaaaaaaD 3 420 000
d) bei III Nr. 14 (zweites Gleis Jena [Saalbahnhof!]—
Rudolstadt) in Höhe .... .............. 156000
2. seitens des Reichs bei II Nr. 21 und 22 (zweites Gleis Türkis-
mühle—Nonnweiler und Gerolstein Pronsfeld) in Höhe
von 80 Prozent und 90 Prozent der anschlagsmäßigen,
bei Nr. 21 auf vorläufig 1 730 000 Mark festgestellten
Bausumme iit ... 1 384 000 Mark,
bei Nr. 22 auf vorläufig 2 430 000 Mark
festgestellten Bausumme mit ..... ... . 2187 000
zusammen .. .. 3571000 Mark.
83.
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der zu den im 81
unter Nr. I, II und III vorgesehenen Bauausführungen und Beschaffungen er-
forderlichen Mittel vdnnanananan . .. . . . . . ... 227 426 000 Mark,
die Barzuschüsse der Interessenten und des Reichs:
1. gemäß §9 1 C
a) niitt 260 000 Mark,
b) mit vorläufig 11 391 000
2. gemäß § 2
a) ...... . ... . . . . ... 102 500
—8 10 000
zu übertragen 11 763 500 Mark, 227 426 000 Mark,