Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern,
des heil. roͤmischen Reichs Erzpfalzgraf,
Erztruchseß, und Kurfuͤrst.
Wiewohl die Straßenuͤbersteher auf eine
Pension nicht Anspruch machen koͤnnen, so
wollen Wir doch nach dem von dem Gene-
ral-Landes-Kommissariate zu Muͤnchen uͤber
die Unterstuͤtzung der uͤberfluͤßigen und zum
Dienste untauglichen Uebersteher unterm 10.
Februar erstatteten Berichte die am 30. Sept.
von demselben und dem Chef des technischen
geheimen Central-Wasser- und Straßen-
bau-Buͤreau vorgeschlagene Stuffenfolge von
3 bis 10 fl. monatlich als einen Beytrag
zu ihrem Unterhalte, bis sie ein anderes Fort-
kommen haben, bewilligen. Es muͤssen jedoch
nach dem 3. C. jenes Vorschlages die Brauch-
barsten zu Weg= und Brückengelderheber an-
gestellt werden, worüber von 6zu 6 Monaten
an das geheime Ministerial" Finanz-Departe-
ment die Anzeige zu erstatten, und die nö-
thige Verfügung zu treffen ist. Diejenigen
aber, welche von ihrem Vermögen leben kön-
nen, oder ein Handwerk treiben, erhalten
nach jenem Antrage keine Unterstützung. Auch
mässen die Scheine, welche die Rentämter
von dem Uebersteher erhalten, von denjeni-
gen Straßenbau-Inspektionen unterschrieben
seyn, in deren Inspektion die Uebersteher
ehemals ihre Funktion verrichtet haben.
Diese Unsee Willensmeinung ist im Re-
gierungsblatte fördersamst bekannt zu ma-
chen, Damit die allerhöchste Stelle nicht mit
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unnöthigen Bittschriften behelliget
München den ag. April 1806.
Marx Joseph.
Freyherr von Montgelas.
Auf kbnigl. allerhbchsten Befehl.
von Geiger.
werde.
Bekanntmachung.
Unter den für den Kirchenbau zu Unterrodach
mit Genehmigung der königlichen Landesdirek-
tion als protestantischen Konsistoriums in
Franken in den Kirchen gesammelten Beyträgen
verdienen vorzüglich die der Stadt Schwein-
furt mit 200 fl. und der Pfarrey Seybels-
dorf mic 70 fl., wie auch jene, welche von
den damals noch nicht zum dießseitigen Kir-
chenverband gehbrigen Gemeinden Weissen-
bronn mit 6s fl. und Küps mit 55 fl. un-
ausgefodert eingesendet wurden, eine rühm-
liche Erwähnung. 6
Bamberg den go. April 1806.
Königliche Landes-Direk'ion.
Frepherr von Stengel.
Wevermann.
Beförderungen.
Seine königliche Majestät haben dem #1,
zentiaten Joseph Bohonoweki, dem
Lizentiaten Joseph Wiesend, und dem
Doktor der Rechte Friedrich Michael
Ebenbeck in Erwägung, daf dieselbe alle
Bedingungen für den Eintrite in den könig-
lichen Seaatsdienst erfüllt haben, den Raths-
akzeß bey der königlichen Landesdirektion zu
München allergnädigst zu ertheilen geruhet.