Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

nicht enthaltenen go fl. 51 kr. vertheilt, und 
oͤffentlich ausgewiesen werden. Indem man 
es sich zu einem angenehmen Geschaͤfte machte, 
auf diese Art den edlen menschenfreundlichen 
Absichten aller patriotischen Geber zu entspre- 
chen, wiederholt man fuͤr die den tapferen 
K.iegern und deren Wittwen daraus zuge- 
flossenen und noch zufließenden Wohlthaten 
den herzlichsten Dank, und stellet einem jeden 
— dem es belieben möchte — frey, die spe- 
zifizirte Auszahlungs= Repartition bey der 
Kriegs-Haupebuchhalterey näher einzusehen. 
München den 257. Junius 1806. 
Königliches General-Kriegs- 
9 Kommissariat. 
.Kraus, Generalkriegskommissaͤr. 
Strobel. 
  
(Den Pfleger Roßner zu Wildenwarth betr.) 
Im Namen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs. 
Der Pfleger des gefreyten Herrschaftsge- 
richts Wildenwarth, Franz Kaver Roß-- 
ner, sendete mit der Aerarial-Gefälls-Rech- 
nung des Etat-Jahres 1804 ein gänzlich neu- 
bearbeitetes Vormerkungsbuch ein, welches 
sich in Rücksicht seiner topographischen No- 
tizen nebst einigen statistischen Bemerkungen, 
dann allen zur Anfertigung dessen, gemäß der 
General-Instruktion, umständlich erfüllten 
Bedingungen besonders auszeichnet, und den 
hiebey angewendeten größten Fleiß, eine 
Fründliche Sach= und Lokal-Kenntmiß des 
Rechnungsstellers verräth. 
Indem sich also nachftehende königliche 
Stelle es zum größten Vergungen macht, er- 
wähntem Pleger hiemit öffentliches Lob zu 
sagen, ädußert selbe zugleich den sehnlichsten 
Wunsch, daß auch andere königliche Rent- 
Gmter und die übrigen Seände diesem rühm= 
lichen Beyspiele nachahmen, und sohin durch 
genaue Erfüllung der allerhöchsten landes- 
herrlichen Verordnungen in Rücksicht der 
Herstellung derley General= Rechnungs-Be- 
lege gleichfalls die dieß seitige Zufriedenheit zu 
erwerben sich bestreben möchten. München 
den 4. Julius 1806. 
Königliches General= Landeskom-= 
missariat, als Provinzial-= 
Etats-Kuratel. 
Frepherr von Welchs. Neumaper. 
von Schmoger. 
  
Mrvinzial-Verordnungen. 
(Die Form der gerichtlichen Klageschrifren, und 
Vorstellungen im Herzogthume Neuburg be- 
treffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Aufeine von der königlich -baierischen ober- 
sten Justizstelle in Schwaben anher erledigte 
allerhöchste Entschliezung vom Zten dieß Me- 
nats wird hiemit unter Bezug auf die bereies 
am 16ten Junius abhin erlassene, und durch 
das ayte Stück des königlich baierischen Re- 
gierungs-Blatts bekannt gemachte Weisung 
serners verordnet, daß 
1. künftig auf alle, und jede von Privat- 
partheyen, oder auch öffentlichen Behörden 
bey Gericht einzulangenden Schriften, Schrei- 
ben, Berichten, und Befehlen, jedesmal das 
Praesentatum, welcher Mangel bisher, be-
	        
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