— 89 –
Mevußische Gesetzsammlung
Jahrgang 1915 Nr. 28.
Jnhalt: Verordnung, betreffend Erweiterung der Urkunde über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom
5. August 1914, S. 99. — Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten
Cnteignungsverfahrens bei der Erweiterung der zur Königlichen Geschoßfabrik in Siegburg gehörigen
Anlagen, S. vo. — Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei dem Unternehmen der Kultivierung und Besiedlung des Brockohs-Moores in
Ebersdorf im Kreise Bremervörde, S. vo. —
(Nr. 11431.) Verordnung, betreffend Erweiterung der Urkunde über die Erneuerung des
Eisernen Kreuzes vom 5. August 1914. Vom 4. Juni 1915.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec.,
verordnen in Erweiterung der Urkunde über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes
vom 5. August 1914, was folgt:
Die Inhaber des Eisernen Kreuzes 2. Klasse von 1870/71, die sich im
jetzigen Kriege auf dem Kriegsschauplatze oder in der Heimat besondere Verdienste
erwerben, erhalten als Auszeichnung eine auf dem Bande des Eisernen Kreuzes
über dem silbernen Eichenlaub zu tragende silberne Spange, auf der ein ver-
kleinertes Eisernes Kreuz mit der Jahreszahl 1914 angebracht ist.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 4. Juni 1915.
L. S.) Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. Delbrück. v. Tirpitz. Beseler. v. Breitenbach.
Sydow. v. Drott zu Solz. Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell.
v. Jagow. Wild v. Hohenborn. Helfferich.
Sesesammlung 1915. (Nr. 11431—11433.) 30
Ausgegeben zu Berlin den 9. Juni 1915.