Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1913. (104)

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g 38. 
Die bei der Genossenschaftsbildung vorkommenden Verhandlungen und Ge- 
schäfte, einschließlich der von den Gerichten und anderen Behörden vorzunehmenden, 
sind gebühren- und stempelfrei. Zu diesen Geschäften gehört auch die Anfertigung 
und Beglaubigung von Kataster- und Grundbuchauszügen. 
% 390. 
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geht die in Essen unter dem Namen 
Ruhrtalsperren-Verein bestehende juristische Person unter. Ihre Rechte und Pflichten 
gehen auf die durch dieses Gesetz gebildete Genossenschaft über. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Neues Palais, den 5. Juni 1913. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz. Delbrück. Beseler. 
v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. v. Heeringen. 
Frhr. v. Schorlemer. v. Dallwitz. Lentze. 
  
  
(Nr. 11301.) Eisenbahnanleihegesetz. Vom 9. Juni 1913. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc 
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, 
was folgt: 
SI. 
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Vorbereitung eines elektrischen 
Betriebs auf den Berliner Stadt-, Ring= und Vorortbahnen unter vorläufiger 
Beschränkung auf die von den Stadt= und Ringbahnzügen befahrenen Strecken 
25 000 000 Mark zu verwenden. 
8 2. 
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Bereitstellung der nach § 1 
erforderlichen Summe Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
	        
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